Dr. Gitter, Bremen:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu drei
Anträgen, die zum Paragrafenteil gehören. Ich möchte schon jetzt darum bitten,
sie dort abzustimmen. Es handelt sich um die Anträge III-06, III-07 und
III-01-004. Alle Anträge befassen sich im Grunde genommen damit, die Pflichten
zu präzisieren. Es handelt sich zum einen um die Pflichten des Befugten
hinsichtlich der Teilnahme an der Evaluation und anderen
Qualitätssicherungsmaßnahmen der Ärztekammern. Es gibt eine ähnliche
Formulierung vom Vorstand. Ich wollte das ein bisschen präzisieren, dass man
ausdrücklich die Evaluation so nennt, denn die Evaluation allein ist ja noch
keine Qualitätssicherung. Erst das, was wir damit anfangen, ist
Qualitätssicherung.
Leider ist beim Umdruck III-06 ein
Fehler unterlaufen. Dieser Antrag nimmt die Weiterbildungsstätten, die eine
Zulassung beantragen, in die Pflicht. Es macht wenig Sinn, dass wir uns als
Befugte anstrengen, während die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Wenn ein Träger
die Zulassung beantragt, dann übernimmt er auch Pflichten. Diese hätte ich gern
präzisiert. Das war in dem Antrag III-06 beschrieben. Nun gibt es aber
Landesärztekammern, die selber zulassen dürfen, und es gibt Landesärztekammern,
bei denen macht es die Behörde. Deshalb muss in der (Muster-)Weiterbildungsordnung
differenziert werden zwischen solchen Kammern, die selber zulassen – diese
würden natürlich auch selber die Pflichten kontrollieren –, und solchen, wo die
Behörde zulässt. Da ist es ratsam, dass die Kammer von Änderungen Mitteilung
erhält und dann der Behörde eine Empfehlung gibt.
Dieses Sternchen, das dort steht
und bedeutet „gegebenenfalls ist eine Empfehlung an die zulassende Behörde
abzugeben“, gehört nicht dorthin. Dort gehört der Satz hin: Dort, wo die
Ärztekammer nicht selber zulässt, sondern die Behörde zulässt, muss der Bericht
an die Kammer gehen und die Kammer muss empfehlen.
Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu
nehmen.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Gitter. – Der nächste Redner ist Herr Funken
aus Nordrhein.
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