Dr. Schuster, Brandenburg:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie,
dem Antrag 01-002 zuzustimmen. Die Überarbeitung der
(Muster-)Weiterbildungsordnung sieht eine Reduzierung der Weiterbildungsinhalte
des Facharztes für Viszeralchirurgie vor. Damit wird der Realität Rechnung
getragen. Die Implementierung der Zusatzweiterbildung „Spezielle Viszeralchirurgie“
ist eine logische Konsequenz. Der Zugang zu dieser Zusatzweiterbildung besteht
jedoch nur für den Facharzt für Viszeralchirurgie.
Die Weiterbildungsinhalte nach der
Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung wären jedoch nahezu identisch
bis auf das eine Jahr Orthopädie und Unfallchirurgie in der Allgemeinchirurgie.
In der (Muster-)Weiterbildungsordnung
sollte es deshalb heißen:
Voraussetzung zum Erwerb der
Bezeichnung „Spezielle Viszeralchirurgie“: Facharzt für Allgemeinchirurgie,
Facharzt für Viszeralchirurgie.
Wir in Brandenburg haben das auf
unserer Kammerversammlung so beschlossen. Ich bin autorisiert, diesen Antrag
vorzubringen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Recht
herzlichen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Schuster. – Der nächste Redner ist Herr
Kollege Ramm aus Hamburg.
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