TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. habil. Hahn, Bayern: Sehr geehrter Herr Hoppe! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu den momentan insgesamt 16 Anträgen sprechen, die die Radiologie in die Teilgebiete zurückgliedern wollen. Ich kann diese Begehrlichkeiten extrem gut verstehen, will sie hier aber nicht kommentieren.

Es ist zu fragen: Was wollen Sie damit erreichen? Wir alle wissen: Vor die Therapie haben die Götter die Diagnostik gesetzt. Jeder, nicht nur der Unfallchirurg, braucht eine gute Diagnostik. Auch der Pathologe will von uns Röntgenaufnahmen. Wollen Sie das alles wieder zurückdrehen, wie es vor knapp 200 Jahren war? Das kann es doch wirklich nicht sein. Sie müssen die klinische Realität sehen und auch Qualität und Ökonomie berücksichtigen.

Wir haben heute schon mehrfach gehört: Wir sollen eine einheitliche Weiterbildungsordnung für unsere jungen Kollegen schaffen. Wie stellen Sie sich das denn vor, wenn Sie die Chirurgie jetzt wieder zusammenfassen, Ultraschall, Röntgen usw. dazupacken wollen? Der Berliner Antrag beispielsweise will alle bildgebenden Verfahren dort mit hineinpacken. Wie lange soll denn solch eine Weiterbildung dauern? Zehn Jahre, 15 Jahre?

Das kann es doch nicht sein, wenn wir heute eine qualitativ hochwertige Medizin betreiben wollen. Deshalb meine ich: Das kann man so nicht verabschieden. Ich finde, das sind reine Partikularinteressen. Es gibt für jeden, der irgendwo seine eigene Radiologie machen will, in der Weiterbildungsordnung eine Möglichkeit, die Röntgendiagnostik zu erwerben, die MR-Kunde zu erwerben. Er muss zwölf Monate Röntgen lernen. Wir wollen eine qualitativ hervorragende Radiologie und nicht eine dezentralisierte, die wieder in den einzelnen Teilgebieten ist.

Besten Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Joas aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2010