PD Dr. Benninger,
Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihre
Aufmerksamkeit auf einen kleinen Teilaspekt, der auch auf Seite 2 des Antrags I
erwähnt ist, lenken. Es dreht sich um delegationsfähige ärztliche Leistungen
der Praxisassistenten. Der Begriff der delegationsfähigen ärztlichen Leistung
bedarf meiner Meinung nach einer weiteren Diskussion. Es muss geklärt werden,
was damit gemeint ist. Der Minister hat sich explizit gegen eine Zweiteilung
des Studiums Bachelor/Master ausgesprochen. Auf der anderen Seite haben wir in
Baden-Württemberg jetzt einen Modellstudiengang. Er ist an der dualen
Hochschule in Karlsruhe aus der Taufe gehoben worden. In einem dreijährigen
Studiengang wird für Pflegekräfte ein Arztassistent aus der Taufe gehoben.
Dieser Arztassistent soll den Arzt entlasten. Er soll unter anderem die
Anamnese erheben, er soll Therapiepläne machen. Das sind ganz zentrale ärztliche
und nur ärztlich zu erbringende Leistungen, die explizit nicht delegationsfähig
sind. Hier wird sozusagen ein Arzt light, ein Bachelor aus der Taufe gehoben,
auf einem ganz anderen Weg, mit dem – das unterstelle ich einmal – die Politik
beabsichtigt, dem Arztmangel entgegenzuwirken.
Ich bitte Sie, Ihre Aufmerksamkeit
diesem Problem zuzuwenden. Es kann nicht sein, dass zentrale ärztliche
Leistungen in irgendeiner abgewandelten Form zu anderen Berufsgruppen verlagert
werden, die beispielsweise zwischen Pflege und Arzt etabliert werden. Ich bitte
Sie, sich hiermit noch einmal intensiv zu beschäftigen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt folgt Herr Kollege Dietsche aus
Baden-Württemberg.
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