TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Mälzer, Berlin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich direkt auf Herrn Crusius antworten. Ich habe das als eine Steilvorlage empfunden. Es geht eben nicht um eine Verhinderungsverordnung, nicht um einen Flaschenhals, den ich mit den Anträgen 48 und 49 noch enger machen will. Wenn Sie die Anträge genau lesen, werden Sie feststellen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Diese Zusatzweiterbildung wird auf das realistische Maß gekürzt. Es wird nachher von denen weitergebildet werden können, die dieses fachgebietsbezogen beherrschen. Ich will also, dass es leichter wird. Ich will es während der Weiterbildungszeit möglich machen.

Was die andere Teilradiologie angeht, sage ich: Das ist eine Kernkompetenz. Die bisherige Idee der Zusatzqualifikation Fachgebietsröntgen war gut, hat sich aber in der Praxis nicht bewährt. Es wurde nicht angenommen. Damit haben wir hier einen Flaschenhals, den wir durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Weiterbilder in der Klinik mit denen in der Praxis ausgleichen können, um die Kernkompetenz zu erhalten.

Was nützt es Ihnen, wenn jemand Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ist und nicht die Kompetenz zum Röntgen hat? Die bisherige Regelung hat bewiesen, dass es nicht funktioniert, dass die künftigen Kollegen diese Kernqualifikation nicht mehr besitzen können. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Wenn Sie mit einem Unfall in die Praxis kommen, möchten Sie, dass Sie kompetent diagnostiziert und versorgt werden. Sie wollen nicht, dass Sie weitergeleitet werden, sondern Sie wollen vor Ort versorgt werden.

Ich bitte Sie, den Handlungsbedarf zu erkennen und dem zuzustimmen. Ich bin gegen Flaschenhälse. Wenn Sie es genau lesen, erkennen Sie, dass es genau darum geht, einen solchen zu vermeiden.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Mälzer. – Jetzt bitte die Wortmeldung zur Geschäftsordnung.

© Bundesärztekammer 2010