TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Schröter, Thüringen: Einen geplanten kleinen Redebeitrag zu einem konkreten weiteren Antrag aus Thüringen stelle ich zurück, meine Damen und Herren, und möchte stattdessen zum Thema Föderalismus noch etwas sagen. Die insgesamt drei Thüringer Anträge zur Überarbeitung der (Muster-) Weiterbildungsordnung sind in einem aufwendigen Konsentierungsprozess unserer regionalen Kammergremien erarbeitet worden. Sie werden bei uns vom Hausärzteverband, von den fachärztlichen Berufsverbänden, vom Marburger Bund und allen anderen wichtigen Verbänden der Ärzteschaft mitgetragen. Sie haben weder im Weiterbildungsausschuss noch im Kammervorstand einen Dissens hervorgerufen.

Die Antragstellung zielt auf das Verfahren, das von der Bundesärztekammer eingeführt wurde, also auf die Novellierung. Es geht nicht darum, sofort Schnellschüsse zu machen. Es sind keine Lobbyanträge, sondern es sind mühsam erarbeitete Konsensanträge. Das bitte ich zu beachten.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr, Herr Schröter. – Der nächste Redner ist Herr Dr. Dreyer aus Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2010