TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Bilger, Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben eine Reihe von Anträgen vorliegen, die unter dem Stichwort der Flexibilisierung der Weiterbildung weitreichende Änderungen in der (Muster-)Weiter­bildungsordnung vorschlagen. Ich meine die Anträge der Kollegen Lipp, Reinhardt und anderer.

Ich möchte auf das Stichwort der Module mit Teilprüfung eingehen. Ich halte es für sehr problematisch. Es ist zwar eine durchaus berechtigte Frage, ob eine Facharztprüfung von 30 Minuten Dauer wirklich das adäquate Verfahren ist, um die Facharztqualifikation festzustellen, ob man nicht besser eine Portfoliolösung mit Nachweis bestimmter Qualifikationen, die im Laufe der Weiterbildung erworben wurden, favorisieren sollte. So etwas haben wir im Grunde genommen mit den Zeugnissen über die Weiterbildungsabschnitte.

Die Flexibilisierung, die hier vorgeschlagen wird, ist von so weitreichender Konsequenz für die einzelnen Fächer, dass gar nicht absehbar ist, was es bewirkt. Ich denke besonders an das Fach Allgemeinmedizin, das damit ein Stück weit seine Einheit und seine Geschlossenheit verliert.

Es spricht ja nichts dagegen, dass bestimmte Abschnitte im Einzelfall angerechnet werden können. Das ist immer möglich. Eine solche Regelung möchte ich aber nicht in der (Muster-)Weiterbildungsordnung haben. Auch die Tatsache, dass beispielsweise die bisherigen Monate durch Stunden ersetzt werden, halte ich für nicht praktikabel.

Daher bitte ich Sie, diese Anträge im Sinne einer klaren Gebietsdefinition zunächst einmal abzulehnen bzw. an den Vorstand zu überweisen.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Bilger. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Merchel aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2010