TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Andrae, Thüringen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebes Plenum! Es ist nicht immer ganz einfach, den Geist der einzelnen Vorschläge hier zu begreifen. Dazu vielleicht eine kurze Anmerkung: Das ist nicht immer ohne Weiteres umzusetzen. Die Hinweise zur Vorstandsüberweisung der einzelnen Anträge halte ich in weiten Gebieten für sinnvoll.

Kurz zu zwei Anträgen. Die eine Bemerkung betrifft die Intensivmedizin. Ich glaube, dass der Antrag die inzwischen ganz gut akzeptierte Interdisziplinarität der Intensivmedizin betont und insofern sinnvoll ist.

Beim Antrag III-29 geht es um die Stärkung der ambulanten Weiterbildung. Ich glaube, es ist nicht ein Thema allein der Inneren Medizin, die ambulante Weiterbildung zu stärken. Wir haben in den letzten 20 Jahren viele Krankenhausbetten verloren oder auch ambulante Tätigkeiten für Ärzte gewonnen, indem viele Krankheitsbilder in den ambulanten Bereich abgewandert sind. Dort ist nicht nur die Versorgung hingegangen, dorthin ist auch die Expertise für diese Bereiche gegangen.

Ich glaube, wir sollten es den zukünftigen Ärztegenerationen ermöglichen, diese Expertise im Rahmen ihrer Weiterbildung zu erfahren und zu erlernen. Das betrifft nicht nur die Aufnahme in die Weiterbildungsordnung, sondern das gilt hinterher sicherlich auch dafür, dass diese Weiterbildungszeiten organisatorisch und finanziell zu regeln sind. Ich glaube, wir sollten das Wissen, das dort hingegangen ist, nicht verloren geben.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Andrae. – Als nächster Redner Herr Kollege Geis aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2010