Präsident Prof. Dr. Dr. h. c.
Hoppe: Nunmehr kommen wir zum Thema gesetzliche Krankenversicherung, und
zwar zunächst zum Vorstandsantrag 10 vom Vorstand. Dazu gibt es einen
Änderungsantrag von Frau Gitter. Frau Gitter äußert im Antrag VIII-10 a den Wunsch, dass im letzten Absatz in der ersten
Zeile das Wort „Priorisierung“ durch „Stellungnahme“ ersetzt wird, sodass es
heißt:
Der 112. Deutsche Ärztetag
begrüßt nachdrücklich diese eindeutige Stellungnahme des
Bundesversicherungsamtes …
Das ist vielleicht nicht so ganz
schlecht, damit der Begriff der Priorisierung hier nicht mit dem verwechselt
wird, was wir mit „Priorisierung“ meinen. Ich würde sagen: Frau Gitter hat
ziemlich viel recht.
(Heiterkeit – Beifall)
Wir übernehmen das. Gibt es im
Vorstand Widerstand? – Keinen. Dann übernehmen wir das in unseren Antrag VIII-10. Ich frage gleich nach
einer Gegenrede. – Nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer
enthält sich? – Dann sind die Anträge 10 und 10 a mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Antrag 27. Dazu
liegt der Antrag VIII-27 a vor. Den
vorhandenen Anstrichen soll ein fünfter hinzugefügt werden:
Garantie einer ärztlich-praktischen
und ärztlich-wissenschaftlichen Federführung bei der Weiterentwicklung der
strukturierten Behandlungsprogramme.
Da gibt es eine Gegenrede durch den
Vizepräsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Herrn Kollegen Schüller aus
Düsseldorf. Bitte.
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