TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Schuster, Brandenburg: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, dem Antrag 01-002 zuzustimmen. Die Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung sieht eine Reduzierung der Weiterbildungsinhalte des Facharztes für Viszeralchirurgie vor. Damit wird der Realität Rechnung getragen. Die Implementierung der Zusatzweiterbildung „Spezielle Viszeralchirurgie“ ist eine logische Konsequenz. Der Zugang zu dieser Zusatzweiterbildung besteht jedoch nur für den Facharzt für Viszeralchirurgie.

Die Weiterbildungsinhalte nach der Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsord­nung wären jedoch nahezu identisch bis auf das eine Jahr Orthopädie und Unfallchirurgie in der Allgemeinchirurgie.

In der (Muster-)Weiterbildungsordnung sollte es deshalb heißen:

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung „Spezielle Viszeralchirurgie“: Facharzt für Allgemeinchirurgie, Facharzt für Viszeralchirurgie.

Wir in Brandenburg haben das auf unserer Kammerversammlung so beschlossen. Ich bin autorisiert, diesen Antrag vorzubringen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Schuster. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Ramm aus Hamburg.

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