TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 11. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. Nowak, Hessen: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hatte ich erwartet, dass unser Bundesgesundheitsminister und lieber Kollege Rösler hier mindestens eine Stunde der Diskussion beiwohnt. Aber wie ich vernommen habe, musste er leider dringend nach Berlin zurück.

Sie haben heute Morgen alle vernommen, dass wir einen Klimawandel in der Gesundheitspolitik zu verzeichnen haben. Wir wissen beim Klimawandel nicht, wohin die Richtung zeigt.

Auf der anderen Seite haben wir einen Ansprechpartner, der unsere Sprache versteht und unsere Sprache spricht. Ich vergesse nicht die Worte meines leider verstorbenen Chefs Professor Arendt, der seinerzeit sagte – er war natürlich unzufrieden mit der Gesundheitspolitik –: Gesundheitsminister kann nur derjenige werden, der diesen Beruf erlernt und ausgeübt hat.

Gegenwärtig ist das so. Wir haben einen Ansprechpartner, der unsere Sprache spricht, der weiß, um was es geht. Das betrachte ich als historische Chance, um das durchzusetzen, was in den vergangenen zehn Jahren und länger nicht funktioniert hat, nämlich die Implementierung des Rettungsdienstes im SGB V. Es gab viele Modernisierungsgesetze und sonstige Vorschriften, aber nie ist es gelungen, den Rettungsdienst zu implementieren.

1989 wurde der Leistungsbereich Krankentransport aus dem Personenbeförderungsgesetz ausgegliedert. Seit 1996 gab es verschiedene Arbeitsgruppen: Ausschuss „Rettungswesen“ der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG), Innenministerkonferenz und Bundesrat – alle Initiativen waren bisher ohne Erfolg. Deswegen habe ich für meine Wortmeldung diesen Tagesordnungspunkt gewählt und nicht den Tätigkeitsbericht, weil ich es wichtig finde, endlich das durchsetzen zu können, was eigentlich Fakt ist.

Wie ist die derzeitige Situation? Wir haben in Deutschland einen der besten Rettungsdienste der Welt. Es gibt 16 Bundesländer mit entsprechenden Rettungsdienstgesetzen, die unter dem einheitlichen Begriff des Rettungsdienstes arbeiten, mit Notfallrettung und Krankentransport. Was weist das SGB V trotz aller Modernisierungen aus? Nichts anderes außer dem § 60 zu den Fahrtkosten oder dem § 133 betreffend die Versorgung mit Krankentransportleistungen.

Das geht an der Realität vorbei. Deswegen muss endlich das Bundesgesetz angepasst werden. Ich sage Ihnen eindeutig: Dadurch entstehen keine Mehrkosten, sondern möglicherweise sogar Einsparungen, weil dadurch ein falscher Anreiz beseitigt wird und andererseits der Kompetenz und den Leistungsmöglichkeiten eines notarztgestützten Rettungsdienstes Rechnung getragen wird. Deswegen möchte ich Sie um Zustimmung bitten, dass der Ärztetag den Gesetzgeber auffordert, den Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport endlich eigenständig im Sozialgesetzbuch V zu regeln und als Teil der Krankenbehandlung nach
§ 27 SGB V anzuerkennen.

Bitte unterstützen Sie meinen Antrag. Gerade durch diesen Klimawechsel sehe ich eine Chance, das endlich einmal durchzusetzen.

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bereits jetzt für Ihre Zustimmung zu meinem Antrag.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Nowak. – Ich habe mich eben geirrt: Die Regelung, dass mindestens fünf Redner gesprochen haben müssen, bevor man eine Redezeitbeschränkung beantragen kann, gilt in der Ärztekammer Nordrhein, steht aber nicht in der Satzung der Bundesärztekammer. Insofern hat jetzt Frau Köhler, Vizepräsidentin der Landesärztekammer Brandenburg, das Recht, einen Antrag zu stellen. Bitte schön.

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