Prof. Dr. Fuchs, Referent:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der gebundenen
Beratungsunterlage zu den Finanztagesordnungspunkten ist der
Haushaltsvoranschlag enthalten; es sind die blauen Seiten.
Das Volumen des
Haushaltsvoranschlags beträgt 16 361 000 Euro. Es steigt im Vergleich
zum laufenden Haushalt um 7,15 Prozent. Zu beachten ist dabei, dass nicht die
gesamte Steigerung des Haushaltsvolumens durch eine Steigerung der
Landesärztekammerumlagen aufgebracht werden muss.
Zum einen werden Projekte durch
Rücklageentnahme finanziert. Zum anderen und im Wesentlichen aber erhöht sich
der eingestellte Gewinnanteil des Deutschen Ärzte-Verlags um 989 000 Euro.
Somit steigt die Umlage der Landesärztekammern lediglich um 0,92 Prozent.
Soweit zu den Globaldaten des Haushalts.
Breiten Raum haben in den
bisherigen Beratungen naturgemäß die Personalanforderungen eingenommen.
Zunächst zu der Referentenstelle im Dezernat 2, Schwerpunkt Ärztliche
Weiterbildung. Kurz zusammengefasst sind als zusätzliche Anforderungen die
dauerhaft angelegte „Evaluation Weiterbildung“ zu nennen, ebenso wie das
„Handlungskonzept für die Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Innere
und Allgemeinmedizin“ und die anstehende Überarbeitung der
(Muster-)Weiterbildungsordnung und weitere Themen.
Ferner wird die Höhergruppierung
einer vorhandenen Sekretärinnenstelle in eine Sachbearbeiterstelle im Dezernat
2 – ohne Ausweitung des Stellenplans – beantragt.
Für das Brüsseler Büro wird
erstmals eine Sekretärinnenstelle beantragt. Bisher ist die dortige Referentin
auf sich gestellt. Die bisherige Regelung war nicht sonderlich hilfreich und
ausreichend, die stete Präsenz durch Praktikanten zu erreichen. Ferner
beantragt die Hauptgeschäftsführung, die bisherige Stabsstelle Telematik in ein
eigenständiges Dezernat umzuwandeln. Daraus folgt, dass unter Einrechnung der
bisherigen Leitungsfunktion durch einen stellvertretenden Dezernenten eine
Dezernentenstelle geschaffen werden soll. Also schlägt nur diese Differenz zu
Buche; es wird keine zusätzliche Stelle eingerichtet.
Meine Damen und Herren, wir machen
es uns mit Personalanforderungen nicht leicht. Die Dezernate und Bereiche
müssen mir gegenüber Anforderungen detailliert begründen, bevor sie überhaupt
in die Diskussion eingebracht werden. Aber wir stehen vor der Bewältigung einer
beträchtlichen Anzahl von neuen Aufgaben, die mit den vorhandenen Kapazitäten
nicht bewältigt werden können. Das gesundheitspolitische Umfeld ist nicht
einfacher geworden, es gewinnt an Dynamik. Die großen Gegenspieler rüsten
weiter auf. Wir sind zunehmend gefordert, auf eine Vielzahl von Initiativen und
Gesetzentwürfen zu reagieren.
Ich denke, es ist noch wichtiger
und für die Bundesärztekammer von zentraler Bedeutung, dass wir nicht nur
reagieren, sondern wir müssen agieren, wir müssen perspektivisch arbeiten, wir
müssen strategisch arbeiten. Wir müssen letztlich auch versuchen, die Politik
zu treiben, wie es uns, glaube ich, mit der Priorisierungsdebatte gelungen ist.
Das wahrnehmbare hohe Ansehen der Bundesärztekammer nicht nur in der
politischen Öffentlichkeit ist ein Indiz dafür, dass dieser Anspruch oft
erreicht wird, aber auch in Zukunft von Personalkapazität und -kompetenz
abhängt.
Die weiteren wesentlichen
Änderungen des vorgelegten Haushaltsentwurfs sind schriftlich auf Seite 1 der
Vorlage angeführt. Auch hier fasse ich das Wesentliche zusammen:
Zu beachten ist die Steigerung bei
den Pensionsaufwendungen, hier wiederum beim Rückstellungsaufwand in Höhe von
192 000 Euro. Dies ist zurückzuführen auf die Vorausberechnungen des
Versicherungsmathematikers und die damit gewährleistete Berücksichtigung des
anzuwendenden Niveaus der Heubeck-Richttafel und der aktuellen
Tarifentwicklung.
Unter Position 25 „Sonstige
Aufwendungen“ sind zwei Projekte aufgeführt, und zwar zum einen die Entwicklung
von Indikatorensets zur Abbildung/zum Monitoring der regionalen/nationalen
populationsbezogenen Versorgungsqualität in der Region. Die Aufwandshöhe von
95 000 Euro wird durch Entnahme aus der Rücklage „Berufspolitische
Aktivitäten“ finanziert.
Zum anderen ist unter Position 25
das Teilprojekt 8 der GOÄ-Reform gefasst: Simulation und Folgenabschätzung der
neuen GOÄ. Die Kostenschätzung liegt bei maximal 200 000 Euro.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nun
auf die Ertragsseite lenken. Hier fällt natürlich ins Auge, dass bei der
Position „Erträge aus Beteiligungen“ – und das sind fast ausschließlich die
Gewinne des Deutschen Ärzte-Verlags – 989 000 Euro mehr eingestellt worden
sind. Dies folgt dem Beschluss, stets nur 75 Prozent des Vorjahresgewinns
einzustellen.
Bei meinen Bemerkungen zum
Jahresabschluss habe ich ausgeführt, dass diese zurückhaltende Dotierung auf
den Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht zurückzuführen ist, einen klassischen
Budgetgrundsatz.
Sparsamkeit und Effizienz bei den
Ausgaben, Vorsicht bei nicht sicheren Einnahmen werden auch weiterhin unser
Haushaltsgebaren und unsere Etatvorschläge bestimmen.
Ich bitte im Namen des Vorstands um
Zustimmung zu diesem Haushaltsvoranschlag und bedanke mich für Ihre
Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Professor Fuchs. Auch hier gibt es wieder den
Bericht über die Beratungen in der Finanzkommission. Diesen wird wiederum der
Vorsitzende der Finanzkommission geben, Herr Dr. Ensink. Bitte schön.
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