Dr. Andrae, Thüringen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebes Plenum! Es ist nicht immer ganz einfach,
den Geist der einzelnen Vorschläge hier zu begreifen. Dazu vielleicht eine
kurze Anmerkung: Das ist nicht immer ohne Weiteres umzusetzen. Die Hinweise zur
Vorstandsüberweisung der einzelnen Anträge halte ich in weiten Gebieten für
sinnvoll.
Kurz zu zwei Anträgen. Die eine
Bemerkung betrifft die Intensivmedizin. Ich glaube, dass der Antrag die
inzwischen ganz gut akzeptierte Interdisziplinarität der Intensivmedizin betont
und insofern sinnvoll ist.
Beim Antrag III-29 geht es um die
Stärkung der ambulanten Weiterbildung. Ich glaube, es ist nicht ein Thema
allein der Inneren Medizin, die ambulante Weiterbildung zu stärken. Wir haben
in den letzten 20 Jahren viele Krankenhausbetten verloren oder auch ambulante
Tätigkeiten für Ärzte gewonnen, indem viele Krankheitsbilder in den ambulanten
Bereich abgewandert sind. Dort ist nicht nur die Versorgung hingegangen,
dorthin ist auch die Expertise für diese Bereiche gegangen.
Ich glaube, wir sollten es den
zukünftigen Ärztegenerationen ermöglichen, diese Expertise im Rahmen ihrer
Weiterbildung zu erfahren und zu erlernen. Das betrifft nicht nur die Aufnahme
in die Weiterbildungsordnung, sondern das gilt hinterher sicherlich auch dafür,
dass diese Weiterbildungszeiten organisatorisch und finanziell zu regeln sind.
Ich glaube, wir sollten das Wissen, das dort hingegangen ist, nicht verloren
geben.
Danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Andrae. – Als nächster Redner Herr Kollege
Geis aus Bayern.
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