Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Dann mache ich Ihnen den Vorschlag, dass Sie den Antrag an den
Vorstand überweisen. Dann werden wir Ihre Rede aus dem Wortprotokoll dieses
Deutschen Ärztetages herausfiltern und das zusammen mit dem überwiesenen Antrag
beraten und überlegen, ob wir nicht doch etwas unternehmen müssen, damit dieser
ganzen Geschichte langsam ein Riegel vorgeschoben wird.
(Beifall)
Das ist immerhin ein Gesetz aus den
30er-Jahren, wie Sie wissen, das durch die Ausführungsbestimmungen in den
Ländern etwas unterschiedlich gehandhabt wird. In Schweden beispielsweise
schüttelt man nur den Kopf darüber, dass wir in Deutschland noch so etwas
haben. Vereinzelt gibt es das in Schweden auch, aber nicht so organisiert, dass
das im Gesetz geregelt ist. Das ist der große Unterschied.
Um es völlig klar zu sagen: Ich
bitte Sie, das an den Vorstand zu überweisen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen?
– Wer enthält sich? – Der Antrag ist an
den Vorstand überwiesen. Wir werden uns darum kümmern.
Damit kommen wir zum Antrag VIII-86:
Der Gemeinsame Bundesausschuss
wird aufgefordert, sich alsbald mit der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Verbindung zu setzen, um eine rechtlich
einwandfreie Einordnung entsprechender Tätigkeiten, wie unten dargestellt, im
Konsens zu bewerkstelligen.
Gibt es eine Gegenrede? – Das ist
nicht der Fall.
(Zuruf)
– Vorstandsüberweisung ist
beantragt. Dann frage ich zunächst einmal: Wer möchte das dem Vorstand
zuleiten? – Wer möchte das nicht? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
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