TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Kaiser, Westfalen-Lippe: Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank für die erneute gute Vorarbeit der Bundesärztekammer, insbesondere unter Führung von Frau Güntert und der Ständigen Konferenz.

Ich spreche nunmehr zu den Anträgen III-43 und 44. Bitte unterstützen Sie den Wunsch der Deutschen Röntgengesellschaft und auch der Nuklearmediziner, eine Zusatzweiterbildung für beide Fächer zu schaffen: die Nuklearmedizinische Diagnostik in der Radiologie und die Röntgendiagnostik in der Nuklearmedizin. Das ist wichtig insbesondere im Hinblick auf die Zunahme der neuen Hybridverfahren, bei denen Computertomografie und Nuklearmedizin kombiniert werden. Dazu benötigen beide Fächer diese Zusatzqualifikationen. Mehr will ich dazu jetzt nicht sagen. Alles andere steht in der Begründung.

Als Nächstes spreche ich zum Antrag III-01-013 aus Thüringen zum Facharzt für Innere Medizin und Angiologie. Untersuchungen wie Arteriografie, Phlebografie und Lymphografie gibt es kaum noch. Ihre Zahl ist drastisch zurückgegangen. Invasive Untersuchungen, insbesondere invasive Arterienuntersuchungen mit Gefäßpunktionen, nur zur Diagnostik finden praktisch nicht mehr statt. Das ist alles abgelöst worden durch nicht invasive Verfahren wie die Computertomografie und kernspintomografische Angiografien. Hier eine Renaissance heraufzubeschwören, ist im Grunde ein Anachronismus. Ich bitte Sie, dies, wenn Sie es schon nicht ablehnen, an den Vorstand zu überweisen, damit es noch einmal präzise durchdacht und quantifiziert werden kann. Es ist absolut überflüssig und vorbei, diese Verfahren noch einmal hochzupuschen.

Mein wesentlicher Beitrag gilt den Anträgen III-34, 35, 48 und 49. Im Antrag III-35 heißt es:

Diese Änderung ist bereits mit dem 8. Nachtrag der Weiterbildungsordnung (WBO) von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin verabschiedet.

Vielen Dank für diesen Hinweis. Was bedeutet das? Wozu sitzen wir eigentlich hier? Wieso wird das nicht erst auf der Ebene der Bundesärztekammer in der Ständigen Konferenz und hier im Plenum behandelt und geht dann im zweistufigen Normsetzungsverfahren nochmals durch die Gremien und wird dann verabschiedet? Ich finde, ein solches Verfahren ist unzulässig. Das sollten wir ablehnen. Wenn Sie das schon nicht ablehnen, überweisen Sie es bitte an den Vorstand.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Kaiser. – Jetzt Herr Zürner aus Hessen.

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