Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank. Ludwigshafen war 2001; nur damit Sie den Abstand der
Jahre wissen.
Wer stimmt der Vorstandsüberweisung
der Anträge 12 und 12 a zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist
der Antrag 12 a an den Vorstand
überwiesen. Auch der Antrag VIII-12
ist damit an den Vorstand überwiesen.
Dann beraten wir das noch einmal sehr gründlich unter den neuen Aspekten.
Jetzt kommt der Antrag VIII-13, der sich mit der GOZ
beschäftigt. Das ist die zahnärztliche Gebührenordnung, aber sie hat für uns
prägende Wirkung, wenn sie vor unserer Gebührenordnung Rechtskraft erlangt.
Deswegen wurde dieser Antrag gestellt. Gibt es den Wunsch nach einer Gegenrede?
– Nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann
ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Nunmehr kommt der Antrag VIII-14. Es geht um die
Öffnungsklausel nach § 2 a neu im Entwurf der GOZ. Sie wissen, was
die Öffnungsklausel bedeutet: Da dürfen die privaten Krankenversicherer mit
Ärztinnen und Ärzten bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzten außerhalb dieses
Vergütungssystems Verträge abschließen. Aber das ist einseitig. Sie könnten
also erpresserisch wirken, wenn sie es schafften. Auf der anderen Seite haben
wir kein Machtinstrument in der Hand. Da haben wir gesagt: Das machen wir nur,
wenn wir auch die Abdingung wiederbekommen. Aber die anderen sind nicht so
dafür. Wir meinen: Wenn schon Spieße verteilt werden, dann für beide Seiten und
auch gleich lange. So ist der Antrag gemeint.
Möchte jemand gegen den Antrag
sprechen? – Nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag 14 zu? – Wer ist dagegen? –
Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit sehr großer Mehrheit angenommen.
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