Prof. Dr. Dr. h. c.
Scriba, Referent: Es geht um die Abrundung der Berichterstattung über das
Geld, das wir für die Förderung der Versorgungsforschung in Ihrem Auftrag
ausgegeben haben.
Wenn ich mir vorab zwei Kommentare
zu den beiden Referaten meiner Kollegen erlauben darf: Ich glaube, Herr
Selbmann hat gut aufgezeigt, wie der initiale Leitlinienoptimismus, der etwas
euphorische, den auch ich durchaus geteilt habe, im Laufe der Jahre nach den
Erfahrungen und auf der Basis der wissenschaftlichen Arbeit einer realistischen
Betrachtung dieser Leitlinien und ihrer Grenzen gewichen ist. Jetzt kann man
vielleicht von einem Leitlinienrealismus sprechen. Wobei die allgemeine
Wertschätzung zweifellos zugenommen hat.
Zu dem Referat von Herrn Mansky
möchte ich sagen: Ich denke, dass die anfängliche Skepsis gegenüber der
Verwendung von Routinedaten für wissenschaftliche Fragestellungen einer
pragmatischen Erprobung der Anwendung mit sehr guten Aussichten gewichen ist.
Nun zu dem, was noch aussteht. Ich
komme zunächst zu den geförderten Typ-I-Projekten. Im Rahmen der ersten
Förderphase wurden bzw. werden 17 und im Rahmen der zweiten Ausschreibung sechs
Projekte gefördert. Ein Projekt wurde nachbewilligt. Fünf weitere Projekte
wurden 2009 im Zuge einer begrenzten Ausschreibung vergeben. Das macht
insgesamt 29 geförderte „große“ Forschungsprojekte, die alle dadurch
ausgezeichnet sind, dass sie Neues an Informationen ergeben sollen.
Themenfelder der ersten Förderphase
waren erstens die Implementierung von Leitlinien in den ärztlichen Alltag,
zweitens der Einfluss der Ökonomisierung der stationär und ambulant erbrachten
ärztlichen Leistung auf die Patientenversorgung und die Handlungsfreiheit der
ärztlichen Tätigkeit, drittens die Wechselwirkung zwischen arztseitigen
Faktoren und Versorgungsrealität, dem sogenannten Physician Factor.
Ich möchte beginnen mit dem
Themenfeld Physician Factor. Begonnen haben wir mit einem Literaturreview zur Arbeits-
und Berufszufriedenheit von Ärzten. Das war ein Typ-III-Projekt, eine
kurzfristige Expertise, die Sie im „Deutschen Ärzteblatt“ 2007 publiziert
sehen.
Danach kam der Report
Versorgungsforschung, Band II, bearbeitet von Friedrich Wilhelm Schwartz und
Herrn Angerer. Dieser zweite Band kann angefordert werden.
Ein Wort zum Report
Versorgungsforschung, Band II: „Arbeitsbedingungen und Befinden von Ärztinnen
und Ärzten“. Der Inhalt verzeichnet 39 Beiträge auf 436 Seiten.
Dann gibt es ein Typ-I-Projekt unter
dem Namen ÄsQuLAP von Angerer und anderen: „Ärzte steigern Qualität und
Leistung durch Arbeitsfreude – Wechselwirkung zur Qualität der
Patientenversorgung“. Hier einige Ergebnisse: Arbeitsmenge, Zeitdruck und
Unterbrechungen sowie fehlende Informationen belasten Klinikärzte. 10 Prozent
der Klinikärzte wiesen kritische Depressionswerte auf. Ich denke, das wird
niemanden ernsthaft überraschen.
Neu herausgekommen ist, dass sich
durch systematisches Vorgesetztenfeedback und eine Verringerung der Arbeitsunterbrechungen
die Arbeitsfreude steigern lässt. Eine Verringerung der Arbeitsunterbrechungen
lässt sich beispielsweise durch das Verbot von Telefonanrufen während der
Visite erreichen.
Ein Ergebnis ist auch, dass eine
gesteigerte Arbeitsfreude zu einer verbesserten Qualität der ärztlichen Arbeit
führt, ablesbar an der gesteigerten Patientenzufriedenheit auf der
Interventionsstation im Vergleich zur Kontrolle.
