Dr. Krombholz, Bayern:
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche noch
einmal zur Allgemeinmedizin. Ich habe mit meinem Assistenten telefoniert, der
mit meinem Kollegen noch in der Gemeinschaftspraxis arbeitet. Er hat gesagt:
Wenn du dort bist, dann sorge bitte dafür, dass ich weiß, wofür ich diese
Ausbildung mache, dass ich in diesem System arbeiten kann.
Wir haben über die Definition, die
in der Weiterbildungsordnung steht, gesprochen. Das Problem ist, dass wir dort
das Wort „Behandlung“ nicht finden, dass von „Gesundheitsstörungen“ die Rede
ist. Das ist schlicht ein bisschen an der Wahrheit vorbei. Es sind Krankheiten,
die tagtäglich von uns behandelt werden, im Übrigen in einer Landarztpraxis.
Die Kollegen hätten sich gern in dieser Definition wiedergefunden, damit sie
wissen, worin überhaupt ihr Ziel besteht.
Deshalb bitte ich, den Antrag 29 zu
unterstützen und an den Vorstand zu überweisen. Den Vorstand bitte ich, das
Bild des Hausarztes einmal genauer zu betrachten und das, was dort gemacht
wird, mit in die Definition zu übernehmen.
Ich bedanke mich.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Die nächste Rednerin ist Frau Dr. Gitter aus Bremen.
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