Zimmer, Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, in
120 Sekunden acht Anträge zu behandeln. Antrag 47 fordert die Aufnahme von
Grundkenntnissen in der Sonografie in die allgemeinen Inhalte der
Weiterbildung. Das halte ich für höchst entbehrlich. Dort ist grundsätzlich
geregelt, dass die technischen Fertigkeiten im Fach sowieso zu erlernen sind.
Für mich ist die Sonografie so etwas. Wenn ich das in den allgemeinen Teil
packe, haben wir in kürzester Zeit einen neuen Ausbildungsgang „Spezielle
Sonografie“. Damit machen wir es den Kollegen nicht leichter, wie es unser Ziel
ist, sondern schwerer, indem wir es aufteilen.
Zu den Anträgen 23 und 20: Wenn ich
ein Modul mit einer Teilprüfung ablege, darf sie – so verstehe ich die
Antragsteller – nicht mehr Bestandteil der Facharztprüfung sein. Dann möchte
ich aber einmal die armen Patienten sehen, denen gesagt wird: Ich habe das
stückchenweise abgelegt, Sie können mir heute diesen Teil, morgen den nächsten
Teil bringen. Ich glaube, ein Kollege hat den Anspruch, über das ganze Fach
geprüft zu werden. Eine Zwischenprüfung kann nicht davon befreien, dass man am
Ende ein Facharzt fürs Ganze ist und nicht ein Facharzt für Teilprüfungen. Wir
müssen uns überlegen, ob wir so etwas wollen.
(Beifall)
Zum Antrag 14: Wenn ich
Teilweiterbildungsabschnitte unter drei Monaten habe, dann kann ich das
inhaltlich gut verstehen. Das ist für kleine Sachen bestimmt möglich. Dass wir
den Kollegen eine EU-Kompatibilität damit vorenthalten, müssen wir in Kauf
nehmen. Deswegen meine Bitte, das an den Vorstand zu überweisen, damit überlegt
wird: Was bedeutet es, wenn jemand fleißig drei Jahre in drei Monaten
absolviert hat und alle Abschnitte nicht mehr EU-kompatibel sind? Wohin will er
dann migrieren? Auch das ist nicht günstig.
Zum Antrag 16: Wenn ich eine
Beitragserhebung für den Arzt vorsehe, habe ich eine Vorstellung, welchen
Arbeitsvertrag er hat. Wenn ich alle Arbeitsverträge einsammle, was die meisten
Kammern für die Beitragserhebung sowieso tun, dann muss ich das nicht neu in
der Weiterbildungsordnung vorsehen. Hier könnte man ein bisschen
Bürokratiearmut praktizieren.
Zum Antrag 19: Unsere Kollegen in
der Klinik haben so viel zu tun, lassen Sie sie bitte nicht noch 425,
3 400 oder 1 700 Stunden erfassen. Belassen wir es doch bei drei
Monaten, einem halben Jahr oder ein bisschen mehr.
(Beifall)
Die Verpflichtung von
Weiterbildern, sich aufgrund des Antrags 01-004 zu erkennen zu geben, halte ich
ebenfalls für entbehrlich. Ich denke, eine gute Klinik macht das. Im Wettbewerb
um gute Assistenten ist das ein Merkmal. Versuchen wir es einmal mit der
Freiwilligkeit, bevor wir bürokratisch durchregeln.
Zum Schluss: Die Statuserhebung, wo
sich jemand befindet, können wir auch ohne Beschluss des Ärztetages auf
Kammerebene ganz locker regeln. Hier können wir die Bürokratie verschlanken.
In diesem Sinne: Helfen wir mit,
den Kollegen das Leben leichter zu machen. Wir sollten den größten Teil der
Anträge an den Vorstand überweisen. Er wird es für uns richten; er hat ja schon
so viel Arbeit geleistet.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Zimmer. – Jetzt kommt Herr Kollege Schulz aus
Brandenburg.
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