Ich möchte Ihnen ein weiteres
Projekt vorstellen: Anreize für die Niederlassung von Ärzten. Bearbeitet wurde
dieses Projekt von den Herren König und Günther aus Leipzig. Die Autoren haben
die Anreizwirkungen von monetären und nicht monetären Merkmalen auf die
Bereitschaft, sich in weniger beliebten ländlichen Gebieten niederzulassen,
untersucht. Eingesetzt wurde die Methode des „discrete choice model“: Alle
Merkmale werden zu Vergleichszwecken untereinander umgerechnet. Ein
einflussreiches Merkmal ist natürlich das monatliche Nettoeinkommen.
Wesentliche weitere Merkmale sind die Anzahl der zu leistenden
Bereitschaftsdienste, Schul- und Betreuungsangebote für Kinder sowie
Beschäftigungsmöglichkeiten für den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin.
Das alles ist klar und
erwartungsgemäß. Mit der Methode des „discrete choice model“ kann man die
Anreize für die Niederlassung von Ärzten in vergleichbare Größenordnungen
umrechnen und damit das quantitative Element, das bisher bei allen qualitativen
Beurteilungen gefehlt hat, berücksichtigen. Untersucht wurden folgende
Merkmale: Schul- und Betreuungsangebot für die Kinder, Höhe des zu erzielenden
Einkommens, die berufliche Zukunft des Partners, die berufliche Kooperation mit
Kollegen, das Angebot an Freizeitmöglichkeiten und die Anzahl der
Bereitschaftsdienste.
Das zweite Themenfeld, von dem ich
hier kurz berichten möchte, ist der Einfluss der Ökonomisierung der stationär
und ambulant erbrachten ärztlichen Leistung auf die Patientenversorgung und die
Handlungsfreiheit der ärztlichen Tätigkeit. Hier nenne ich zunächst das
Themenfeld „Versorgungsepidemiologische Auswirkungen des demographischen
Wandels in Mecklenburg-Vorpommern“. Das können Sie – wie bei allen Studien – in
den „Visitenkarten“ nachlesen. Es geht um Prognosemodelle, die regional statt
auf Landes- oder nationaler Ebene Voraussagen machen lassen. Sie berücksichtigen
die demografische Entwicklung in diesem Gebiet, die Prävalenz und die Inzidenz
von typischen wichtigen Krankheiten und als Drittes die Ärzteverteilung und die
Ärztealterung.
Ich habe darüber auf dem
vorjährigen Deutschen Ärztetag kurz berichtet; vielleicht erinnert sich der
eine oder andere noch daran.
In der folgenden Grafik sehen Sie
die Hochrechnung der Fallzahlen für Diabetes mellitus bei Männern. Verglichen
werden die Jahre 2005 und 2020. Innerhalb der
15 Jahre wird von einer Zunahme von 25 Prozent ausgegangen.
Ich komme damit zur Veränderung der
Fallzahlen für Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern 2005 bis 2020, und zwar
in der regionalen Verteilung. Aufgezeigt werden Zahlen des Rostocker Zentrums,
des Statistischen Amts Mecklenburg-Vorpommern und des Greifswalder Instituts
für CM. Sie sehen, dass die Unterschiede zwischen genauer regionaler Analyse
und globaler Analyse für das ganze Bundesland doch recht deutlich sind und dass
im Übrigen zum Teil erschreckende Zunahmen bei den Fallzahlen zu beobachten
sind.
Die dritte Größe, die hier
berücksichtigt wird, ist der Wiederbesetzungsbedarf, zum einen errechnet nach
der Bedarfsplanung, wie Sie sie alle kennen, zum anderen durch eine
Hochrechnung, bei der erforderliche Arztkontakte mit eingerechnet wurden. Da
sieht man Unterschiede bei der Bedarfsplanung in Größe des Faktors 2 und mehr.
Wichtig ist also die regionale
Verschiedenheit. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die Veröffentlichung
im „Deutschen Ärzteblatt“ Nr. 18/2010 hinweisen.
Wir haben den Antrag gestellt, ein
Typ-III-Projekt durchführen zu können, bei dem die Risikofaktoren, die in dem
jeweiligen untersuchten Gebiet prävalent sind, mit hereingerechnet werden. Dem
dient unter anderem der PROCAM-Score. Ich habe mich bei dieser Gelegenheit sehr
herzlich bei Herrn Professor Hoffmann aus Greifswald zu bedanken, der mir diese
Daten zur Verfügung gestellt hat.
