Rübsam-Simon,
Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die soeben
gemachten Ausführungen von Herrn Crusius haben mich davon überzeugt, dass es
einen gewissen Realitätsverlust hinsichtlich der Wirklichkeit in unserem Lande
gibt. Die Selektivverträge sind eine Antwort auf die Kapitalisierung unseres
Gesundheitswesens durch ausländisches Kapital. Wir versuchen, diesen Verlust
auszugleichen. Bitte vergessen Sie nicht: Es war die Politik, die die MVZs ins
Leben rief, es war die Politik, die die Integrationsversorgung aufgebaut hat,
es war die Politik, die die Selektivverträge aufgebaut hat. Von diesen
Realitäten müssen wir ausgehen.
Ich möchte jetzt auf den Leitantrag
zu sprechen kommen. Herr Metke und Herr Baumgärtner haben bereits das
Grundsätzliche gesagt. In dem Antrag steht, dass die Sicherstellung für die
ambulante Versorgung grundsätzlich bei den KVen liegen soll, für die stationäre
Versorgung bei den Ländern. Die Wirklichkeit sieht anders aus und sie wird sich
auch nicht ändern. Ich glaube, Sie machen sich nicht klar, dass in einem Jahr
circa 50 Prozent der Versorgung im hausärztlichen Bereich nicht mehr in diesem
Regulationssystem enthalten sein wird. So wird es kommen.
Genau so ist es mit den
Ausführungen in dem Leitantrag, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung
Regionalverbünde gründen will mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung,
der Landesministerien, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Landesärztekammer
unter Beteiligung der Landesverbände der Krankenkassen und der
Patientenvertreter. Bitte schön, wo sind die freien Verbände, die die
Selektivverträge handeln?
Dort entsteht eine neue
Versorgungswirklichkeit. Sie wird gestaltet und muss zur Kenntnis genommen
werden. Eigentlich müssten diese beiden Absätze ersatzlos gestrichen werden.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Der nächste Redner ist Herr von Ascheraden aus
Baden-Württemberg.
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