Dr. Lorenzen,
Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr
zufrieden, dass sich der Vorstand der Bundesärztekammer um diese Angelegenheit
gekümmert hat und das im Ausschuss „Sucht und Drogen“ behandelt wird. Das ist
schon lange eine ganz dringende Angelegenheit. Ich möchte mit diesem Antrag
deutlich machen – ich bitte Sie, das als Delegierte zu unterstützen –, dass
dieser Vorgang auch zu einem Abschluss kommen muss.
Die Politik hat uns an diesem Punkt
mehrfach überholt. Wir haben inzwischen die 23. BtMVV-Novellierung. Von daher
bitte ich Sie, diesen Antrag anzunehmen und uns in der Zielsetzung zu
unterstützen, dass es auch wirklich abgeschlossen wird.
Die Besonderheit in diesem Fall
ist, dass die Richtlinien Bestandteil des Gesetzes für die
Betäubungsmittelverschreibungen sind. Insofern sind sie ganz wesentlich für die
rechtliche Beurteilung von Substitutionen.
Durch den Widerspruch, den es an
vielen Stellen gibt, sind mehrere Kollegen schon in rechtlich bedenkliche
Situationen gekommen. Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Das Wort hat der Vorsitzende unseres Ausschusses, der sich mit
diesem Thema beschäftigt, Herr Professor Hessenauer.
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