TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Schröder, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag 01-016. Wir sind sicher alle der Überzeugung, dass wir im Rahmen der Weiterbildungsordnung einen qualifizierten Facharzt wollen, der für die Versorgungsrealität das bietet, was wir brauchen. Die Anforderungen an die Weiterbildungsordnung sind deshalb in gleicher Weise einfach. Es soll zielführend und praxisorientiert sein, sodass wir am Ende in der Chirurgie einen guten Allgemeinchirurgen, einen gute Viszeralchirurgen oder auch einen guten Unfallchirurgen und Orthopäden haben. Für die Spezialisten gilt dasselbe für ihr jeweiliges Gebiet.

Wir haben aber auch Probleme mit der Versorgungswirklichkeit. Die Ziele der Fachgesellschaften und die Ziele der Selbstverwaltung sind unserer Einschätzung nach nicht ganz deckungsgleich. Einerseits gibt es hohe Anforderungen an die Spezialisierung und die fachlichen Detailkenntnisse und ohne jede Rücksichtnahme auf die Versorgungsstruktur; auf der anderen Seite liegt es an uns in der Selbstverwaltung, die Schwerpunkte auf eine qualitativ hochwertige Versorgung in der Fläche zu legen. Das ist ein wesentlicher Grund für unseren Antrag, da wir uns Sorgen machen, dass insbesondere auch in Nordrhein-Westfalen viel Versorgungssicherheit verloren geht, wenn wir nicht sicherstellen, dass in der Fläche eine qualitativ hochwertige Versorgung erhalten bleibt.

Hierzu ist es erforderlich, die breite Qualifikation des Allgemeinchirurgen zu erhalten, besser noch: zu stärken. Ich plädiere hiermit – und mit unserem Antrag – für die Versorgung in der Breite und gegen das überzogene Selbstverständnis einzelner Fachgesellschaften.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Schröder. – Der nächste Redner ist Herr Professor Köhler aus Sachsen.

© Bundesärztekammer 2010