TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Zürner, Hessen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich primär zum Antrag 28 gemeldet. Dort geht es darum, dass wir versuchen, versorgungsrechtliche Begriffe konsequent zu entsorgen. Das ist natürlich als Aufforderung an die Gremien gedacht. Insoweit braucht das gar nicht an den Vorstand überwiesen zu werden.

Ich möchte mich aber noch zu zwei oder drei grundsätzlichen Themen äußern. Der erste Punkt ist, dass mehrere Kollegen meinten, der Föderalismus habe keinen Platz mehr. Ich möchte Sie ganz herzlich bitten, sich zu verdeutlichen, wie wertvoll unsere Landesärztekammern sind, wie wichtig es ist, dass wir keine zentrale Bundesärztekammer haben, sondern dass wir eine Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern haben.

(Vereinzelt Beifall)

Achten Sie bitte darauf, diesen kostbaren Zustand zu pflegen und zu erhalten.

Ich möchte zwei allgemeine Themen für die weitere Erarbeitung der Weiterbildungsordnung ansprechen. Wir sollten alle diese Teilanträge überweisen. Wir sollten hier nicht darüber entscheiden. Wir sollten uns aber gemeinsam noch mehr Gedanken darüber machen, wie wir die Weiterbildungsordnung an die neuen Arbeitsgegebenheiten der Kolleginnen und Kollegen anpassen müssen.

Ich bitte darum, dass wir hier Wege finden, Teilzeitarbeit noch besser anzuerkennen, dass wir Tätigkeitskataloge entrümpeln. Wir sollten sehen, dass wir auch die Mindestzeiten noch mehr flexibilisieren. Wir sollten daran arbeiten, dass wir die Weiterzubildenden in die Beurteilung der Weiterbildung noch stärker einbeziehen.

Ich bedanke mich.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. Warum die Bundesärztekammer eine Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern ist, ergibt sich aus dem Grundgesetz. Es lohnt sich ein Blick ins Grundgesetz. In Artikel 74 heißt es unter Nummer 19, dass die Berufsüberwachung von Ärztinnen und Ärzten Länderangelegenheit ist. Die Länder haben es an die Kammern weitergegeben. Insofern kann das nur eine Länderangelegenheit sein. Sonst müssten wir dafür plädieren, das Grundgesetz zu ändern. Das wollen wir aber nicht.

Das Wort hat jetzt Herr Gehle aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2010