TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

PD Dr. Borelli, Bayern: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu zwei Anträgen sprechen, nämlich dem Antrag III-01-006 und III-01-003. Das sind die beiden ersten Anträge in der Abstimmungsfolge. Es geht mir um die Möglichkeit, in Teilzeit Weiterbildung zu machen und auch eine Weiterbildungsberechtigung auszuüben. Die Änderung des Vorstands, die uns hier in der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgelegt wird, sieht vor, dass in der Regel gewährleistet ist, dass eine Teilzeittätigkeit von mindestens 50 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit möglich ist.

Ich möchte, dass es nicht „in der Regel“ heißt, sondern dass es auf jeden Fall gewährleistet wird. Es würde einen Rückschritt im Hinblick auf die vorhergehende Weiterbildungsordnung bedeuten, wenn wir ein Ermessen zulassen. Es muss im Jahr 2010 doch in Deutschland möglich sein, 50 Prozent Weiterbildung in Teilzeit zu leisten. Das heißt ja nicht, dass man jeden Tag halb arbeitet, sondern das heißt nur, dass man beispielsweise einen Turnus von einer Woche voll und einer Woche nicht arbeiten hat.

Wir müssen daran denken, dass wir mehr Frauen als Männer in der Weiterbildung haben. Diese müssen ihre Weiterbildung abschließen können. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag III-01-006 zuzustimmen.

(Beifall)

Der zweite Antrag beschäftigt sich mit der Weiterbildungsbefugnis. In der vorliegenden (Muster-)Weiterbildungsordnung ist neu eingeführt worden, dass der befugte Arzt die Weiterbildung persönlich zu leiten – das ist wie bisher – und grundsätzlich ganztägig durchzuführen hat. Das würde bedeuten, dass alle Ärztinnen und Ärzte, die in Teilzeit arbeiten, von der Kammer keine Weiterbildungsbefugnis erhalten können. Das kann es einfach nicht sein. Das ist nicht zeitgemäß.

(Beifall)

Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Weiterbildung ganztägig durchgeführt wird, aber das können sich auch zwei Kolleginnen und Kollegen teilen. Ich bitte Sie also, dem Antrag III-01-003 ebenfalls zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Frau Kollegin Borelli. – Jetzt hat Herr Professor Haubitz aus Niedersachsen das Wort.

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