Dr. Ramm, Hamburg:
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihr
Augenmerk auf den Antrag III-01-009 lenken. Es geht darum, dass ein Facharzt
für Neurologie fünf Jahre seine Weiterbildung gemacht hat und noch Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie werden möchte. Er muss dann ein Jahr in dem
Gebiet Neurologie tätig sein. Das kann man den Kollegen doch nicht zumuten. Man
kann sagen: Ein halbes Jahr wird für den Facharzt für Neurologie für die
neurologische Zeit anerkannt.
Ich hoffe, Sie werden sich ein Bild
machen und mir zustimmen, gerade im Sinne der jungen Kollegen. Stimmen Sie dem
Antrag 01-009 bitte zu und überweisen Sie ihn nicht an den Vorstand.
Ferner möchte ich zum Antrag 01-011
sprechen. Stellen Sie sich vor, Sie haben den Facharzt für Physikalische und
Rehabilitative Medizin gemacht, bewerben sich um einen Chefarztposten und
werden abgelehnt, weil Sie in Ihrer Weiterbildung zu wenig Akutmedizin gelernt
haben. Das kann nicht sein. Deshalb ist die Verlängerung der ambulant
anrechenbaren Weiterbildungszeit auf 24 Monate abzulehnen. Sie sollte bei zwölf
Monaten bleiben. Der Akutmedizin muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Dies ist auch abgesprochen mit dem Bundesverband der Physikalischen und
Rehabilitativen Medizin.
Ich bitte Sie also, die Anträge
01-009 und 01-011 im Interesse der jungen Kollegen anzunehmen und nicht an den
Vorstand zu überweisen.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Ramm. – Der nächste Redner
ist Herr Dr. Michael Schulze aus Baden-Württemberg.
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