TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Schröter, Thüringen: Verehrte Damen und Herren! Die Delegierten der Landesärztekammer Thüringen haben mich bestimmt, unseren gemeinsamen Antrag III-29 zur Anrechenbarkeit ambulanter Weiterbildungszeiten für Internisten ohne Schwerpunkt hier zu vertreten. Das übernehme ich gern, weil ich als Internist in einem MVZ an der Schnittstelle ambulant/stationär sehr gut beurteilen kann, wie wichtig dieser Antrag für die Qualität der Weiterbildung in unserem Fach Innere Medizin ist. Viele andere Internisten in Deutschland haben in den vergangenen Jahren ihre Befugnis für die Weiterbildung in der Ambulanz verloren, darunter niedergelassene Kollegen, MVZ-Chefs und ermächtigte Internisten an Universitäts- und Krankenhausambulanzen.

Innere Medizin ist aber kein stationäres Fach, jedenfalls kein rein stationäres Fach. Zu meiner Weiterbildungszeit gab es für angehende Internisten noch ein halbes Pflichtjahr in der Krankenhausambulanz. Auch heute noch ist die Kenntnis der internistischen Symptomkonstellation in einer Fachsprechstunde von großem Wert für die stationäre Tätigkeit. Aber inzwischen sind nur noch wenige Weiterbildungsstätten in Deutschland zur ambulanten Weiterbildung befugt. Das ist bedenklich. Noch bis 2003 waren ambulante Weiterbildungsabschnitte auf die Weiterbildungszeit von Internisten anrechenbar, nicht verpflichtend, aber doch als Option.

Dass diese sinnvolle Regelung verlassen wurde, hing mit der damaligen Verschmelzung von Innerer Medizin und Allgemeinmedizin zusammen. Wer auf dem 106. Deutschen Ärztetag in Köln dabei war, weiß, dass diese Verschmelzung keine Liebesheirat war. Nun hat die Allgemeinmedizin im sprichwörtlich verflixten siebenten Jahr eine einvernehmliche Scheidung beantragt. Wenn der diesjährige Ärztetag der Scheidung der beiden Gebiete zustimmen wird – das ist ja zu erwarten –, dann sollten wir wie ein gutes Familiengericht eine gerechte Scheidungsfolgenregelung treffen. Einer verlassenen Braut kann man natürlich nicht die Jungfräulichkeit zurückgeben. Aber die Innere Medizin hat es nicht verdient, auf lange Sicht als einziges klinisches Fach auf die Möglichkeit ambulanter Weiterbildungsabschnitte verzichten zu sollen, weil der ehemalige Bräutigam bei der Hochzeit es so wollte. Beide Gebiete sollten sich zukünftig selbstbestimmt weiterentwickeln können.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall – Unruhe)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Das Wort hat jetzt Frau Privatdozentin Borelli aus Bayern. Bitte.

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