Haus, Nordrhein: Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zunächst
kurz zum Änderungsantrag I-01 b, in dem es zur Kostenerstattung heißt:
Von dieser Erprobung
– gemeint ist die Kostenerstattung
–
sind Menschen, die der
besonderen Solidarität der Gesellschaft bedürfen, auszunehmen.
Ich möchte die Antragsteller
fragen, wie sie diese Menschen von vornherein ausmachen wollen. Wollen Sie die
irgendwie kennzeichnen? Bleiben sie in dieser Gruppe oder dürfen sie wechseln?
Ich finde, das ist eine
Diffamierung einer Gruppe von Menschen. Ich kann mir vorstellen – wir wollen ja
versuchen, vertrauensvoll miteinander umzugehen –, dass Sie das gut gemeint
haben. Aber ich glaube, dieser Gruppe tun Sie damit gar keinen Gefallen, dass
Sie sie auf diese Weise herausnehmen. Man sollte den Bürgern doch etwas mehr
Möglichkeit geben, für sich selber zu sprechen, auch in diesen Fällen.
(Beifall)
Ich sage Ihnen: Diese Gruppe
braucht das gar nicht. Sie unterstellen immer, dass die
Kostenerstattungsmodelle über diese Gruppe hinweggehen. Das ist ja nicht der
Fall. Lesen Sie doch bitte alle Vorschläge zur Kostenerstattung durch. Alle
Modelle berücksichtigen Sonderfälle. Sie berücksichtigen, dass jemand mit dem
Prinzip der Kostenerstattung gewisse Schwierigkeiten hat, sei es in
finanzieller Hinsicht, sei es hinsichtlich der Bewältigung. Für all das gibt es
sehr einfache Lösungen. Diese werden auch dargeboten. Tun Sie doch nicht so,
als hätten wir das alles nicht überlegt und würden nicht Sorge tragen
hinsichtlich dessen, was wir vorschlagen.
In Frankreich und in Belgien geht
es diesen Gruppierungen auch nicht schlechter. Das hat eben Kollege Fresenius
richtigerweise schon gesagt.
Offensichtlich ist Folgendes nicht
klar: Die Selbstbeteiligung soll nicht beim Arzt eingezogen werden. Wir wollen
weg von der Praxisgebühr.
(Beifall)
Das ist etwas, worüber der Patient
zwar informiert ist, aber die Krankenkasse soll es einziehen. Ob sie 1 Euro, 5
Euro oder 10 Euro einbehält, ist vollkommen egal. Das bedeutet jeweils
denselben Aufwand. Das ist ein ganz einfaches Prinzip, wie es im
Versicherungswesen üblich ist. Tun wir doch nicht so, als wären wir mit unserem
Gesundheitswesen auf einem anderen Stern. Die Krankenkassen sollen hier viel
mehr in Anspruch genommen werden in der Verhandlung mit ihren Patienten bzw. in
der Einordnung. Wir Ärzte haben mit dieser sozialen Einordnung eigentlich
nichts zu tun. Wir sollen uns um die Patienten und ihre Gesundheit kümmern.
Deswegen bitte ich Sie, dem Antrag
I-05 zuzustimmen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Haus. – Jetzt haben wir einen Antrag zur
Geschäftsordnung von Herrn Kollegen Hülskamp aus Nordrhein. Herr Hülskamp, Sie
sind gefordert.
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