Dr. Ensink, Referent:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beginnend mit einer initialen
Beratungsrunde zusammen mit den Dezernenten der Bundesärztekammer wurde der
Haushaltsvoranschlag im weiteren Verlauf zweimal in der Arbeitsgruppe
„Mittelfristige Finanzplanung“, einmal im Vorstand, sodann in der
Finanzkommission und – nach Vorliegen von deren zustimmendem Votum –
abschließend nochmals im Vorstand der Bundesärztekammer beraten.
Diesem Beratungsergebnis zufolge
steigt der Haushaltsansatz der Bundesärztekammer von derzeit rund 15,269
Millionen Euro im laufenden Geschäftsjahr auf dann 16,361 Millionen Euro im kommenden
Haushaltsjahr. Dabei soll die von den Landesärztekammern zur Deckung dieser
Aufwendungen aufzubringende Umlage von rund 12,133 Millionen Euro im laufenden
Geschäftsjahr auf dann 12,245 Millionen Euro im kommenden Haushaltsjahr
ansteigen. Dies entspricht – das sei in aller Deutlichkeit gesagt – einem
deutlich unterproportionalen Anstieg der Umlage in Relation zur Entwicklung des
Gesamthaushalts. Ich werde im weiteren Verlauf meiner Ausführungen auf diesen
Aspekt nochmals kurz zurückkommen.
Zu den Eckpunkten des
Haushaltsvoranschlags hat Herr Professor Fuchs bereits vorgetragen; er hat auch
die Personalanforderungen näher erläutert, wobei ich gerne bekunde, dass wir
hier offensichtlich innerhalb eines Rundumschlags Bedarfe nachvollzogen haben,
die sich zum Teil bereits in einem längeren Zeitraum dargestellt hatten,
insbesondere im Bereich Weiterbildung, auch in Kombination mit einem Teil
dieser Stelle für das, was Sie im Sinne der Weiterbildungsevaluation
beschlossen haben.
Schaut man sich auch hier nochmals
die Zahlen in – nach „Aufwandsblöcken“ – aggregierter Form an, imponiert der
„Personalkostenblock“ mit zukünftig dann bereits 54 Prozent. Dass es sich
hierbei quasi um eine Art „Fixposition“ handelt, die in ihrer Entwicklung
eigentlich nur eine Richtung kennt, ist bekannt; und die Gründe dafür dürften
für jedermann weitgehend nachvollziehbar sein. Eine Rückführung des
Personalkostenblocks dürfte kurzfristig überhaupt nicht und selbst mittel- bis
langfristig auch nur extrem schwer realisierbar sein, wobei die dazu
notwendigen Beschlüsse nicht aus der Finanzebene kommen, sondern letztendlich
von denjenigen, die über die Inhalte entscheiden.
„Over-all“, soll heißen: im
gewichteten Durchschnitt, dürften geschätzte 50 Prozent der übrigen Positionen
ebenfalls kurzfristig kaum nennenswert beeinflussbar sein. Fasst man daher
diesen Relativanteil gedanklich mit dem Aufwandsblock der „Personalkosten“
zusammen, addieren sich diese Summen auf rund 80 Prozent des
Gesamthaushaltsansatzes.
Dies bedeutet umgekehrt, dass der
von uns noch etwas freier zu gestaltende Restanteil bei maximal 20 Prozent des
Haushalts liegt. Ich gehe davon aus, dass dieser Relativanteil in der Zukunft
vermutlich noch weiter abnehmen wird.
Vor diesem Hintergrund dürfen Sie
versichert sein, dass die Personalanforderungen in allen dem heutigen
Tagesordnungspunkt vorangegangenen Finanzdebatten sehr breiten Raum eingenommen
haben. Dabei hat die Geschäftsführung allerdings hinlänglich darlegen können,
dass Umwidmungen von Personalressourcen und/oder Verlagerungen von Aufgaben
zwischen den Dezernaten derzeit nicht möglich sind und von daher dahin gehende
Forderungen zumindest derzeit auch nicht zielführend sein können. Das
präjudiziert aber nichts für die Zukunft.
Außerdem wurde diesen Fragen in
umfassenden schriftlichen Begründungen nachgegangen, die für jede einzelne
Personalmaßnahme vorgelegt wurden. Daher hat die Finanzkommission – wenn auch
schweren Herzens; das sage ich in aller Deutlichkeit – den dargelegten
Personalaufwendungen aber letztlich ohne Gegenstimme, bei zwei Enthaltungen,
zugestimmt.
Den Aufwandsgruppen
„satzungsbedingte Aufwendungen“, „Verwaltungsaufwendungen“ und „Erträge“
stimmte die Finanzkommission nach Diskussion jeweils einstimmig, ohne
Enthaltungen, zu.
Gedeckt werden sollen die
Gesamtaufwendungen durch diverse eher „kleinvolumige“ Positionen, einen auf
15,2 Prozent ansteigenden Ertragsanteil aus Beteiligungen sowie einen nominell
zwar etwas ansteigenden, relativ jedoch auf 74,8 Prozent abfallenden
Haushaltsanteil aus der Umlage der Landesärztekammern.
