Dr. Handrock, Berlin:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich spreche zum Antrag III-15. Ich möchte Herrn Crusius deutlich widersprechen.
Die fachärztliche Versorgung vor allem im ambulanten Bereich setzt in Zukunft
immer mehr eine breite Leistungspalette voraus, da sich die Versorgung nur mit
hoch spezialisierten Subspezialisten dauerhaft nicht sinnvoll etablieren lässt.
Die fachärztliche Basisversorgung setzt voraus, dass der vor Ort tätige
fachärztliche Kollege den allergrößten Teil seiner Patienten umfassend
versorgt. Eine umfassende Versorgung erfordert aber ein breites Spektrum der
diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten, die dem jeweiligen Facharzt
zur Verfügung stehen.
Die in den letzten Jahren immer
weiterschreitende Auszehrung der Palette an fachärztlichen Leistungsinhalten
ist hier völlig untauglich. Um dauerhaft die fachärztliche Versorgung auf einem
guten Standard zu halten, müssen die Weiterbildungsinhalte des fachärztlichen
Speziallabors fest in den Weiterbildungsinhalten integriert sein. In den
Bereichen Urologie und Gynäkologie müssen auch die bewährten psychologischen
Verfahren dem Facharzt zur Verfügung stehen.
Je weiter wir zulassen, dass die fachärztlichen
Weiterbildungsinhalte verschlankt werden, desto mehr lassen wir zu, dass unsere
zukünftigen jungen Kollegen mit der zunehmend eingeschränkten Kompetenz sich
nur noch in abhängigen Arbeitsverhältnissen wiederfinden. Eine eigene, selbstverantwortlich
geführte Arbeitsrealität bei dem dann schmalen Spektrum wird sodann nicht mehr
möglich sein.
Meine sehr verehrten Kolleginnen
und Kollegen, denken wir an die kommenden Kollegen, öffnen wir das Tor zur
selbstverantwortlichen freien ärztlichen Tätigkeit und erhalten wir unseren
Patienten eine gute fachärztliche Versorgung vor Ort!
Ich bitte um Zustimmung zu meinem
Antrag.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Handrock. – Jetzt Frau Haus aus Nordrhein.
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