Dr. Bartmann, Referent:
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine wirklich große Anzahl von
Beiträgen erlebt. Das ist bei der großen Zahl der Anträge natürlich nicht
verwunderlich. Es würde eher verwundern, wenn jemand einen Antrag stellt und
ihn nicht erklären will. Eine solch ausführliche Diskussion ist notwendig,
damit jeder das Gefühl hat, dass er wahrgenommen worden ist.
(Vereinzelt Beifall)
Die meisten Änderungsanträge zum
Leitantrag des Vorstands haben Aspekte aufgezeigt, die anderenfalls so intensiv
gar nicht hätten eingebracht werden können. Von daher kann ich Ihnen
versprechen, dass vieles von dem aufgegriffen wird und möglicherweise seinen
Niederschlag in der weiteren Bearbeitung und Novellierung finden wird.
Folgendes muss ich grundsätzlich
sagen. Ich war schon auf vielen Ärztetagen. Ich habe viele Diskussionen über
die Weiterbildung verfolgt. Ich hatte aber hier das erste Mal das Gefühl, dass
tatsächlich ein ganz breiter Konsens über die Funktion der
Weiterbildungsordnung als Bildungsordnung herrscht.
(Beifall)
Manche Redner haben das explizit
erwähnt; aus anderen Beiträgen hat man es sehr deutlich herausgehört.
Lassen Sie mich auch Folgendes
sagen: Ich bin außerordentlich erleichtert, dass anders als noch vor zehn
Jahren die Idee einer modularen Weiterbildung, die weder Herr Koch noch ich
jemals zu den Akten gelegt haben, existiert. Viele von Ihnen erinnern sich, wie
weit wir damals waren. Vor dem Abschluss 2003 waren wir bei 2 000 und
hatten ein komplettes Konzept zur modularen Weiterbildung. Damals war die Zeit
dafür einfach noch nicht reif. Jetzt scheint die Zeit gekommen zu sein, dass
diese Idee umgesetzt werden kann. Das nehme ich natürlich außerordentlich gern
auf und als eine Art Arbeitsauftrag mit nach Hause.
Ich glaube, es war Herr Professor Haubitz,
der darauf hingewiesen hat, dass schon im Juli die nächste Sitzung der
Ständigen Konferenz stattfindet. Normalerweise tagt in ruhigen Zeiten die
Ständige Konferenz nicht so oft. Das Dezernat 2 wird, wie ich die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kenne, bis in die Nacht hinein das
aufarbeiten, was hier besprochen wurde. Ich werde schon am Montag das Protokoll
haben, Sie möglicherweise auch. Das will ich aber nicht versprechen.
Die nächsten Ausschusssitzungen
werden am 16. Juni und am 21. Juli stattfinden, unmittelbar vor der nächsten
Sitzung der Ständigen Konferenz.
Einige Kollegen haben es bereits
gesagt: Man kann nicht ernsthaft davon ausgehen, dass wir bei dieser Vielzahl
der Anträge – gestern waren es 60, jetzt werden es über 80 sein – bei einem so
sensiblen Thema Stück für Stück so abstimmen können, dass nicht irgendwo
plötzlich Turbulenzen entstehen und wir denken: Was haben wir da nur gesagt!
Wir haben gestern bis in die späte
Nacht hinein die Anträge durchgearbeitet. Selbst mir ist es manchmal so
gegangen, obwohl ich mich in der Materie einigermaßen zu Hause fühle, dass man
nicht in jedem Fall hat entscheiden können, welches die Folgen sein werden. Ich
nehme einmal als Beispiel den Antrag 006, in dem es um die Teilzeittätigkeit
geht. Ich habe sofort gesagt: Klasse, das ist eine Festlegung, die wir als
Änderungsantrag aufnehmen sollten. Aber dann sagte die Justiziarin: Wenn das
gemacht wird, bedeutet das eine Einschränkung; das ist keine Erweiterung der
Flexibilität, sondern eine Einschränkung der Flexibilität. Da war ich wirklich
überrascht, das war mir nicht so aufgegangen.
Es gibt im Grunde genommen nur zwei
Anträge, bei denen ich sicher sagen kann, dass man sie so annehmen sollte: Das
sind die Anträge zur Akupunktur. Da haben wir in der Tat einen Fehler gemacht.
Das ist – Herr Mitrenga hat darauf hingewiesen – einfach in die falsche Spalte
gerutscht. Das sollte man korrigieren.
(Vereinzelt Beifall)
Ein bisschen irritiert war ich bei
der strukturierten Schulung in der Diabetologie. Niemand wusste so recht
Bescheid: Ist das wirklich ein redaktioneller Fehler? Wir haben die Zeit
genutzt, das zu recherchieren. Es ist kein redaktioneller Fehler, sondern das
Ergebnis der Abstimmung in der Ständigen Konferenz. Mit 11 : 5 Stimmen wurde
das damals herausgenommen. Wenn Sie mich fragen, warum es herausgenommen wurde,
kann ich Ihnen diese Frage spontan nicht beantworten. Das muss also im
Ausschuss komplett aufgegriffen werden. Wir müssen uns klar darüber werden: Was
ist eigentlich passiert? Warum ist das gemacht worden? Jemand hat gesagt: Wir
müssen erst einmal genau definieren, was mit dem Begriff der strukturierten
Schulung gemeint ist. Das alles sind Dinge, die wir aufgreifen müssen. Das gilt
für viele Anträge ebenso.
Im Zusammenhang mit den
Änderungsanträgen zum Vorstandsantrag gibt es Fallstricke. Teilweise gibt es zu
demselben Thema vier Anträge mit ganz unterschiedlicher Intention. Es gibt
Anträge, wo die Fachgesellschaften teilweise konträr gegeneinanderstehen. Als
Stichwort sage ich nur PPP.
Es gibt Anträge, die in der
Ständigen Konferenz und im Ausschuss Stunde um Stunde beraten worden sind und
jetzt wieder hier auftauchen.
Ich weiß, dass es sehr ungewöhnlich
ist, aber ich bitte Sie, sehr großzügig von Ihrem Recht Gebrauch zu machen,
einen Antrag im Zweifelsfall lieber an den Vorstand zu überweisen. Ich habe
Ihnen gesagt: Das ist der kürzeste Weg zurück in die Gremien. Wir sollten hier
nicht etwas beschließen, was wir vielleicht schon morgen bereuen. Ich weiß, das
setzt eine Menge an Vertrauen voraus. Umso mehr würde ich Ihnen danken, wenn
Sie dieses Vertrauen in uns setzen würden.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön. – Jetzt Herr Griebenow zur Geschäftsordnung.
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