Dr. Marx, Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einen Ergänzungsantrag zum Entschließungsantrag
des Vorstands eingebracht. Ich lese ihn gerade einmal vor; es geht um die
Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung. Danach möchte ich zu dem Stellung
nehmen, was mein Vorredner gesagt hat.
Im Vorstandsantrag steht zwar etwas
zur Sicherstellung, aber leider ist nicht speziell darauf abgehoben, dass es
auch Hausärzte gibt. Wir möchten, dass eingefügt wird:
Dabei sind insbesondere
Maßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zu treffen.
Das haben wir nicht deshalb so
formuliert, weil wir das Wort „Hausarzt“ so gerne hören, sondern weil wir
leider die Notwendigkeit dafür sehen.
Ich komme als Hausarzt aus der
größten Stadt des größten Bundeslandes, nämlich aus Köln. Köln hat 1 Million
Einwohner. Wir können in unserem Bezirk von 100 000 zu versorgenden
Personen die Notdienstversorgung nicht mehr so sicherstellen, wie wir es bisher
getan haben, weil uns schlicht die Ärzte fehlen. Nun mögen Sie sagen: Es fehlen
ja insgesamt Ärzte. Das mag richtig sein, aber man sollte auch auf die Relation
hinweisen. Fakt ist, dass im letzten Jahr in Nordrhein und in Westfalen – Herr Windhorst,
Sie wissen es – auf einen weitergebildeten Hausarzt 100 Spezialisten kamen. Da
stimmt das Zahlenverhältnis einfach nicht mehr. Natürlich brauchen wir
Spezialisten. Wir als Hausärzte haben absolut nicht vor, die Spezialisten
abzuschaffen. Es würde mich auch weiterhin freuen, im Sinne der
Freiberuflichkeit diese Spezialisten nicht nur im Krankenhaus und nicht nur in
medizinischen Versorgungszentren anzutreffen. Das hat was mit unserer
Freiberuflichkeit zu tun, denn die Freiberuflichkeit im Angestelltenverhältnis
in einem MVZ ist teilweise nur noch eine virtuelle. Dazu ist aktuell in der
„Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ein Artikel erschienen.
Das sollten wir sehr ernst nehmen;
sonst ist es irgendwann mit unserer gesamten Freiberuflichkeit am Ende, wenn
wir diese Entwicklung weiter befördern.
Zu meinem Vorredner möchte ich
Folgendes sagen. Die Wut über § 73 b kann ich nicht ganz verstehen. Es gibt
dasselbe für die niedergelassenen Fachärzte, nämlich in § 73 c. Er gibt uns
irgendwo die Möglichkeit, von einem Vertragsobjekt, das wir bisher im
KBV-System leider sind, zum Subjekt zu werden, das heißt, zum Vertragsgestalter
und Herrn in unserer Sache zu werden.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Marx. – Jetzt kommt Frau Lux aus Bayern.
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