Berücksichtigt werden
beispielsweise beim Myokardinfarkt folgende relevante Risikofaktoren: Alter,
Geschlecht, Follow-up-Zeit, Diabetes mellitus, Hypertonus usw. Ähnliches gilt
für den Anwendungsfall Schlaganfall.
Bei der Modellierung der
Risikofaktoren zur Verbesserung von Fallzahlprognosen ist die Demografie
natürlich der wichtigste Faktor. Relevant sind Risikofaktoren wie Rauchen, Blutdruck,
Fettwerte usw.
Die Folgerung der Autoren lautet,
dass die Analyse dieser Risikofaktoren für eine realistische Bedarfsplanung
nicht uninteressant ist. Eine weitere, mindestens genauso wichtige Folgerung
ist, dass gezeigt wird, welches Präventionspotenzial im Zusammenhang mit diesen
Risikofaktoren vorhanden ist.
Allerdings ist eine weitere
Verfeinerung notwendig. Eine bevölkerungsbezogene
Risikofaktorenprävalenz ist noch nicht flächendeckend verfügbar.
Jetzt noch ein kurzer Blick auf die
Typ-I-Projekte der zweiten Förderphase. Das sind Projekte, die jetzt noch
laufen. Darüber kann und will ich nichts Genaueres berichten, und zwar
deswegen, weil dies zu früh wäre. Wer wissen möchte, was in dieser Beziehung
gefördert wird, möge im Internet nachschauen. Ich möchte hier dafür keine
weitere Zeit in Anspruch nehmen.
Ich möchte Ihnen mit einigen
Überblicksfolien zeigen, was von den Typ-I-Projekten inzwischen im „Deutschen
Ärzteblatt“ publiziert wurde. Hendrik van den Bussche hat im „Deutschen
Ärzteblatt“ publiziert:
Die Voraussetzungen und
Zugangsbedingungen für die ärztliche Weiterbildung unterscheiden sich
international erheblich. Auswanderungswillige Ärztinnen und Ärzte aus
Deutschland sollten sich sorgfältig informieren.
Publiziert wurde auch die Sicht ärztlicher
Direktoren, wonach die Beurteilung der Arbeits- und Organisationssituation
erstaunlich negativ und selbstkritisch ausfällt.
Nachgewiesen wurde auch, dass die
aktive Implementierung Wirkung zeigt. Es ist zwar ein gewisser Einfluss
gegeben, aber es werden keine längeren Überlebenszeiten erreicht.
Herr Raspe hat zu den
„Individuellen Gesundheitsleistungen und Leistungsbegrenzungen“ publiziert.
Frau Kuhlmey aus Berlin hat
zusammen mit anderen eine Studie zur Frage „Gehen oder bleiben?“ publiziert.
Über die Arbeit zu den
versorgungsepidemiologischen Auswirkungen des demografischen Wandels in
Mecklenburg-Vorpommern habe ich vorhin schon Ausführungen gemacht.
Mein Fazit zu den Typ-I-Projekten
lautet folgendermaßen: Nur über originäre Forschungsförderung können neue
Ergebnisse erzielt werden. Das ist vergleichsweise aufwändig und dauert
vergleichsweise lang. Das sind die Nachteile. Auf der anderen Seite kann man
sagen, dass die Mehrzahl der bei uns geförderten Projekte im
klassisch-wissenschaftlichen Sinne die Anforderungen erfüllen, was von solchen
Projekten erwartet wird.
Ich gehe jetzt über zu den
Typ-II-Projekten. Ein eintägiges Symposium bildete die Grundlage für die
Sammlung wichtiger Beiträge zu den jeweiligen Themen. Ein Beispiel ist der
Report Versorgungsforschung „Versorgung psychisch kranker alter Menschen“,
herausgegeben von Frau Professor Stoppe. Neben zentralen Themen wie der Demenz
werden auch weniger diskutierte Themen wie die hohe Suizidrate älterer Menschen
behandelt. Es werden Schwachstellen in der Gesamtversorgung sowie die
weitgehend fehlende psychotherapeutische Versorgung im höheren Lebensalter
behandelt. Der Handlungsbedarf im Sinne einer Empfehlung an die politischen
Entscheidungsträger wird aufgezeigt.
