TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 11. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. Marx, Nordrhein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einen Ergänzungsantrag zum Entschließungsantrag des Vorstands eingebracht. Ich lese ihn gerade einmal vor; es geht um die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung. Danach möchte ich zu dem Stellung nehmen, was mein Vorredner gesagt hat.

Im Vorstandsantrag steht zwar etwas zur Sicherstellung, aber leider ist nicht speziell darauf abgehoben, dass es auch Hausärzte gibt. Wir möchten, dass eingefügt wird:

Dabei sind insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zu treffen.

Das haben wir nicht deshalb so formuliert, weil wir das Wort „Hausarzt“ so gerne hören, sondern weil wir leider die Notwendigkeit dafür sehen.

Ich komme als Hausarzt aus der größten Stadt des größten Bundeslandes, nämlich aus Köln. Köln hat 1 Million Einwohner. Wir können in unserem Bezirk von 100 000 zu versorgenden Personen die Notdienstversorgung nicht mehr so sicherstellen, wie wir es bisher getan haben, weil uns schlicht die Ärzte fehlen. Nun mögen Sie sagen: Es fehlen ja insgesamt Ärzte. Das mag richtig sein, aber man sollte auch auf die Relation hinweisen. Fakt ist, dass im letzten Jahr in Nordrhein und in Westfalen – Herr Windhorst, Sie wissen es – auf einen weitergebildeten Hausarzt 100 Spezialisten kamen. Da stimmt das Zahlenverhältnis einfach nicht mehr. Natürlich brauchen wir Spezialisten. Wir als Hausärzte haben absolut nicht vor, die Spezialisten abzuschaffen. Es würde mich auch weiterhin freuen, im Sinne der Freiberuflichkeit diese Spezialisten nicht nur im Krankenhaus und nicht nur in medizinischen Versorgungszentren anzutreffen. Das hat was mit unserer Freiberuflichkeit zu tun, denn die Freiberuflichkeit im Angestelltenverhältnis in einem MVZ ist teilweise nur noch eine virtuelle. Dazu ist aktuell in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ein Artikel erschienen.

Das sollten wir sehr ernst nehmen; sonst ist es irgendwann mit unserer gesamten Freiberuflichkeit am Ende, wenn wir diese Entwicklung weiter befördern.

Zu meinem Vorredner möchte ich Folgendes sagen. Die Wut über § 73 b kann ich nicht ganz verstehen. Es gibt dasselbe für die niedergelassenen Fachärzte, nämlich in § 73 c. Er gibt uns irgendwo die Möglichkeit, von einem Vertragsobjekt, das wir bisher im KBV-System leider sind, zum Subjekt zu werden, das heißt, zum Vertragsgestalter und Herrn in unserer Sache zu werden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Marx. – Jetzt kommt Frau Lux aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2010