TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. Bartmann, Referent: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine wirklich große Anzahl von Beiträgen erlebt. Das ist bei der großen Zahl der Anträge natürlich nicht verwunderlich. Es würde eher verwundern, wenn jemand einen Antrag stellt und ihn nicht erklären will. Eine solch ausführliche Diskussion ist notwendig, damit jeder das Gefühl hat, dass er wahrgenommen worden ist.

(Vereinzelt Beifall)

Die meisten Änderungsanträge zum Leitantrag des Vorstands haben Aspekte aufgezeigt, die anderenfalls so intensiv gar nicht hätten eingebracht werden können. Von daher kann ich Ihnen versprechen, dass vieles von dem aufgegriffen wird und möglicherweise seinen Niederschlag in der weiteren Bearbeitung und Novellierung finden wird.

Folgendes muss ich grundsätzlich sagen. Ich war schon auf vielen Ärztetagen. Ich habe viele Diskussionen über die Weiterbildung verfolgt. Ich hatte aber hier das erste Mal das Gefühl, dass tatsächlich ein ganz breiter Konsens über die Funktion der Weiterbildungsordnung als Bildungsordnung herrscht.

(Beifall)

Manche Redner haben das explizit erwähnt; aus anderen Beiträgen hat man es sehr deutlich herausgehört.

Lassen Sie mich auch Folgendes sagen: Ich bin außerordentlich erleichtert, dass anders als noch vor zehn Jahren die Idee einer modularen Weiterbildung, die weder Herr Koch noch ich jemals zu den Akten gelegt haben, existiert. Viele von Ihnen erinnern sich, wie weit wir damals waren. Vor dem Abschluss 2003 waren wir bei 2 000 und hatten ein komplettes Konzept zur modularen Weiterbildung. Damals war die Zeit dafür einfach noch nicht reif. Jetzt scheint die Zeit gekommen zu sein, dass diese Idee umgesetzt werden kann. Das nehme ich natürlich außerordentlich gern auf und als eine Art Arbeitsauftrag mit nach Hause.

Ich glaube, es war Herr Professor Haubitz, der darauf hingewiesen hat, dass schon im Juli die nächste Sitzung der Ständigen Konferenz stattfindet. Normalerweise tagt in ruhigen Zeiten die Ständige Konferenz nicht so oft. Das Dezernat 2 wird, wie ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kenne, bis in die Nacht hinein das aufarbeiten, was hier besprochen wurde. Ich werde schon am Montag das Protokoll haben, Sie möglicherweise auch. Das will ich aber nicht versprechen.

Die nächsten Ausschusssitzungen werden am 16. Juni und am 21. Juli stattfinden, unmittelbar vor der nächsten Sitzung der Ständigen Konferenz.

Einige Kollegen haben es bereits gesagt: Man kann nicht ernsthaft davon ausgehen, dass wir bei dieser Vielzahl der Anträge – gestern waren es 60, jetzt werden es über 80 sein – bei einem so sensiblen Thema Stück für Stück so abstimmen können, dass nicht irgendwo plötzlich Turbulenzen entstehen und wir denken: Was haben wir da nur gesagt!

Wir haben gestern bis in die späte Nacht hinein die Anträge durchgearbeitet. Selbst mir ist es manchmal so gegangen, obwohl ich mich in der Materie einigermaßen zu Hause fühle, dass man nicht in jedem Fall hat entscheiden können, welches die Folgen sein werden. Ich nehme einmal als Beispiel den Antrag 006, in dem es um die Teilzeittätigkeit geht. Ich habe sofort gesagt: Klasse, das ist eine Festlegung, die wir als Änderungsantrag aufnehmen sollten. Aber dann sagte die Justiziarin: Wenn das gemacht wird, bedeutet das eine Einschränkung; das ist keine Erweiterung der Flexibilität, sondern eine Einschränkung der Flexibilität. Da war ich wirklich überrascht, das war mir nicht so aufgegangen.

Es gibt im Grunde genommen nur zwei Anträge, bei denen ich sicher sagen kann, dass man sie so annehmen sollte: Das sind die Anträge zur Akupunktur. Da haben wir in der Tat einen Fehler gemacht. Das ist – Herr Mitrenga hat darauf hingewiesen – einfach in die falsche Spalte gerutscht. Das sollte man korrigieren.

(Vereinzelt Beifall)

Ein bisschen irritiert war ich bei der strukturierten Schulung in der Diabetologie. Niemand wusste so recht Bescheid: Ist das wirklich ein redaktioneller Fehler? Wir haben die Zeit genutzt, das zu recherchieren. Es ist kein redaktioneller Fehler, sondern das Ergebnis der Abstimmung in der Ständigen Konferenz. Mit 11 : 5 Stimmen wurde das damals herausgenommen. Wenn Sie mich fragen, warum es herausgenommen wurde, kann ich Ihnen diese Frage spontan nicht beantworten. Das muss also im Ausschuss komplett aufgegriffen werden. Wir müssen uns klar darüber werden: Was ist eigentlich passiert? Warum ist das gemacht worden? Jemand hat gesagt: Wir müssen erst einmal genau definieren, was mit dem Begriff der strukturierten Schulung gemeint ist. Das alles sind Dinge, die wir aufgreifen müssen. Das gilt für viele Anträge ebenso.

Im Zusammenhang mit den Änderungsanträgen zum Vorstandsantrag gibt es Fallstricke. Teilweise gibt es zu demselben Thema vier Anträge mit ganz unterschiedlicher Intention. Es gibt Anträge, wo die Fachgesellschaften teilweise konträr gegeneinanderstehen. Als Stichwort sage ich nur PPP.

Es gibt Anträge, die in der Ständigen Konferenz und im Ausschuss Stunde um Stunde beraten worden sind und jetzt wieder hier auftauchen.

Ich weiß, dass es sehr ungewöhnlich ist, aber ich bitte Sie, sehr großzügig von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, einen Antrag im Zweifelsfall lieber an den Vorstand zu überweisen. Ich habe Ihnen gesagt: Das ist der kürzeste Weg zurück in die Gremien. Wir sollten hier nicht etwas beschließen, was wir vielleicht schon morgen bereuen. Ich weiß, das setzt eine Menge an Vertrauen voraus. Umso mehr würde ich Ihnen danken, wenn Sie dieses Vertrauen in uns setzen würden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. – Jetzt Herr Griebenow zur Geschäftsordnung.

© Bundesärztekammer 2010