Dr. Josten, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Anträgen 23, 30 und
40. Sie befassen sich mit der Umstrukturierung der bisherigen Ordnung durch die
Novellierung. Wir sind froh – ich hoffe: unsere Patienten auch –, dass sich die
ärztliche Weiterbildung weiterhin in ärztlicher Verantwortung befindet und
nicht durch staatliche Reglementierung im Sinne einer Verstaatlichung dieser
Ordnung nach Bedarf erfolgt. Wir haben das bei den Banken erlebt: Die einen
waren staatlich und sind pleite gegangen, die anderen wurden verstaatlicht,
weil sie pleite waren. Das kann keine Zielsetzung sein.
Auf der anderen Seite befinden wir
uns in einer Situation, dass man eine solche modulare Neuordnung nicht als
Schnellschuss umsetzen kann. Das würde fast daran erinnern, als wollte man die
Bundesländer neu ordnen. Das gibt Aufruhr.
Ich bitte Sie, diese drei Anträge
2013 zu behandeln.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön, Herr Josten. – Als nächster Redner bitte Herr Professor
Izbicki aus Hamburg.
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