Einen breiten Raum in den
Beratungen und Diskussionen innerhalb der Finanzgremien nahm in diesem Kontext
die Frage der Angleichung der Umlagenhöhe der östlichen Landesärztekammern ein.
Aktuell beträgt der Umlagesatz der östlichen Kammern noch 90 Prozent des
Niveaus, das von den Westkammern bezahlt wird. Sie erinnern sich: Es gab die
Beschlusslage, das abzusenken, solange erhebliche Unterschiede – damals bezogen
auf den BAT – zwischen beiden Regionen besteht.
Mit einem über drei Jahre
gestreckten Stufenmodell mit einer schrittweisen Anhebung auf zunächst 94
Prozent, dann auf 97 Prozent und dann im dritten Jahr, also erst im
Geschäftsjahr 2011/2012, auf 100 Prozent kämen so mittelfristig alle Kammern zu
einem einheitlichen Umlagesatz. Damit wäre meiner auf dem vergangenen Deutschen
Ärztetag gegebenen Zusage zur Erarbeitung eines diesbezüglichen Vorschlags auf,
wie ich finde, faire Art und Weise Genüge getan.
Dieser nach der Ihnen vorliegenden
Empfehlung mit dem kommenden Geschäftsjahr 2009/2010, also dem Haushaltsjahr,
über dessen Haushaltsplan Sie hier heute zu befinden haben, zu beginnende
Angleichungsprozess soll allerdings unabhängig davon erfolgen, wie sich die
Vergütungen in den verschiedenen Bereichen im Einzelnen, also etwa nach TdL,
GOÄ, EBM usw., konkret weiterentwickeln werden.
Wegen einer zunehmend
differenzierten Entwicklung dieser verschiedenen Vergütungssysteme und einer
ebenfalls zunehmend heterogeneren, um nicht zu sagen: unübersichtlicheren
Tarifstruktur wird eine objektiv vergleichende Aussage über die Vergütungshöhe
Ost zu West zunehmend schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich. Diesem Umstand
wird insofern Rechnung getragen, als die Angleichung nicht zu einem bestimmten,
möglicherweise etwas späteren Zeitpunkt X, dann aber auf einmal in einem
Schritt vollzogen werden soll, sondern durch ein mit Augenmaß abgestaffeltes,
zeitlich gestrecktes Angleichen in mehreren Schritten. Die Finanzkommission
folgte diesen Vorstellungen bei einer Gegenstimme.
Schauen wir uns abschließend an,
wie sich die zu vier Gruppen aggregierten Erträge hinsichtlich ihrer
Relativgewichtung über die Zeit verschoben haben.
Bevor ich nun für Sie diese
Darstellung interpretiere, muss ich im Duktus meiner Ausführungen an dieser
Stelle – zur Vermeidung von Missverständnissen – eine kurze erläuternde
Hintergrundinformation zwischenschieben.
Bei den auf dieser Folie
angesprochenen „Entnahmen aus Rücklagen“ handelt es sich um eine
„Sammelposition“, die hinsichtlich ihrer inhaltlichen Zusammensetzung von Jahr
zu Jahr variieren kann. Sie umfasst zum einen Beträge aus der sachgerechten
Auflösung von Rücklagen, zum Beispiel im Fall der ursprünglich für den Umzug
der Bundesärztekammer von Köln nach Berlin gebildeten Position, die nach
zwischenzeitlich erfolgter definitiver Abwicklung des Vorgangs und dem damit
einhergehenden Wegfall eines entsprechenden Erfordernisses zur finanziellen
Vorsorge konsequenterweise dann auch aufzulösen war.
Zum anderen geht in die besagte
Sammelposition aber auch jedes Jahr eine lediglich als „Fiktivposition“
geplante Entnahme ein. Hierbei handelt es sich insofern um eine Fiktivposition,
als sie zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung zwar notwendig erscheint, um bei
gegebener Höhe an geplanten Ausgaben sowie bei der antizipierten Höhe der
„Umlage“ und der „Erträge aus Beteiligungen“ zu einem ausgeglichenen
Haushaltsvoranschlag zu kommen.
Sie erinnern sich in diesem
Zusammenhang bitte daran, dass wir – einem sinnvoller Vorsicht geschuldeten
Beschluss des Ärztetages folgend – immer nur 75 Prozent des Vorjahresgewinns
aus der Beteiligung der Bundesärztekammer an der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH in
den Haushaltsentwurf für das nächste Geschäftsjahr einstellen dürfen.
Weil sich diese Erträge in letzter
Zeit quasi regelhaft besser dargestellt haben als im Haushaltsentwurf zunächst
ausgewiesen, besteht im Verlauf des Geschäftsjahres tatsächlich dann
üblicherweise keine Notwendigkeit zur Umsetzung der ursprünglichen
„Planentnahme“. Vielmehr gelingt es in aller Regel, stattdessen den Rücklagen
eher noch weitere Mittel zuzuführen. Es ist also definitiv nicht so, wie man
bei oberflächlicher Betrachtung der Folie mutmaßen könnte, dass die
Bundesärztekammer hier seit Jahren „von der Substanz“ leben würde!
