Dr. Lutz, Bayern: Herr
Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Anträgen
01-016 und 01-008 und einen weiteren Antrag von Frau Gitter zur Frage der
Chirurgie, der gerade umgedruckt wird. Ich möchte mich bei Herrn Bartmann ganz
besonders dafür bedanken, dass er deutlich gemacht hat, dass es mit dieser
Weiterbildungsordnung um die Zukunft unserer jungen Kollegen geht, keineswegs
um die Aufrechterhaltung oder gar die Reanimation einer Situation, wie sie
jetzt besteht. Deshalb müssen wir genau daran denken: Was ist denn die
Versorgungswirklichkeit von morgen? Wir dürfen uns nicht am Heute orientieren.
Ich bitte all jene Kollegen um Verständnis, die jetzt die Kompetenz errungen
haben, sowohl die Unfallchirurgie als auch die Viszeralchirurgie zu vertreten.
Die Klinikträger werden nur dann gezwungen, die Abteilungen zu trennen und in
die Kompetenzen der einzelnen Gebiete zu überführen, wenn dies tatsächlich so
erwartet wird. Ansonsten sagen sie immer: Wir kriegen schon einen, der alles
kann. Diese Chirurgen, die alles auf allen Gebieten können, gehören zur
Historie.
Ich möchte Sie fragen: Wohin gehen
Sie denn, wenn es die Hüfte ist oder wenn es Ihre Gallenblase ist? Sie schauen
doch auch: Wer macht die Viszeralchirurgie? Wer macht die andere Chirurgie?
Deshalb meine ich: Eine vernünftige
Trennung auf dieser Ebene ist genau das, was unsere jungen Kollegen in die
richtige Zukunft führt. Ich meine, der notwendige Zwang muss von uns ausgehen
und muss sich letzten Endes in der Weiterbildungsordnung abbilden. Aus diesem
Grunde sollte das große Gebiet der Chirurgie zum einen in Unfallchirurgie und
Orthopädie und zum anderen in Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
aufgeteilt werden.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Lutz. – Der nächste Redner ist Herr Zimmeck aus
Hessen.
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