TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Ramm, Hamburg: Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihr Augenmerk auf den Antrag III-01-009 lenken. Es geht darum, dass ein Facharzt für Neurologie fünf Jahre seine Weiterbildung gemacht hat und noch Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie werden möchte. Er muss dann ein Jahr in dem Gebiet Neurologie tätig sein. Das kann man den Kollegen doch nicht zumuten. Man kann sagen: Ein halbes Jahr wird für den Facharzt für Neurologie für die neurologische Zeit anerkannt.

Ich hoffe, Sie werden sich ein Bild machen und mir zustimmen, gerade im Sinne der jungen Kollegen. Stimmen Sie dem Antrag 01-009 bitte zu und überweisen Sie ihn nicht an den Vorstand.

Ferner möchte ich zum Antrag 01-011 sprechen. Stellen Sie sich vor, Sie haben den Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin gemacht, bewerben sich um einen Chefarztposten und werden abgelehnt, weil Sie in Ihrer Weiterbildung zu wenig Akutmedizin gelernt haben. Das kann nicht sein. Deshalb ist die Verlängerung der ambulant anrechenbaren Weiterbildungszeit auf 24 Monate abzulehnen. Sie sollte bei zwölf Monaten bleiben. Der Akutmedizin muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies ist auch abgesprochen mit dem Bundesverband der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin.

Ich bitte Sie also, die Anträge 01-009 und 01-011 im Interesse der jungen Kollegen anzunehmen und nicht an den Vorstand zu überweisen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Ramm. – Der nächste Redner ist Herr Dr. Michael Schulze aus Baden-Württemberg.

© Bundesärztekammer 2010