TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Zimmer, Nordrhein: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, in 120 Sekunden acht Anträge zu behandeln. Antrag 47 fordert die Aufnahme von Grundkenntnissen in der Sonografie in die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. Das halte ich für höchst entbehrlich. Dort ist grundsätzlich geregelt, dass die technischen Fertigkeiten im Fach sowieso zu erlernen sind. Für mich ist die Sonografie so etwas. Wenn ich das in den allgemeinen Teil packe, haben wir in kürzester Zeit einen neuen Ausbildungsgang „Spezielle Sonografie“. Damit machen wir es den Kollegen nicht leichter, wie es unser Ziel ist, sondern schwerer, indem wir es aufteilen.

Zu den Anträgen 23 und 20: Wenn ich ein Modul mit einer Teilprüfung ablege, darf sie – so verstehe ich die Antragsteller – nicht mehr Bestandteil der Facharztprüfung sein. Dann möchte ich aber einmal die armen Patienten sehen, denen gesagt wird: Ich habe das stückchenweise abgelegt, Sie können mir heute diesen Teil, morgen den nächsten Teil bringen. Ich glaube, ein Kollege hat den Anspruch, über das ganze Fach geprüft zu werden. Eine Zwischenprüfung kann nicht davon befreien, dass man am Ende ein Facharzt fürs Ganze ist und nicht ein Facharzt für Teilprüfungen. Wir müssen uns überlegen, ob wir so etwas wollen.

(Beifall)

Zum Antrag 14: Wenn ich Teilweiterbildungsabschnitte unter drei Monaten habe, dann kann ich das inhaltlich gut verstehen. Das ist für kleine Sachen bestimmt möglich. Dass wir den Kollegen eine EU-Kompatibilität damit vorenthalten, müssen wir in Kauf nehmen. Deswegen meine Bitte, das an den Vorstand zu überweisen, damit überlegt wird: Was bedeutet es, wenn jemand fleißig drei Jahre in drei Monaten absolviert hat und alle Abschnitte nicht mehr EU-kompatibel sind? Wohin will er dann migrieren? Auch das ist nicht günstig.

Zum Antrag 16: Wenn ich eine Beitragserhebung für den Arzt vorsehe, habe ich eine Vorstellung, welchen Arbeitsvertrag er hat. Wenn ich alle Arbeitsverträge einsammle, was die meisten Kammern für die Beitragserhebung sowieso tun, dann muss ich das nicht neu in der Weiterbildungsordnung vorsehen. Hier könnte man ein bisschen Bürokratiearmut praktizieren.

Zum Antrag 19: Unsere Kollegen in der Klinik haben so viel zu tun, lassen Sie sie bitte nicht noch 425, 3 400 oder 1 700 Stunden erfassen. Belassen wir es doch bei drei Monaten, einem halben Jahr oder ein bisschen mehr.

(Beifall)

Die Verpflichtung von Weiterbildern, sich aufgrund des Antrags 01-004 zu erkennen zu geben, halte ich ebenfalls für entbehrlich. Ich denke, eine gute Klinik macht das. Im Wettbewerb um gute Assistenten ist das ein Merkmal. Versuchen wir es einmal mit der Freiwilligkeit, bevor wir bürokratisch durchregeln.

Zum Schluss: Die Statuserhebung, wo sich jemand befindet, können wir auch ohne Beschluss des Ärztetages auf Kammerebene ganz locker regeln. Hier können wir die Bürokratie verschlanken.

In diesem Sinne: Helfen wir mit, den Kollegen das Leben leichter zu machen. Wir sollten den größten Teil der Anträge an den Vorstand überweisen. Er wird es für uns richten; er hat ja schon so viel Arbeit geleistet.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Zimmer. – Jetzt kommt Herr Kollege Schulz aus Brandenburg.

© Bundesärztekammer 2010