TOP II: Versorgungsforschung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Ensink MBA, Niedersachsen: Sie dürfen die 5 Euro gleich an mich weitergeben. Ich kassiere sie in meiner Funktion als Vorsitzender der Finanzkommission gern ein. Ich werde gleich auf diese Funktion zurückkommen.

Ich möchte meinen kurzen Redebeitrag in zwei Teile gliedern: Zunächst spreche ich als Delegierter, anschließend als Vorsitzender der Finanzkommission. Ich bitte Sie, beides getrennt zu bewerten.

Ich beginne mit dem ersten Teil und mache Ihnen mit einem ganz kurzen Exkurs über das, was ich in den letzten Jahren gemacht habe, deutlich, dass ich definitiv kein Gegner der Versorgungsforschung bin. 1995 habe ich im Auftrag der Ärztekammer Niedersachsen einen Antrag gestellt – seinerzeit gegen die Widerstände innerhalb der Universität, die das als unwissenschaftlich betrachtet hat – für ein langjähriges Versorgungsforschungsprojekt, das viele Auszeichnungen erhalten und Eingang in das Sozialgesetzbuch V gefunden hat. Sonst hätten wir heute keine flächendeckende Palliativversorgung.

So viel zu der Aussage, dass ich sehr wohl die Bedeutung der Versorgungsforschung sehr frühzeitig erkannt und mich mit aller Kraft für sie eingesetzt habe. Ich halte die Versorgungsforschung auch für etwas sehr Ärztliches.

Zu einem Zeitpunkt, als ich kein Delegierter auf dem Deutschen Ärztetag war, ist ein Beschluss gefasst worden, den ich für visionär halte. Ich habe mir die entsprechenden Protokolle durchgelesen. Wir müssen erkennen, dass damals keineswegs eine absolut breite Mehrheit dafür war. Man könnte sagen: Es war eher relativ knapp. Trotzdem muss ich sagen: Diejenigen, die damals etwas getan haben, haben sich letztlich einer visionären Idee verschrieben und haben es politisch durchgesetzt. Darauf kann die Ärzteschaft durchaus stolz sein.

Allerdings ist damals ganz klar gesagt worden: Es geht um eine Anschubfinanzierung. Schon damals hat man letztendlich ein bisschen mit der Wurst gewedelt und gesagt: Wir hoffen, eine weitgehende Kofinanzierung durch Externe zu erreichen.

Seitdem ich Delegierter auf dem Deutschen Ärztetag bin, ist mehrfach danach gefragt worden, welche Institutionen sich denn bislang beteiligt haben. Im vergangenen Jahr habe ich Ihnen über eine Offerte des Bundesministeriums berichtet, die beinhaltete, dass man uns sehr wohl als Partner beteiligen würde, allerdings mit einer sehr untergeordneten Bedeutung. Die Anschubfinanzierung hat das geleistet, was sie leisten sollte: Sie hat etwas angeschoben. Das Ministerium bewilligt jetzt 54 Millionen Euro. Wenn Sie in diesem Geschäft weiterhin eine ernsthafte Rolle spielen wollen, dürfen Sie Versorgungsforschung nicht weiter auf niedrigem Niveau durchführen. Sie müssen vielleicht nicht gerade 54 Millionen Euro bewilligen – dann kommen wir auch mit den 5 Euro des Kollegen nicht ganz klar –, aber es muss doch ein nennenswerter Beitrag sein.

Es ist die Frage, ob Sie das letztendlich bei Pflichtbeiträgen wirklich verantworten können. Ich habe den Antrag des Vorstands eigentlich im vorigen Jahr erwartet und für dieses Jahr auch etwas konkreter, wie ich schon sagen muss. Wir brauchen die Maßgabe für das kommende Jahr, wie es weitergehen soll, denn Sie erwarten ja im kommenden Jahr, dass ich Ihnen einen Haushaltsvoranschlag auf den Tisch lege. Wenn Sie den Vorstandsantrag so, wie er jetzt gestellt ist, bewilligen, weiß ich nicht, was ich Ihnen im nächsten Jahr als Haushaltsvoranschlag vorlegen soll.

In meiner Position als Vorsitzender der Finanzkommission knüpfe ich an das an, was Herr Kaplan am Schluss seiner Rede gesagt hat. Er hat erklärt: Stimmen Sie diesem Antrag für eine befristete Zeit und für eine begrenzte Höhe zu. Das erkenne ich nicht. Das aber – ich will es völlig wertfrei sagen – erwarte ich konkretisiert von Ihnen: In welchem Umfang stellen Sie sich das vor? Soll weiterhin eine Summe bewilligt werden oder wollen Sie sich der Sache verpflichtet fühlen und weiterhin projektbezogen fördern und als Parlament letztendlich autonom darüber entscheiden?

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Herr Ensink. Darauf wird in den Schlussbemerkungen sicherlich noch eingegangen. – Es folgt jetzt Herr Schang aus Schleswig-Holstein.

© Bundesärztekammer 2010