TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 11. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. Clever, Baden-Württemberg: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Anders als bei der Schweinegrippe hat aus meiner Sicht die Ärzteschaft beim Thema Landarzt pressemäßig und öffentlichkeitswirksam unisono geantwortet. Es wurde erklärt: Die höheren Studentenzahlen lösen das Problem nicht, sondern es fehlen bessere Arbeitsbedingungen. Das greift der Vorstand in seinem Entschließungsantrag zur Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung in ländlichen Regionen auf. Es geht aber nicht nur um ländliche Regionen, sondern auch um Stadtteile, um nicht so privilegierte Stadtteile. In unserem beschaulichen Freiburg haben wir einen Ostteil und einen Westteil, die total unterschiedliche Arztdichten aufweisen.

Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen in den ärmeren Bezirken ihre Praxis wegen fehlender Privatpatienten, wegen fehlender individueller Gesundheitsleistungen kaum noch verkaufen können. Das ist ein großes Problem.

Der Vorstand wendet sich in seinem Entschließungsantrag im Blick auf mögliche Lösungen gegen die Übernahme des Sicherstellungsauftrags für die ambulante Versorgung durch das Landesministerium. So weit, so gut. Der Sicherstellungsauftrag soll bei der KV bleiben. Das finde ich sehr gut. Die Sicherstellung der stationären Versorgung soll weiterhin bei den Ländern liegen. Auch das ist in Ordnung.

Dann aber kennen wir beispielsweise den Begriff „transsektorale populationsbezogene Betrachtungsweise“. Hier wurden schon die Regionalverbünde angesprochen, also KBV, Vertreter der KV, des Landesministeriums, der Krankenhausgesellschaft, der Ärztekammer, der Krankenkassen und der Patienten. Ich bin mir nicht sicher, ob wir das wirklich stemmen können, sodass der Stadtteilarzt oder der Landarzt durch eine solche Konstruktion bessere Arbeitsbedingungen erhält.

Ferner ist in dem Entschließungsantrag die Rede von Bedarfsanalysen mithilfe von Abrechnungsdaten, Routinedaten. Zwar wird erklärt, dass der Datenschutz beachtet werden muss, aber es wird nicht ausgeführt, wie das im Einzelnen realisiert werden soll. Das halte ich für eine schwierige und kritische Angelegenheit.

Ferner kommt in dem Leitantrag der Begriff „Qualitätsreporting“ vor. Es wird erklärt, das Institut dafür sei noch lange nicht geschaffen. Ferner finden wir Begriffe wie „evidenzbasierte Versorgungssteuerung“ und „sektorenübergreifende Qualitätssicherung“. Das sind Begriffe, die mir sehr verdächtig sind. Ich möchte Sie dazu auffordern, diesen Teil entweder ein bisschen zu kürzen oder ganz zurückzuziehen und vor allem neu zu überarbeiten.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Clever. – Jetzt kommt Herr Veelken aus Berlin. Bitte schön.

© Bundesärztekammer 2010