TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

PD Dr. Benninger, Baden-Württemberg: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu einem Antrag, der noch umgedruckt und verteilt wird. Er beschäftigt sich mit einem Thema, das uns als Ärzte alle angehen muss, nämlich mit dem verbesserten Kinderschutz. Ich denke, hier brauchen wir Ärzte, insbesondere jene, die sich auch noch fachspezifisch mit Kindern beschäftigen, eine bessere Kompetenz gerade in der Weiterbildung. Ich spreche dafür, dass in die (Muster-)Weiterbildungsordnung für die Gebiete Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Allgemeinmedizin der Erwerb von Kenntnissen zum Kinderschutz – zur Diagnostik, zu unterstützenden Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, zur Prävention – als verpflichtender Inhalt mit aufgenommen wird.

Das wäre ein ganz wesentlicher Beitrag, um den Kinderschutz effektiv und gut zu verbessern. Ich bitte Sie, diesen Antrag nicht nur an den Vorstand zu überweisen, sondern er sollte in der (Muster-)Weiterbildungsordnung umgesetzt werden können.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Benninger. – Jetzt Frau Kollegin Groß aus Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2010