TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Mittwoch, 12. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann kommt der Antrag I-03 mit der Überschrift:

Förderung der Niederlassung in unterversorgten Gebieten

Der Antrag ist von Frau Dr. Pfaffinger und Herrn Dr. Scholze und lautet:

Der Deutsche Ärztetag fordert die sofortige Abschaffung der Vergütungsabschläge in sogenannten „überversorgten Gebieten“ … Stattdessen werden alle Maßnahmen begrüßt, die zur Förderung der Niederlassung in unterversorgten Gebieten führen …

Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer möchte das nicht? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen. Herr Windau braucht nicht traurig zu sein. Wir werden den Antrag als Stoff für die nächste Besprechung mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verwenden, auch weil er so schön ausdifferenziert ist.

Jetzt kommt der Antrag I-12 von Herrn Dr. Zimmermann zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, in den Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung die Ärztekammern zu stimmberechtigten Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaften zu machen …

Wer möchte dem zustimmen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag I-13 zum Thema der Kooperation zwischen Vertragsärzten und zugelassenen Krankenhäusern. Der Antrag stammt von Herrn Mälzer und lautet:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die im SGB V festgelegte Benachteiligung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei der Möglichkeit, Verträge zur integrierten Versorgung abzuschließen, zu beseitigen.

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, gleiche Wettbewerbsbedingungen und Chancengleichheit in der Vertragsgestaltung für diejenigen herzustellen, die der Patientenversorgung am Nächsten sind. Verträge zur integrierenden Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen auch ohne Beteiligung der Kassen möglich sein.

Das würde bedeuten, dass die Kassen keine Führungsfunktion in diesem Problemkreis mehr hätten, wenn Sie dem Antrag zustimmen und der Gesetzgeber sich darauf einlässt.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Möchte jemand gegen Vorstandsüberweisung sprechen? – Wer möchte überweisen? – Wer möchte nicht überweisen? – Das müssen wir zählen; das schaffen wir aber auch. Ich frage also noch einmal: Wer möchte überweisen? – Wer möchte den Antrag nicht überweisen? – Wer möchte sich enthalten? – Wir haben gut geguckt: 104 sind für Überweisung und 98 sind nicht für Überweisung. Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir werden den Antrag pfleglich behandeln.

Jetzt haben wir zwei Anträge auf Durchführung einer zweiten Lesung. Der erste Antrag kommt von Herrn Lipp. Ich darf ihn zum Rednerpult bitten.

© Bundesärztekammer 2010