Mit dieser Vorbemerkung vor Ihrem
„geistigen Auge“ weise ich Sie nunmehr darauf hin, dass die Folie Ihnen zeigt,
dass der Entnahme aus Rücklagen vor einigen Jahren noch eine deutlich größere
Bedeutung zukam. Dieser Entwicklung wurde in den letzten Jahren erfolgreich
gegengesteuert und dieser Trend setzt sich auch für das kommende Geschäftsjahr
fort. Sowohl im laufenden als auch im kommenden Geschäftsjahr hat der
prozentuale Anteil der Rücklageentnahmen im Vergleich zu früheren Zeiträumen
kontinuierlich abgenommen. Gegenläufig war jedoch die Entwicklung bei der
Einstellung der erwarteten Gewinnausschüttungen der Deutscher Ärzte-Verlag
GmbH.
Im vergangenen Jahr hatte ich
darauf hingewiesen, dass aus kaufmännischer Sicht gute Gründe dafür sprächen,
der auf der Darstellung nachvollziehbaren Entwicklung mit immer höheren
Gewinneinstellungen in den Haushalt vorsichtig gegenzusteuern.
Wie Sie sehen, werden wir diesem
Ziel im kommenden Haushaltsjahr leider nicht näherkommen – ganz im Gegenteil!
Der Zuwachs in der Höhe des Gesamthaushalts – Professor Fuchs sagte es: etwa
7,15 Prozent – wird vielmehr sogar nur von einem unterdurchschnittlichen
Ansteigen – knapp 1 Prozent – der von den Landesärztekammern aufzubringenden
Umlage begleitet. Ich hatte diesen Aspekt bereits zuvor angesprochen.
Ich sehe es als meine Aufgabe an,
Sie gezielt auf diese Situation aufmerksam zu machen. Da die derzeitig extrem
erfreuliche Ertragslage der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH keineswegs in dieser
aktuellen Höhe als dauerhaft gesichert angesehen werden kann, geht mit der
Struktur der Erträge des Bundesärztekammerhaushalts ein – zumindest
theoretisches – Haushaltsrisiko einher.
Solange sich alle Beteiligten
dieses Risikos bewusst und gleichzeitig dazu bereit sind, es zu tragen, wäre es
in einer solchen gegebenen Situation sicher unklug, durch hektische Bewegungen
„zu viel Wellen“ zu verursachen. Es ist keinesfalls sinnvoll, durch noch so
wohlmeinenden Aktivismus möglicherweise falsche Signale auszusenden, zumal es –
hinter dieser Aussage stehe ich – sehr unwahrscheinlich scheint, dass sich hier
das theoretische Risiko kurzfristig tatsächlich verwirklichen könnte.
Trotzdem möchte ich dieses Risiko
keinesfalls aus den Augen verlieren. Ich denke, die Arbeitsgruppe
„Mittelfristige Finanzplanung“ sollte auf einer ihrer nächsten Sitzungen
prinzipielle Überlegungen zur Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit einer das Risiko
noch weiter reduzierenden Strategie anstellen. Warten wir es ab, ob ich Ihnen
vielleicht schon auf dem nächsten Deutschen Ärztetag in Dresden hierzu etwas
berichten kann.
Ich komme zum Schluss meiner
Ausführungen. Lassen Sie mich die vielstündigen Beratungen in den Finanzgremien
und dem Vorstand dahin gehend zusammenfassen, dass der Ihnen vorliegende
Entwurf des Haushaltsvoranschlags für das Geschäftsjahr 2009/2010 dort das
klare Votum „einstimmige Zustimmung bei einer Enthaltung“ erfahren hat. Auch
ich selbst halte diesen Entwurf für ausgewogen, sinnvoll und belastbar. In
meiner Funktion als Vorsitzender der Finanzkommission darf ich daher Ihnen,
meine sehr verehrten Damen und Herren Delegierte, uneingeschränkt die
Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Haushaltsvoranschlag empfehlen.
Gleichzeitig bedanke ich mich an
dieser Stelle beim Präsidenten, Herrn Professor Hoppe, für die gute
Zusammenarbeit ebenso wie bei den anderen Damen und Herren Vorstandsmitgliedern,
besonders auch beim Finanzbeauftragten des Vorstands, Herrn Dr. Crusius, der
die Arbeit der Finanzgremien begleitet und als Bindeglied zum Vorstand wirkt.
Zu danken habe ich aber auch den Mitgliedern, den stellvertretenden Mitgliedern
und den Vertretern der Geschäftsführungen in der Finanzkommission sowie – last
not least – speziell den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Mittelfristige
Finanzplanung“, die für diese Tätigkeit erhebliche Zeit aufbringen.
Bevor wir nun in die Diskussion zu
diesem Tagesordnungspunkt einsteigen, möchte ich auch Ihnen, meine verehrten
Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit erneut danken.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Herzlichen Dank, Herr Ensink. Noch einmal herzlichen Dank auch
Herrn Fuchs für die Einführung. Wir können jetzt diskutieren. Bisher liegen
zwei Wortmeldungen vor. Der erste Diskussionsredner ist Herr Calles aus Bayern.
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