Dr. Reinhardt,
Westfalen-Lippe: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und
Kollegen! Ich spreche nicht zu einem bestimmten Antrag, sondern erlaube mir
zwei kurze generelle Bemerkungen zum Thema (Muster-)Weiterbildungsordnung. Die
Weiterbildungsordnung ist eine Dauerbaustelle des Deutschen Ärztetages. Das ist
wahrscheinlich unvermeidlich. Es ist die genuine Kompetenz der
Selbstverwaltungskörperschaften des freien Berufs, diese Weiterbildungsordnung
und die damit zusammenhängenden Dinge selbst zu regeln. Ich sage an dieser
Stelle: im Moment noch, wenn wir so weitermachen, wie wir das seit einigen
Jahren tun.
Es gibt unterschiedlichste
Umweltfaktoren, die Einfluss nehmen auf die Organisation und die Entwicklung
der Weiterbildungsordnung. Da ist auf der einen Seite das föderale Prinzip der
Landesärztekammern, die nach der Heilberufsgesetzgebung für die
Weiterbildungsordnung in dem jeweiligen Land zuständig sind. Hier ergibt sich
ein Spannungsfeld untereinander und auch in Bezug auf die Europäische Union.
Das hat uns in den letzten Jahren an verschiedenen Stellen beschäftigt.
Auf der anderen Seite gibt es das
berufs- oder verbandspolitische Interesse, das häufig anderen Interessen
zuwiderläuft, bei dem sich das eine oder andere – das muss man selbstkritisch
sagen dürfen – unter dem Stichwort Konkurrenzschutzklausel in die
Weiterbildungsordnung geschlichen hat, was wahrscheinlich in dieser Form dort
nicht hineingehört.
Das, was wir in den vergangenen
zehn Jahren erreicht haben, ist auf die generelle Effizienz der Ständigen
Konferenz und des zweistufigen Normsetzungsverfahrens, das wir in den
vergangenen Jahren einzuführen versucht haben, zurückzuführen. Ich glaube, dass
am Ende dieser Effizienzbewertung eine freiwillige Selbstbeschränkung des
Ärztetages stehen muss, wenn es uns gelingen soll, einen Bürokratieabbau
zustande zu bringen, der beispielsweise in einer vernünftigen Koordinierung und
Synchronisierung des Weiterbildungsrechts mit dem Berufsausübungsrecht bestehen
könnte.
Meine Damen und Herren, das sind
Hausaufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung, die uns niemand abnimmt. Wenn wir
diese Hausaufgaben nicht erledigen, könnte es uns am Ende so ergehen, dass die
Weiterbildungsordnung ähnlich wie die Approbationsordnung vom Bundesministerium
für Gesundheit erlassen wird.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Reinhardt. Recht haben Sie. – Jetzt kommt Herr
Marx aus Nordrhein.
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