TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Kajdi, Saarland: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte etwas zum Weiterbildungsinhalt auf den Gebieten der Psychiatrie und der Psychotherapie und der Neurologie sagen. Das bezieht sich auf die Vorgabe von Gutachten. In den alten Weiterbildungsordnungen war es üblich, je zehn Gutachten vorzuschreiben. Das war nicht schlecht. Jetzt fehlt es. Vielleicht ist es auch deshalb dazu gekommen, dass mittlerweile psychiatrische Diagnosen bei Rentenverfahren im ersten Schritt etwa 30 Prozent ausmachen. Bei Revisionsverfahren ist die Quote noch sehr viel höher. Bei den Rentenverfahren geht es um sehr hohe Summen: von Ärzten, die Atteste ausstellen, von Ärzten, die Gutachten erstellen.

Auf Tagungen von Gutachtern oder Sozialrichtern wird beklagt, dass gerade in diesen Fächern zu wenig Wissen über Gutachten, über Sozialgerichtsbarkeit, über Strafrecht, über Zivilrecht vorhanden ist. Das hat Implikationen nicht nur für die gesetzlichen Rentenkassen, sondern auch für die Kassen unserer Versorgungswerke. Ich bin Mitglied der Kommission im Saarland, die mit den Renten für die Kollegen zu tun hat. Langsam werden wir, was die Diagnosen aus diesem Sektor angeht, überstrapaziert.

Es ist also, wie ich finde, einfach wichtig, dass wir die bewährte Regelung wieder einführen, dass feste Gutachtenzahlen vorgegeben sind. In der Neurologie waren es früher zehn Gutachten. Das sollte man wieder einführen. In der Psychiatrie ist nach dieser Weiterbildungsordnung nur provisorisch gesagt, dass man Gutachten machen soll, eine Zahl wird aber nicht genannt. Aber erst die Zahl macht es möglich, dass man eine konkrete Gutachtenerstellung am Patienten erlernen muss.

Danke schön.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Kajdi. – Der nächste Redner ist Herr Hans-Ulrich Schröder aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2010