Das Fazit zu den Typ-II-Projekten
lautet: Sie sind eine gute Methode, das vorliegende wissenschaftliche Material
zu aktuellen und auch für die Gesundheitspolitik wichtigen Themen umfassend
zügig zusammenzutragen. Sie sind eine Basis für die Ärzteschaft, sich gerade
auch zu politischen Themen fundiert zu äußern. Sie sind im Verhältnis zur
originären Forschung kostengünstiger. Zu beachten ist die aktive Beteiligung
ausgewiesener Experten mit eigenen Beiträgen. Diese Projekte finden eine breite
Aufmerksamkeit bei den Adressaten und haben einen hohen Multiplikatoreffekt.
Zusammenfassend kann gesagt werden:
Die vorliegenden drei Bände sind eine gute Methode, die sich auch für
zukünftige Fragestellungen anbietet.
Jetzt noch ganz kurz zu den
Typ-III-Projekten. Hier lassen sich enger umschriebene konkrete Fragestellungen
kurzfristig durch Literaturreviews und Expertisen bearbeiten. Die
Fragestellungen kommen entweder vom Deutschen Ärztetag, vom Vorstand der
Bundesärztekammer oder auch aus der SKV direkt. Bisher wurden insgesamt zehn
Expertisen bzw. Literaturreviews u. a. zu folgenden Themen in Auftrag gegeben:
internationales Literaturreview zur „Effektivität und Effizienz von nicht
ärztlichen Berufen in ambulanten Versorgungskonzepten“ und ein Bericht zu der
Frage: Was können Ärzte – und Zahnärzte – in Deutschland zur Prävention und zur
Früherkennung von Kindesvernachlässigung und -misshandlung beitragen?
Weitere Expertisen wurden
beispielsweise zu folgenden Themen in Auftrag gegeben:
Risikofaktorenadjustierung von Prognosemodellen zur Hochrechnung der
Patientenanzahl bis zum Jahr 2020 und zur Notwendigkeit eines ungehinderten
Datenzugangs für ärztliche Körperschaften.
Bereits publiziert sind die
Arbeiten „Berufseinstieg bereitet vielen Absolventen Probleme“, „Häusliches Telemonitoring
bei chronischer Herzinsuffizienz“, „Arbeits- und Berufszufriedenheit von
Ärzten“.
Ein Auftrag des 110. Deutschen
Ärztetages 2007 hat besondere Aufmerksamkeit in der Tagespresse erregt. Der
Auftrag lautete, wir sollten uns um die Finanzierung von Arzneimittelstudien
durch pharmazeutische Unternehmen und die Folgen kümmern. Die Arbeit dazu ist
im „Deutschen Ärzteblatt“ in den Nummern 16 und 17/2010 nachzulesen.
Es gibt ein Folgeprojekt, zu dem
demnächst der Auftrag vergeben wird, das sich mit der Frage befassen soll: Gibt
es Hinweise darauf, ob und gegebenenfalls wie diese Mechanismen zu veränderten,
interessengeleiteten Inhalten medizinischer Leitlinien führen können?
Mein Fazit zu den Typ-III-Projekten
lautet: Die Expertisen und Literaturreviews haben sich als sehr hilfreiches
Instrument zur Klärung umschriebener, kurzfristig interessierender Fragen an
die Versorgungsforschung erwiesen. Dieses Verfahren wird auch in Zukunft für
die Bundesärztekammer hilfreich sein.
Zum Abschluss möchte ich mich mit
der Frage nach den Wirkungen der Förderinitiative beschäftigen. Was haben das
Engagement von Ärzten und Ärztekammern einerseits und der Fleiß der
Wissenschaftler andererseits für die Ärzteschaft gebracht? Zunächst einmal kann
man sagen: Die Versorgungsforschung hat grundsätzlich an Anerkennung und durch
die Weiterentwicklung ihrer eigenen Methoden gewonnen. Eine grundlagennahe
Versorgungswissenschaft hat bei der Begutachtung und der Durchführung der
Projekte mitgewirkt. Dies hat zur wissenschaftlichen Anerkennung der
Förderinitiative entscheidend beigetragen. Die Versorgungszusammenhänge wurden
bereichsübergreifend erforscht.
