TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Handrock, Berlin: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag III-018. Die bildgebenden Verfahren sind in der fachärztlichen Diagnostik ein unersetzlicher Baustein. Wenn eine sinnvolle ambulante und stationäre fachärztliche Versorgung dauerhaft erhalten bleiben soll, dann müssen die Instrumente fachärztlicher Diagnostik dem Facharzt zur Verfügung stehen. Insbesondere die beim Facharzt angesiedelte direkte Möglichkeit der diagnostischen Klärung ist ein wesentlicher Baustein für eine effiziente patientenzentrierte Versorgungsstruktur.

Dies wird umso bedeutsamer, weil sich die fachärztliche Versorgung in den nächsten Jahren immer weiter ausdünnen wird und somit die Delegation von diagnostischen Prozessen zu grotesken Versorgungszuständen führen würde.

Wie sieht bisher die Versorgung aus, festgemacht an einem bildgebenden Verfahren, dem Röntgen? Zitat: In der ambulanten Versorgung wird bei gesetzlich Krankenversicherten nur etwa jede 40. Röntgenuntersuchung von Vollgebietsradiologen vorgenommen. Drei Viertel der Untersuchungen dagegen entfallen auf die sogenannten Teilgebietsradiologen. 32 Prozent der Untersuchungen machen Orthopäden, 13 Prozent aller Fälle Röntgenchirurgen, 7 Prozent der Untersuchungen nehmen Internisten vor. Die übrigen nehmen andere Facharztgruppen vor.

Die medizinische Entwicklung schreitet jedoch immer weiter, sodass die heutige Festlegung auf nur ein bildgebendes Verfahren dauerhaft die Realität der fachärztlichen Diagnostik kaum ausreichend erfassen kann. Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten die notwendigen bildgebenden Verfahren in den jeweiligen Fachgebieten integraler Bestandteil des jeweiligen Facharztes sein und auch bleiben.

(Beifall)

Extrem wichtig wird die Etablierung dieses breit vorbereiteten Facharztes bei der sich immer weiter ausdünnenden Ärztedichte, die zwingend eine vollständige Diagnostik direkt beim Facharzt notwendig macht.

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2010