TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Lutz, Bayern: Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Anträgen 01-016 und 01-008 und einen weiteren Antrag von Frau Gitter zur Frage der Chirurgie, der gerade umgedruckt wird. Ich möchte mich bei Herrn Bartmann ganz besonders dafür bedanken, dass er deutlich gemacht hat, dass es mit dieser Weiterbildungsordnung um die Zukunft unserer jungen Kollegen geht, keineswegs um die Aufrechterhaltung oder gar die Reanimation einer Situation, wie sie jetzt besteht. Deshalb müssen wir genau daran denken: Was ist denn die Versorgungswirklichkeit von morgen? Wir dürfen uns nicht am Heute orientieren. Ich bitte all jene Kollegen um Verständnis, die jetzt die Kompetenz errungen haben, sowohl die Unfallchirurgie als auch die Viszeralchirurgie zu vertreten. Die Klinikträger werden nur dann gezwungen, die Abteilungen zu trennen und in die Kompetenzen der einzelnen Gebiete zu überführen, wenn dies tatsächlich so erwartet wird. Ansonsten sagen sie immer: Wir kriegen schon einen, der alles kann. Diese Chirurgen, die alles auf allen Gebieten können, gehören zur Historie.

Ich möchte Sie fragen: Wohin gehen Sie denn, wenn es die Hüfte ist oder wenn es Ihre Gallenblase ist? Sie schauen doch auch: Wer macht die Viszeralchirurgie? Wer macht die andere Chirurgie?

Deshalb meine ich: Eine vernünftige Trennung auf dieser Ebene ist genau das, was unsere jungen Kollegen in die richtige Zukunft führt. Ich meine, der notwendige Zwang muss von uns ausgehen und muss sich letzten Endes in der Weiterbildungsordnung abbilden. Aus diesem Grunde sollte das große Gebiet der Chirurgie zum einen in Unfallchirurgie und Orthopädie und zum anderen in Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie aufgeteilt werden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Lutz. – Der nächste Redner ist Herr Zimmeck aus Hessen.

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