Dr. Bilger,
Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sie haben eine Reihe von Anträgen vorliegen, die unter dem Stichwort der
Flexibilisierung der Weiterbildung weitreichende Änderungen in der
(Muster-)Weiterbildungsordnung vorschlagen. Ich meine die Anträge der Kollegen
Lipp, Reinhardt und anderer.
Ich möchte auf das Stichwort der
Module mit Teilprüfung eingehen. Ich halte es für sehr problematisch. Es ist
zwar eine durchaus berechtigte Frage, ob eine Facharztprüfung von 30 Minuten
Dauer wirklich das adäquate Verfahren ist, um die Facharztqualifikation
festzustellen, ob man nicht besser eine Portfoliolösung mit Nachweis bestimmter
Qualifikationen, die im Laufe der Weiterbildung erworben wurden, favorisieren
sollte. So etwas haben wir im Grunde genommen mit den Zeugnissen über die
Weiterbildungsabschnitte.
Die Flexibilisierung, die hier
vorgeschlagen wird, ist von so weitreichender Konsequenz für die einzelnen
Fächer, dass gar nicht absehbar ist, was es bewirkt. Ich denke besonders an das
Fach Allgemeinmedizin, das damit ein Stück weit seine Einheit und seine
Geschlossenheit verliert.
Es spricht ja nichts dagegen, dass
bestimmte Abschnitte im Einzelfall angerechnet werden können. Das ist immer möglich.
Eine solche Regelung möchte ich aber nicht in der
(Muster-)Weiterbildungsordnung haben. Auch die Tatsache, dass beispielsweise
die bisherigen Monate durch Stunden ersetzt werden, halte ich für nicht
praktikabel.
Daher bitte ich Sie, diese Anträge
im Sinne einer klaren Gebietsdefinition zunächst einmal abzulehnen bzw. an den
Vorstand zu überweisen.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Bilger. – Der nächste Redner ist Herr Kollege
Merchel aus Westfalen-Lippe.
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