TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Haus, Nordrhein: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag III-01-009. Dort geht es um die Pflichtweiterbildungszeit in Neurologie und Psychiatrie. Herr Dr. Ramm hat sich dazu bereits geäußert. In der Ausbildung gibt es schon eine wissenschaftliche Richtung, die sich Neurobiologie nennt. Dort werden viele Elemente dessen, was in der Neurologie und erkanntermaßen inzwischen auch in der Psychiatrie an biologischem Wissen vorhanden ist, mit einbezogen. Im Grunde genommen lässt sich von der Ursache her also ein Zusammenwachsen der beiden Fächer Neurologie und Psychiatrie erklären.

Auf der anderen Seite haben wir die Schwierigkeit, Kolleginnen und Kollegen in der Fläche zu finden, die unsere Praxen übernehmen und damit die Versorgung der Patienten gewährleisten. Ich denke, eine bessere Kenntnis in den jeweiligen Fächern würde zu einer besseren Versorgung führen.

Ich mache daher den Vorschlag, dass an den Beschlusstext das Wort „können“ angefügt wird, dass also im Gegenfach weitere sechs Monate abgeleistet und auf den jeweiligen Facharzt angerechnet werden können. Damit wird den Bedenken des neurologischen Kollegen aus der Klinik Rechnung getragen, dass eine neurologische Ausbildung zum Facharzt nicht so abgekürzt werden kann. Es kann aber angerechnet werden, wenn später der Doppelfacharzt angestrebt wird. Der Doppelfacharzt wäre aber sinnvoll, um die Kollegen eher an die Versorgung der Patienten heranzubringen. Doppelfachärzte werden wir auch in Zukunft in der Versorgung vor allem im niedergelassenen Bereich dringend brauchen, zumal auf der Basis dessen, was ich gerade über die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten 15 Jahre gesagt habe.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Haus. – Jetzt kommt Herr Mälzer aus Berlin.

(Zuruf: Zur Geschäftsordnung!)

– Jetzt habe ich Herrn Mälzer aufgerufen. Nach Herrn Mälzer können Sie Ihren Antrag vortragen. Jetzt zunächst also Herr Mälzer.

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