TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Voigt, Niedersachsen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erinnern sich, dass wir im vergangenen Jahr sehr intensiv darüber diskutiert haben, ob wir überhaupt schon eine Novellierung der Weiterbildungsordnung beschließen wollen. Es gab damals durchaus Stimmen, die gesagt haben: Das ist eigentlich zu früh, wir brauchen dafür mehr Zeit.

Wir haben jetzt nach einem Verfahren, das Herr Bartmann hier ausgezeichnet dargestellt hat, mit welchem Aufwand dieses betrieben wurde, einen Vorschlag vorliegen, der einen Minimalkonsens zwischen allen Landesärztekammern darstellt, der aber von allen getragen wird. Wir sehen uns jetzt mit der Situation konfrontiert, dass es wieder eine Vielzahl von Änderungs- und Ergänzungsanträgen gibt, zum Teil aus den Landesärztekammern heraus, die diese womöglich in Berlin in der Ständigen Konferenz beraten haben und hier erneut solche Anträge stellen, die in der Ständigen Konferenz nicht mehrheitsfähig waren.

Ich glaube, so können wir es nicht handeln. Dort, wo es definitiv Fehler gibt, sollten sie beseitigt werden. Das ist beispielsweise im Bereich der Akupunktur der Fall. Das ist ein Antrag, der allzu berechtigt ist und den man entsprechend einpflegen kann. Darüber hinaus sollten wir Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge, auch Vorschläge, die in die Zukunft reichen, an den Vorstand überweisen und uns die Möglichkeit eröffnen, in der Ständigen Konferenz „Weiterbildung“ erneut zu beraten, damit Ihnen anschließend ein zukunftsweisendes Konzept vorgelegt werden kann.

Wenn wir hier Schnellschüsse machen, haben wir neue Probleme in der Umsetzung. Damit wird womöglich die Tür für Abweichungen in einzelnen Ländern geöffnet. Das täte der Weiterbildung in Deutschland nicht gut.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Voigt. – Jetzt Herr Kollege Müller aus Berlin.

© Bundesärztekammer 2010