Dr. Zürner, Hessen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich
primär zum Antrag 28 gemeldet. Dort geht es darum, dass wir versuchen,
versorgungsrechtliche Begriffe konsequent zu entsorgen. Das ist natürlich als
Aufforderung an die Gremien gedacht. Insoweit braucht das gar nicht an den
Vorstand überwiesen zu werden.
Ich möchte mich aber noch zu zwei
oder drei grundsätzlichen Themen äußern. Der erste Punkt ist, dass mehrere
Kollegen meinten, der Föderalismus habe keinen Platz mehr. Ich möchte Sie ganz
herzlich bitten, sich zu verdeutlichen, wie wertvoll unsere Landesärztekammern
sind, wie wichtig es ist, dass wir keine zentrale Bundesärztekammer haben,
sondern dass wir eine Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern haben.
(Vereinzelt Beifall)
Achten Sie bitte darauf, diesen
kostbaren Zustand zu pflegen und zu erhalten.
Ich möchte zwei allgemeine Themen
für die weitere Erarbeitung der Weiterbildungsordnung ansprechen. Wir sollten
alle diese Teilanträge überweisen. Wir sollten hier nicht darüber entscheiden.
Wir sollten uns aber gemeinsam noch mehr Gedanken darüber machen, wie wir die
Weiterbildungsordnung an die neuen Arbeitsgegebenheiten der Kolleginnen und
Kollegen anpassen müssen.
Ich bitte darum, dass wir hier Wege
finden, Teilzeitarbeit noch besser anzuerkennen, dass wir Tätigkeitskataloge
entrümpeln. Wir sollten sehen, dass wir auch die Mindestzeiten noch mehr
flexibilisieren. Wir sollten daran arbeiten, dass wir die Weiterzubildenden in
die Beurteilung der Weiterbildung noch stärker einbeziehen.
Ich bedanke mich.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank. Warum die Bundesärztekammer eine Arbeitsgemeinschaft
der Landesärztekammern ist, ergibt sich aus dem Grundgesetz. Es lohnt sich ein
Blick ins Grundgesetz. In Artikel 74 heißt es unter Nummer 19, dass die
Berufsüberwachung von Ärztinnen und Ärzten Länderangelegenheit ist. Die Länder
haben es an die Kammern weitergegeben. Insofern kann das nur eine
Länderangelegenheit sein. Sonst müssten wir dafür plädieren, das Grundgesetz zu
ändern. Das wollen wir aber nicht.
Das Wort hat jetzt Herr Gehle aus
Westfalen-Lippe.
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