TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Mittwoch, 12. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. – Dann stimmen wir jetzt ab: Wer möchte sich mit diesem Antrag abstimmungsmäßig nicht befassen, nur abstimmungsmäßig, inhaltlich natürlich immer? – Wer möchte sich mit dem Antrag befassen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Damit ist Nichtbefassung beschlossen. Frau Rothe-Kirchberger, Sie können den Antrag gern unter dem Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht“ erneut stellen. Da bringt er genauso viel.

(Heiterkeit – Beifall)

Vergessen Sie nie, dass wir in Würzburg unter dem Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht“ den Praktischen Arzt abgeschafft haben. Das war aus der Sicht mancher Leute – nicht aller – eine gute Tat.

Wir kommen nun zum Antrag I-01 h. Danach soll der letzte Satz des dritten Absatzes auf Seite 4 durch folgenden Text ersetzt werden:

Der Deutsche Ärztetag unterstützt die Forderungen der in Krankenhäusern (und ähnlichen Einrichtungen) tätigen Ärztinnen und Ärzte auf Verbesserung der Vergütungssysteme …

Wer möchte dem Antrag 01 h zustimmen? – Das sind sehr viele. Wer möchte das nicht? – Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen und einige Gegenstimmen. Der Antrag ist angenommen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag I-01 i. Danach soll auf Seite 4 nach dem dritten Absatz ein neuer Passus eingefügt werden. Wer möchte diesen Passus nach dem dritten Absatz einfügen? – Wer möchte das nicht? – Weniger. Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Jetzt kommen wir zum Antrag I-01 m. Danach soll auf Seite 4 im fünften Absatz der Satz gestrichen werden, der mit den Worten „Zur Markteinführung sollen die pharmazeutischen Unternehmen“ beginnt und mit den Worten „bilden soll“ endet. Stattdessen soll es heißen:

Kosten und Nutzen neu eingeführter Medikamente sollen verpflichtend durch eine unabhängige Versorgungsforschung evaluiert werden.

Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt. Dann bleibt es so, wie es ist.

Wir kommen nun zum Antrag I-01 p. Danach sollen im dritten Absatz auf Seite 5 der dritte und der vierte Satz gestrichen werden, also beginnend von „Der Deutsche Ärztetag“ bis „Arzneimittelversorgung bei“. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer möchte dem Antrag nicht zustimmen? – Der Antrag ist abgelehnt. Der Text bleibt also bestehen.

Wir kommen zum Antrag I-01 b. Auf Seite 6 soll im zweiten Absatz nach den Worten „auf Basis einer Kostenerstattung aus“ ergänzt werden:

Von dieser Erprobung sind Menschen, die der besonderen Solidarität der Gesellschaft bedürfen, auszunehmen.

Wer möchte dem zustimmen? – Wer möchte dem nicht zustimmen? – Das ist deutlich mehr. Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.

Damit kommen wir zum letzten Änderungsantrag, nämlich dem Antrag I-01 l. Danach soll der letzte Satz des Vorstandsantrags gestrichen werden. Dieser Satz lautet:

Hierzu zählen u. a. eine schrittweise Abkehr vom reinen Umlageverfahren und eine stufenweise Einführung von Kapitaldeckung und Bildung von Altersrückstellungen.

Wer möchte dem Antrag zustimmen, den letzten Satz zu streichen? – Wer möchte dem Antrag nicht zustimmen? – Das sind deutlich mehr. Wer enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt.

Damit haben wir alle Änderungsanträge bewältigt. Jetzt geht es um die Abstimmung zum Leitantrag in der geänderten Fassung. Wer möchte dem Antrag I-01 in der geänderten Fassung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Einige Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen. Damit ist der Vorstandsantrag mit großer Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen. Vielen Dank.

(Beifall)

Damit haben wir eine vernünftige Beschlussfassung für die öffentliche Diskussion.

Wir sind mit dem Tagesordnungspunkt I aber noch nicht fertig, denn wir müssen noch die Anträge, die additiv gestellt worden sind, abstimmen. Da kommen wir zuerst zum Antrag I-07, den Herr Grauduszus gestellt hat, der sich um die ärztliche Unabhängigkeit kümmert. Wer ist dafür, dass wir den Antrag annehmen? -- Wer möchte ihn nicht annehmen? – Wer möchte sich enthalten? – Viele Enthaltungen. Ich glaube, es war eine relativ geringe Beteiligung. Ich verlese den Antrag:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, allen Bestrebungen einer Demontage und Deprofessionalisierung des Arztberufes entgegenzutreten. Wir Ärzte fordern die Unabhängigkeit ärztlicher Tätigkeit; dies beinhaltet wirtschaftliche Unabhängigkeit und Weisungsunabhängigkeit von Kostenträgern, Geschäftsführungen und Politik. Freiberufliche Ärzte sind nach dem hippokratischen Eid ausschließlich ihren Patienten verpflichtet.

Für Ärztinnen gilt das natürlich auch. – Ich frage noch einmal: Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Dann kommt der Antrag I-08, der folgendermaßen lautet:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vereinbarte Regelung, wonach die Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an die Voraussetzungen zu knüpfen ist, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird, zeitnah umzusetzen.

