TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 11. Mai 2010, Nachmittagssitzung

PD Dr. Benninger, Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf einen kleinen Teilaspekt, der auch auf Seite 2 des Antrags I erwähnt ist, lenken. Es dreht sich um delegationsfähige ärztliche Leistungen der Praxisassistenten. Der Begriff der delegationsfähigen ärztlichen Leistung bedarf meiner Meinung nach einer weiteren Diskussion. Es muss geklärt werden, was damit gemeint ist. Der Minister hat sich explizit gegen eine Zweiteilung des Studiums Bachelor/Master ausgesprochen. Auf der anderen Seite haben wir in Baden-Württemberg jetzt einen Modellstudiengang. Er ist an der dualen Hochschule in Karlsruhe aus der Taufe gehoben worden. In einem dreijährigen Studiengang wird für Pflegekräfte ein Arztassistent aus der Taufe gehoben. Dieser Arztassistent soll den Arzt entlasten. Er soll unter anderem die Anamnese erheben, er soll Therapiepläne machen. Das sind ganz zentrale ärztliche und nur ärztlich zu erbringende Leistungen, die explizit nicht delegationsfähig sind. Hier wird sozusagen ein Arzt light, ein Bachelor aus der Taufe gehoben, auf einem ganz anderen Weg, mit dem – das unterstelle ich einmal – die Politik beabsichtigt, dem Arztmangel entgegenzuwirken.

Ich bitte Sie, Ihre Aufmerksamkeit diesem Problem zuzuwenden. Es kann nicht sein, dass zentrale ärztliche Leistungen in irgendeiner abgewandelten Form zu anderen Berufsgruppen verlagert werden, die beispielsweise zwischen Pflege und Arzt etabliert werden. Ich bitte Sie, sich hiermit noch einmal intensiv zu beschäftigen.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt folgt Herr Kollege Dietsche aus Baden-Württemberg.

© Bundesärztekammer 2010