Dr.
Nowak, Hessen: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben
Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hatte ich erwartet, dass unser
Bundesgesundheitsminister und lieber Kollege Rösler hier mindestens eine Stunde
der Diskussion beiwohnt. Aber wie ich vernommen habe, musste er leider dringend
nach Berlin zurück.
Sie haben heute Morgen alle
vernommen, dass wir einen Klimawandel in der Gesundheitspolitik zu verzeichnen
haben. Wir wissen beim Klimawandel nicht, wohin die Richtung zeigt.
Auf der anderen Seite haben wir
einen Ansprechpartner, der unsere Sprache versteht und unsere Sprache spricht.
Ich vergesse nicht die Worte meines leider verstorbenen Chefs Professor Arendt,
der seinerzeit sagte – er war natürlich unzufrieden mit der Gesundheitspolitik
–: Gesundheitsminister kann nur derjenige werden, der diesen Beruf erlernt und
ausgeübt hat.
Gegenwärtig ist das so. Wir haben
einen Ansprechpartner, der unsere Sprache spricht, der weiß, um was es geht.
Das betrachte ich als historische Chance, um das durchzusetzen, was in den
vergangenen zehn Jahren und länger nicht funktioniert hat, nämlich die
Implementierung des Rettungsdienstes im SGB V. Es gab viele
Modernisierungsgesetze und sonstige Vorschriften, aber nie ist es gelungen, den
Rettungsdienst zu implementieren.
1989 wurde der Leistungsbereich
Krankentransport aus dem Personenbeförderungsgesetz ausgegliedert. Seit 1996
gab es verschiedene Arbeitsgruppen: Ausschuss „Rettungswesen“ der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG),
Innenministerkonferenz und Bundesrat – alle Initiativen waren bisher ohne
Erfolg. Deswegen habe ich für meine Wortmeldung diesen Tagesordnungspunkt
gewählt und nicht den Tätigkeitsbericht, weil ich es wichtig finde, endlich das
durchsetzen zu können, was eigentlich Fakt ist.
Wie ist die derzeitige Situation?
Wir haben in Deutschland einen der besten Rettungsdienste der Welt. Es gibt 16
Bundesländer mit entsprechenden Rettungsdienstgesetzen, die unter dem
einheitlichen Begriff des Rettungsdienstes arbeiten, mit Notfallrettung und
Krankentransport. Was weist das SGB V trotz aller Modernisierungen aus? Nichts
anderes außer dem § 60 zu den Fahrtkosten oder dem § 133 betreffend die
Versorgung mit Krankentransportleistungen.
Das geht an der Realität vorbei.
Deswegen muss endlich das Bundesgesetz angepasst werden. Ich sage Ihnen
eindeutig: Dadurch entstehen keine Mehrkosten, sondern möglicherweise sogar
Einsparungen, weil dadurch ein falscher Anreiz beseitigt wird und andererseits
der Kompetenz und den Leistungsmöglichkeiten eines notarztgestützten
Rettungsdienstes Rechnung getragen wird. Deswegen möchte ich Sie um Zustimmung
bitten, dass der Ärztetag den Gesetzgeber auffordert, den Rettungsdienst mit
der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport endlich eigenständig
im Sozialgesetzbuch V zu regeln und als Teil der Krankenbehandlung nach
§ 27 SGB V anzuerkennen.
Bitte unterstützen Sie meinen
Antrag. Gerade durch diesen Klimawechsel sehe ich eine Chance, das endlich
einmal durchzusetzen.
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit und bereits jetzt für Ihre Zustimmung zu meinem Antrag.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Nowak. – Ich habe mich eben geirrt: Die
Regelung, dass mindestens fünf Redner gesprochen haben müssen, bevor man eine
Redezeitbeschränkung beantragen kann, gilt in der Ärztekammer Nordrhein, steht
aber nicht in der Satzung der Bundesärztekammer. Insofern hat jetzt Frau
Köhler, Vizepräsidentin der Landesärztekammer Brandenburg, das Recht, einen
Antrag zu stellen. Bitte schön.
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