TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Nunmehr kommen wir zum Thema gesetzliche Krankenversicherung, und zwar zunächst zum Vorstandsantrag 10 vom Vorstand. Dazu gibt es einen Änderungsantrag von Frau Gitter. Frau Gitter äußert im Antrag VIII-10 a den Wunsch, dass im letzten Absatz in der ersten Zeile das Wort „Priorisierung“ durch „Stellungnahme“ ersetzt wird, sodass es heißt:

Der 112. Deutsche Ärztetag begrüßt nachdrücklich diese eindeutige Stellungnahme des Bundesversicherungsamtes …

Das ist vielleicht nicht so ganz schlecht, damit der Begriff der Priorisierung hier nicht mit dem verwechselt wird, was wir mit „Priorisierung“ meinen. Ich würde sagen: Frau Gitter hat ziemlich viel recht.

(Heiterkeit – Beifall)

Wir übernehmen das. Gibt es im Vorstand Widerstand? – Keinen. Dann übernehmen wir das in unseren Antrag VIII-10. Ich frage gleich nach einer Gegenrede. – Nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann sind die Anträge 10 und 10 a mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag 27. Dazu liegt der Antrag VIII-27 a vor. Den vorhandenen Anstrichen soll ein fünfter hinzugefügt werden:

Garantie einer ärztlich-praktischen und ärztlich-wissenschaftlichen Federführung bei der Weiterentwicklung der strukturierten Behandlungsprogramme.

Da gibt es eine Gegenrede durch den Vizepräsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Herrn Kollegen Schüller aus Düsseldorf. Bitte.

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