TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Jetzt kommen wir zum Themenkomplex Allgemeinmedizin. Dazu gibt es den Antrag VIII-21 einschließlich des Antrags VIII-21 a. Antrag 21 a läuft darauf hinaus, den Begriff „Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten“ zu ersetzen durch „Ärztinnen und Ärzte“. Ich glaube, das haben wir schon einmal beschlossen. Das ist ein Selbstgänger. Das übernehmen wir einfach so. Ich frage, ob es eine Gegenrede gibt. – Nicht der Fall. Wer ist für den Antrag 21 inklusive 21 a? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Zum Antrag 22 liegen die Anträge 22 a und 22 b vor. Wir kommen zunächst zum Antrag VIII-22 a. Danach soll der erste Satz des Antrags 22 wie folgt geändert werden:

Der drohende Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten macht es notwendig, hierfür die Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte zu verbessern.

Ich nehme an, dass Sie damit einverstanden sind, dass dieser Text des Antrags 22 a verwendet wird. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen?

Im dritten Absatz sollen die Begriffe „Weiterbildungsassistentinnen und -assis­tenten“ durch die Worte „Ärztinnen und Ärzte“ ersetzt werden. Das brauchen wir nicht mehr zu beschließen. An den vorletzten Absatz soll folgender Satz angefügt werden:

Darüber hinaus sollten – sofern eine Befristung des Arbeitsvertrages zum Zwecke der Weiterbildung vorgesehen ist – längerfristige Verträge mit der Möglichkeit der fakultativen Ergänzung der Weiterbildung durch das Kennenlernen weiterer (Wahl-)Fächer angeboten werden.

Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann steht das jetzt so im Text.

Damit kommen wir zum Antrag VIII-22 b. Danach soll der Antrag um folgenden Absatz ergänzt werden:

Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ wird aufgefordert, in der Weiterbildungsordnung Strukturen zu entwickeln, um die Förderung der hausärztlichen Weiterbildung zu unterstützen. Es sind die erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen und, falls sinnvoll, Regularien zu entwickeln. Hierüber soll auf dem 113. Deutschen Ärztetag Bericht erstattet werden.

Geben Sie dem Antrag 22 b Ihre Zustimmung? – Wer möchte das nicht? – Viele sind etwas unsicher, glaube ich. Das Erste war die Mehrheit, sodass der Antrag angenommen ist.

Wir kommen nun zu dem so geänderten Antrag VIII-22. Wird eine Gegenrede zum Antrag 22 gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag 22 in der so geänderten Form zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag 22 ist in der geänderten Fassung angenommen.

 

Jetzt kommen wir zur Palliativmedizin. Dazu gibt es den Antrag VIII-41:

Der 112. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die zeitnahe Umsetzung einer flächendeckenden Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung voranzubringen.

Gibt es da eine Gegenrede? – Bitte, Herr Clever aus Freiburg.

© Bundesärztekammer 2009