Es gab ein großes Interesse von
Antragstellern an den Ausschreibungen. Es wurden allein auf die Ausschreibung
der ersten Förderphase hin 175 Antragsskizzen eingereicht. Es gab eine sehr
enge Kooperation der AWMF und der Bundesärztekammer zum Themenkomplex
„Leitlinienerstellung und -implementierung“. Die Bedeutung der
Versorgungsforschung hat auch jenseits der Wissenschaft bei der
klinisch-praktischen Ärzteschaft größeres Verständnis gefunden.
Wir hatten den Auftrag, uns um eine
Kofinanzierung durch andere Geldgeber zu kümmern. Das war nicht so ganz
einfach. Wir wollen so etwas wie eine „DFG-Forschergruppe“ zum Thema
Versorgungsforschung ins Leben rufen. Es ist uns dagegen nicht gelungen, mit
der vorherigen Bundesregierung trotz intensiver Bemühungen unsererseits zu
erreichen, dass wir in die gemeinsame Trägerschaft von Ministerium,
Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, dem Verband privater Krankenversicherung
und der Deutschen Rentenversicherung in deren Kooperationsprojekt
„Versorgungsnahe Forschung im Bereich chronischer Krankheiten und
Patientenorientierung“ aufgenommen zu werden.
Wir müssen aber berücksichtigen:
Wir haben in den ersten drei Jahren jeweils 1 Million Euro pro Jahr
ausgegeben. Jetzt sind es 2 Millionen Euro pro Jahr. Das ist im Vergleich zu
dem, was die Ärztekammer getan hat, eher beschämend.
Die neue Bundesregierung erkennt
die Bedeutung der Versorgungsforschung an. Im Koalitionsvertrag kündigt sie an,
dass sie diesen Forschungsbereich systematisch ausbauen will. Wörtlich heißt es
im Koalitionsvertrag:
Die Gesundheitsforschung trägt
dazu bei, mit Innovationen die Lebensqualität von Menschen aller Lebenslagen zu
erhöhen und gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu
sichern. Erkenntnisse über das Versorgungsgeschehen unter Alltagsbedingungen
sind dabei besonders wichtig, damit die Qualität und Effizienz der
Gesundheitsversorgung bei begrenzten Ressourcen weiter steigt.
Die Versorgungsforschung findet
unter der neuen Bundesregierung durch Ausschreibung des BMBF Zugang zu einer
besseren Finanzierung. Man konnte in der Zeitung von einem entsprechenden
Betrag in Höhe von 54 Millionen Euro lesen. Die Förderinitiative der Bundesärztekammer
kann zu Recht als ein ganz wesentlicher Beitrag im Sinne einer „Initialzündung“
dieser positiven Entwicklung betrachtet werden.
Als Gesamtfazit und Perspektiven
kann ich sagen: Die durch die Ärzteschaft selbst gesteckten Ziele der Förderung
der Versorgungsforschung wurden zu großen Teilen bereits erreicht. Über die
gegenwärtig noch laufenden Projekte wird – wie bisher – auf dem nächsten
Deutschen Ärztetag berichtet.
Ich danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann:
Herr Professor Scriba, wir danken Ihnen ganz herzlich für die Vorstellung der
Ergebnisse und für die hoch engagierte Durchführung unseres Gesamtprojekts und
die mehrjährige Betreuung unserer SKV.
Auch den beiden anderen Referenten
noch einmal herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, wir sind ja
hier zusammengekommen, um eine Bestandsaufnahme unserer Initiative zu machen
und uns zu fragen: Was hat diese Initiative gebracht? Wie kann es weitergehen?
Sie wissen, dass ich positiv voreingenommen bin. Mein persönliches Fazit nach
den Referaten lautet, dass das von der Bundesärztekammer in die Hand genommene
Fördervolumen gut ausgegebenes Geld war. Wir haben eine Menge an Daten und
Antworten auf aktuelle gesundheitspolitische Fragestellungen erhalten, die wir
für die Diskussion mit der Bevölkerung und der Politik gut gebrauchen können.
Ich eröffne nun die Diskussion. Es
liegen schon eine Reihe von Wortmeldungen vor. Der erste Redner ist Herr Dr. Lenhard
aus Rheinland-Pfalz.
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