TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Deutschmann, Niedersachsen: Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der übergeordneten Regie, die es mir ermöglicht hat, alsbald nach Herrn Ramm sprechen zu können. Ich möchte zu seinem Antrag Stellung nehmen und Sie bitten, diesen Antrag nicht an den Vorstand zu überweisen, sondern ihn abzulehnen.

Herr Ramm hat ausgeführt, dass er eine Änderung der Weiterbildungsordnung herbeiführen möchte, um den Kollegen den Doppelfacharzt Neurologie und Psychiatrie bzw. Psychotherapie zu ermöglichen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass es im Interesse der Weiterbildungsassistenten ist, aber ich glaube nicht, dass es der Qualität dient – zumindest gilt das für mein Fachgebiet; ich bin Facharzt für Neurologie und leitender Oberarzt an einer großen neurologischen Klinik –, in der Weiterbildungsordnung die Zeiten für die Weiterbildung in der Neurologie ständig zu verkürzen. Es werden nur noch 24 Monate stationäre Neurologie als Mindestzeit gefordert. Es kommen sechs Monate Intensivmedizin hinzu. Ansonsten können Sie neben der Psychiatrie von zwölf Monaten, die Pflichtteil ist, noch zwölf Monate in der Allgemeinmedizin, in der Inneren Medizin, in der Anatomie, in der Neurochirurgie usw. zubringen. Für die eigentliche Weiterbildung beispielsweise in den neurophysiologischen Untersuchungsteilen bleibt überhaupt keine Zeit.

Wenn die psychiatrische Weiterbildungszeit erweitert wird, verschlechtert sich die Weiterbildungsmöglichkeit innerhalb der Neurologie.

Ich halte diesen Antrag des Kollegen Ramm für den Versuch, auf kaltem Wege den Nervenarzt wieder einzuführen. Vielleicht kommt im nächsten Jahr die Erweiterung auf zwei Jahre Psychiatrie. Dann haben wir genau das Konstrukt, das wir 2003 mit der (Muster-)Weiterbildungsordnung verlassen haben. Die Nervenheilkunde ist bewusst aus der Weiterbildungsordnung entfernt worden. Dabei soll es auch bleiben.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt Herr Benninger aus
Baden-Württemberg.

© Bundesärztekammer 2010