TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Joas, Bayern: Verehrtes Präsidium! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu unserem Antrag 001. Es geht um die Zusatzweiterbildung „Akupunktur“. Der Antrag ist eng abgestimmt mit den Gremien der Weiterbildungsordnung und auch mit der Akupunkturgesellschaft. Das gute Anliegen der Weiterbildungsordnung war, dass die Crashkurse für Akupunktur abgeschafft werden, dass sich die Weiterbildung vielmehr über zwei Jahre hinziehen soll. Es ist insofern eine Formulierungspanne geschehen, als gesagt wird, die zwei Jahre müssen bei einem Weiterbildungsbefugten abgeleistet werden. So viele Weiterbildungsbefugte gibt es überhaupt nicht. Der Konsens ist längst vorhanden: Die Weiterbildung läuft über zwei Jahre; in diesen zwei Jahren soll die gesamte Weiterbildungsordnung abgehandelt werden können.

Der Antrag 01 ist etwas weitergehend: In den zwei Jahren kann wirklich alles gemacht werden. Das ist der einzige kleine Unterschied gegenüber dem Antrag 05. Das Anliegen ist aber quasi identisch.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Joas. – Jetzt Herr Herrmann aus Schleswig-Holstein.

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