TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu drei Anträgen, die zum Paragrafenteil gehören. Ich möchte schon jetzt darum bitten, sie dort abzustimmen. Es handelt sich um die Anträge III-06, III-07 und III-01-004. Alle Anträge befassen sich im Grunde genommen damit, die Pflichten zu präzisieren. Es handelt sich zum einen um die Pflichten des Befugten hinsichtlich der Teilnahme an der Evaluation und anderen Qualitätssicherungsmaßnahmen der Ärztekammern. Es gibt eine ähnliche Formulierung vom Vorstand. Ich wollte das ein bisschen präzisieren, dass man ausdrücklich die Evaluation so nennt, denn die Evaluation allein ist ja noch keine Qualitätssicherung. Erst das, was wir damit anfangen, ist Qualitätssicherung.

Leider ist beim Umdruck III-06 ein Fehler unterlaufen. Dieser Antrag nimmt die Weiterbildungsstätten, die eine Zulassung beantragen, in die Pflicht. Es macht wenig Sinn, dass wir uns als Befugte anstrengen, während die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Wenn ein Träger die Zulassung beantragt, dann übernimmt er auch Pflichten. Diese hätte ich gern präzisiert. Das war in dem Antrag III-06 beschrieben. Nun gibt es aber Landesärztekammern, die selber zulassen dürfen, und es gibt Landesärztekammern, bei denen macht es die Behörde. Deshalb muss in der (Muster-)­Weiterbildungsordnung differenziert werden zwischen solchen Kammern, die selber zulassen – diese würden natürlich auch selber die Pflichten kontrollieren –, und solchen, wo die Behörde zulässt. Da ist es ratsam, dass die Kammer von Änderungen Mitteilung erhält und dann der Behörde eine Empfehlung gibt.

Dieses Sternchen, das dort steht und bedeutet „gegebenenfalls ist eine Empfehlung an die zulassende Behörde abzugeben“, gehört nicht dorthin. Dort gehört der Satz hin: Dort, wo die Ärztekammer nicht selber zulässt, sondern die Behörde zulässt, muss der Bericht an die Kammer gehen und die Kammer muss empfehlen.

Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Gitter. – Der nächste Redner ist Herr Funken aus Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2010