TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Scheiber, Thüringen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“ und den Antrag 31 der Landesärztekammer Thüringen richten. Die Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“ steht einigen Facharztqualifikationen offen. In der jetzt gültigen Fassung der (Muster-)Weiterbildungsordnung besteht die Möglichkeit, dass sechs Monate für diese Zusatzweiterbildung auch in einem anderen Fachgebiet anerkannt werden können.

Wir schlagen vor, dass bei der zukünftigen Novellierung der (Muster-)Weiterbil­dungsordnung dieser Zeitraum auf 12 Monate verlängert wird. Warum? Betrachtet man die Lerninhalte, die unter der Intensivmedizin aufgeführt sind, so sieht man, dass der weitaus größte Teil der dort aufgeführten Lerninhalte für alle Fachgebiete zusammengefasst ist. Es handelt sich dabei um intensivmedizinische Kenntnisse und Fertigkeiten, die unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung beherrscht werden müssen, nämlich Wiederherstellung der Vitalfunktionen, Ersatz von Organsystemen usw.

Der fachgebietsbezogene Anteil ist wesentlich geringer. Wir halten es für gerechtfertigt, dass man zwölf Monate auf einer interdisziplinären Station dies unabhängig vom Fachgebiet ableisten kann. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Wir sehen darin eine bessere Möglichkeit für die Weiterbildungswilligen, die Zusatzbezeichnung zu erlangen. Wir sehen darin aber auch eine Sicherung der Personalkonstanz auf den Intensivstationen und damit auch eine Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. – Als nächster Redner Herr Andrae aus Thüringen.

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