Schulz, Brandenburg:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu
den Anträgen III-32 und III-33. Der neue Facharzt für Orthopädie und
Unfallchirurgie hat einen Geburtsfehler, denn die diagnostische Radiologie des
Faches gehört nicht mehr zu den Weiterbildungsinhalten dieses Facharztes für
Orthopädie und Unfallchirurgie. Als ich vor zwei Jahren diesen Facharzt erwarb,
hätte ich korrekterweise die diagnostische Radiologie in meiner Praxis
einstellen müssen. Da ich aber glücklicherweise 1982 gar nicht weit von hier,
nämlich in Leipzig, meinen Facharzt für Orthopädie abgelegt habe, konnte ich
die diagnostische Radiologie in meiner Praxis weiterbetreiben.
Vielleicht folgender Vergleich:
Keinem Facharzt für Allgemeinmedizin wird zugemutet, nach erfolgter
Facharztprüfung eine zwölfmonatige Zusatzweiterbildung zur Erlangung von
EKG-Kenntnissen zu absolvieren. Kenntnisse in EKG und diagnostischer Radiologie
sind für den Facharzt für Allgemeinmedizin bzw. für den Facharzt für
Unfallchirurgie unabdingbare Voraussetzung für eine gute freiberufliche
Tätigkeit.
Die Landesärztekammern Berlin und
Brandenburg, für die zu sprechen ich autorisiert bin, haben diesen Fehler
bereits mit Beschlüssen ihrer Delegiertenversammlung korrigiert. Ich vertraue
auf die Weisheit dieses Hauses, diesen Fehler in der (Muster-)Weiterbildungsordnung
zu korrigieren, und bitte um Zustimmung zu diesen Anträgen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Schulz. – Jetzt bitte Frau Dr. Mieke aus Hessen.
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