PD Dr. Borelli, Bayern:
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu
zwei Anträgen sprechen, nämlich dem Antrag III-01-006 und III-01-003. Das sind
die beiden ersten Anträge in der Abstimmungsfolge. Es geht mir um die
Möglichkeit, in Teilzeit Weiterbildung zu machen und auch eine
Weiterbildungsberechtigung auszuüben. Die Änderung des Vorstands, die uns hier
in der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgelegt wird, sieht vor, dass in der
Regel gewährleistet ist, dass eine Teilzeittätigkeit von mindestens 50 Prozent
der wöchentlichen Arbeitszeit möglich ist.
Ich möchte, dass es nicht „in der
Regel“ heißt, sondern dass es auf jeden Fall gewährleistet wird. Es würde einen
Rückschritt im Hinblick auf die vorhergehende Weiterbildungsordnung bedeuten,
wenn wir ein Ermessen zulassen. Es muss im Jahr 2010 doch in Deutschland
möglich sein, 50 Prozent Weiterbildung in Teilzeit zu leisten. Das heißt ja
nicht, dass man jeden Tag halb arbeitet, sondern das heißt nur, dass man
beispielsweise einen Turnus von einer Woche voll und einer Woche nicht arbeiten
hat.
Wir müssen daran denken, dass wir
mehr Frauen als Männer in der Weiterbildung haben. Diese müssen ihre
Weiterbildung abschließen können. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag III-01-006
zuzustimmen.
(Beifall)
Der zweite Antrag beschäftigt sich
mit der Weiterbildungsbefugnis. In der vorliegenden
(Muster-)Weiterbildungsordnung ist neu eingeführt worden, dass der befugte Arzt
die Weiterbildung persönlich zu leiten – das ist wie bisher – und grundsätzlich
ganztägig durchzuführen hat. Das würde bedeuten, dass alle Ärztinnen und Ärzte,
die in Teilzeit arbeiten, von der Kammer keine Weiterbildungsbefugnis erhalten
können. Das kann es einfach nicht sein. Das ist nicht zeitgemäß.
(Beifall)
Es muss natürlich gewährleistet
sein, dass die Weiterbildung ganztägig durchgeführt wird, aber das können sich
auch zwei Kolleginnen und Kollegen teilen. Ich bitte Sie also, dem Antrag
III-01-003 ebenfalls zuzustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank, Frau Kollegin Borelli. – Jetzt hat Herr Professor Haubitz
aus Niedersachsen das Wort.
|