TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. Ludwigshafen war 2001; nur damit Sie den Abstand der Jahre wissen.

Wer stimmt der Vorstandsüberweisung der Anträge 12 und 12 a zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag 12 a an den Vorstand überwiesen. Auch der Antrag VIII-12 ist damit an den Vorstand überwiesen. Dann beraten wir das noch einmal sehr gründlich unter den neuen Aspekten.

Jetzt kommt der Antrag VIII-13, der sich mit der GOZ beschäftigt. Das ist die zahnärztliche Gebührenordnung, aber sie hat für uns prägende Wirkung, wenn sie vor unserer Gebührenordnung Rechtskraft erlangt. Deswegen wurde dieser Antrag gestellt. Gibt es den Wunsch nach einer Gegenrede? – Nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Nunmehr kommt der Antrag VIII-14. Es geht um die Öffnungsklausel nach § 2 a neu im Entwurf der GOZ. Sie wissen, was die Öffnungsklausel bedeutet: Da dürfen die privaten Krankenversicherer mit Ärztinnen und Ärzten bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzten außerhalb dieses Vergütungssystems Verträge abschließen. Aber das ist einseitig. Sie könnten also erpresserisch wirken, wenn sie es schafften. Auf der anderen Seite haben wir kein Machtinstrument in der Hand. Da haben wir gesagt: Das machen wir nur, wenn wir auch die Abdingung wiederbekommen. Aber die anderen sind nicht so dafür. Wir meinen: Wenn schon Spieße verteilt werden, dann für beide Seiten und auch gleich lange. So ist der Antrag gemeint.

Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag 14 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit sehr großer Mehrheit angenommen.

© Bundesärztekammer 2009