Deutschmann,
Niedersachsen: Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich danke der übergeordneten Regie, die es mir ermöglicht hat,
alsbald nach Herrn Ramm sprechen zu können. Ich möchte zu seinem Antrag
Stellung nehmen und Sie bitten, diesen Antrag nicht an den Vorstand zu
überweisen, sondern ihn abzulehnen.
Herr Ramm hat ausgeführt, dass er
eine Änderung der Weiterbildungsordnung herbeiführen möchte, um den Kollegen
den Doppelfacharzt Neurologie und Psychiatrie bzw. Psychotherapie zu
ermöglichen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass es im Interesse der
Weiterbildungsassistenten ist, aber ich glaube nicht, dass es der Qualität
dient – zumindest gilt das für mein Fachgebiet; ich bin Facharzt für Neurologie
und leitender Oberarzt an einer großen neurologischen Klinik –, in der
Weiterbildungsordnung die Zeiten für die Weiterbildung in der Neurologie
ständig zu verkürzen. Es werden nur noch 24 Monate stationäre Neurologie als
Mindestzeit gefordert. Es kommen sechs Monate Intensivmedizin hinzu. Ansonsten
können Sie neben der Psychiatrie von zwölf Monaten, die Pflichtteil ist, noch
zwölf Monate in der Allgemeinmedizin, in der Inneren Medizin, in der Anatomie,
in der Neurochirurgie usw. zubringen. Für die eigentliche Weiterbildung
beispielsweise in den neurophysiologischen Untersuchungsteilen bleibt überhaupt
keine Zeit.
Wenn die psychiatrische
Weiterbildungszeit erweitert wird, verschlechtert sich die
Weiterbildungsmöglichkeit innerhalb der Neurologie.
Ich halte diesen Antrag des
Kollegen Ramm für den Versuch, auf kaltem Wege den Nervenarzt wieder
einzuführen. Vielleicht kommt im nächsten Jahr die Erweiterung auf zwei Jahre
Psychiatrie. Dann haben wir genau das Konstrukt, das wir 2003 mit der
(Muster-)Weiterbildungsordnung verlassen haben. Die Nervenheilkunde ist bewusst
aus der Weiterbildungsordnung entfernt worden. Dabei soll es auch bleiben.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt Herr Benninger aus
Baden-Württemberg.
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