– Das macht Spaß. Wer möchte dem zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Dann kommt der Antrag I-09 von Rudolf Henke und anderen:

Angesichts der anhaltenden Forderungen insbesondere von Krankenkassenverbänden zur Einführung selektiver Vertragsstrukturen auch im stationären Bereich nimmt der 113. Deutsche Ärztetag eine ablehnende Haltung zu derartigen Verträgen ein …

Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Dann kommt der Antrag I-04 von Frau Haus und anderen:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die zunehmende Pauschalierung bei der Vergütung ambulanter vertragsärztlicher Leistungen zu stoppen. Stattdessen sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine (Wieder-)Einführung einer an der individuellen Leistung des Vertragsarztes ausgerichteten Einzelleistungsvergütung als grundsätzlicher Honorierungsform zu schaffen.

Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Zahlreiche Enthaltungen. Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

(Zuruf: Zählen!)

– Möchten Sie zählen? Von hier aus war es eindeutig. Aber wir können zählen, wenn Sie möchten.

(Zurufe: Nein!)

Wer möchte zählen? – Keiner. Wer möchte nicht zählen? – Viele. Wir fahren also fort.

Nunmehr kommen wir zum Antrag I-05 von Frau Haus. Der Antrag trägt die Überschrift:

Einführung eines allgemeingültigen Kostenerstattungssystems mit sozialverträglicher Selbstbeteiligung

Der Antragstext lautet:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, das Kostenerstattungsprinzip als primäres Abrechnungs- und Vergütungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen …

Wer möchte dem Antrag zustimmen?

(Zuruf)

– Vorstandsüberweisung? Das kommt ein bisschen spät. Wir stimmen ab. Vorstandsüberweisung hatten wir schon voriges Jahr. Dann liegt der Antrag wieder bis zum nächsten Jahr. Wir bilden uns jetzt eine Meinung. Wer möchte den Antrag befürworten? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit.

(Beifall)

Enthaltungen?

(Zurufe: Zählen!)

– Hören Sie mal, das war so eindeutig!

(Beifall)

Okay, wir zählen. Das ist ein so wichtiges Thema. Auch zehn Augenpaare können sich vertun.

Ich frage also noch einmal: Wer möchte den Antrag 01-5 befürworten? – Wer ist gegen diesen Antrag? – Wer möchte sich enthalten? – Es gab 95 Jastimmen,
118 Neinstimmen und einige Enthaltungen.

(Beifall)

Es ist gut, dass wir gezählt haben. Vorhin war es noch deutlicher; einige haben sich umentschieden.

(Zuruf)

– Nein, jetzt ist Schluss. Der Antrag ist abgelehnt.

Jetzt kommt der Antrag I-06:

Der Deutsche Ärztetag lehnt alle Formen einer einkommensunabhängigen Finanzierung des Gesundheitswesens ab.

Das heißt: Der Lohnbezug soll immer eine Rolle spielen. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das sind ein paar mehr. Wer möchte sich enthalten? – Einige. Der Antrag ist abgelehnt.

Nun kommt der Antrag I-10:

Die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemeinsam durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist eine der Säulen des deutschen Sozialstaates …

Das ist die Geschichte mit den 0,9 Prozent, die die Arbeitnehmer mehr bezahlen müssen als die Arbeitgeber. Das ist innerhalb des Systems, das wir im Moment haben. – Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer möchte sich enthalten? – Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Jetzt kommen drei Anträge, die identischen Inhalts sind, die sich aber nicht im Wege stehen. Wir können über alle drei Anträge abstimmen. Sie befassen sich mit Zu- und Abschlägen.

Wir kommen zunächst zum Antrag I-11 von Herrn Windau, der sich sehr viel Mühe gegeben hat.

(Zuruf)

– Es wird Nichtbefassung gewünscht. Möchte jemand gegen Nichtbefassung sprechen? – Formal. Wer möchte sich mit dem Antrag nicht befassen? – Wer möchte sich befassen? – Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist die Nichtbefassung abgelehnt und wir befassen uns mit diesem Antrag.

(Zurufe: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird jetzt Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine Gegenrede gegen Vorstandsüberweisung? – Formal. Wer möchte Vorstandsüberweisung? – Wer möchte das nicht? – Das zählen wir lieber. Das ist ein typischer Antrag, der früher bei der KBV gestellt worden wäre,

(Beifall)

wenn wir eine große Vertreterversammlung gehabt hätten wie früher einmal, als die Demokratie noch herrschte.

(Heiterkeit – Beifall)

Wer möchte die Überweisung des Antrags I-11 an den Vorstand befürworten? – Wer ist gegen Vorstandsüberweisung? – Es sieht so aus, als würde der Antrag überwiesen. Dann nehmen wir den Antrag als Stoff für die nächste gemeinsame Besprechung mit der KBV-Führung. – Enthaltungen bitte. – Kaum. Dann ist der Antrag mit 118 : 100 Stimmen an den Vorstand überwiesen.

© Bundesärztekammer 2010