TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Griebenow, Nordrhein: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bartmann, das, was Sie gerade beschrieben haben, hat zum einen deutlich gemacht, dass ein System, das sehr differenziert und sehr reguliert ist, offensichtlich irgendwo an seine Grenzen stößt. Andererseits haben wir vielleicht die zunehmende Wahrnehmung, dass es möglicherweise eine Art Grundrenovierung geben sollte, „Novellierung“ genannt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Entscheidungen, die jetzt zu treffen sind, was so wichtig ist, dass es heute mit Ja oder Nein beschieden werden sollte, und was überwiesen, also bearbeitet werden sollte, leichter fällt, wenn klar ist, wie wir uns zu dieser Grundfrage stellen.

Deswegen möchte ich beantragen, dass wir zunächst die Anträge 45 und 45 a behandeln. Danach soll ein mit einem zeitlichen Rahmen versehenes neues Konzept für die Gestaltung der Weiterbildungsordnung erarbeitet werden. Anschließend sollten wir über den Antrag 30 befinden, der fordert, dass eine solche neue Ordnung bis 2013 existieren soll.

Ich glaube, dann ist klar, in welchem zeitlichen Rahmen sich das abspielt. Ich denke, so wird es der Weisheit dieser Versammlung leichterfallen, festzustellen, was heute entschieden werden muss, und was in ein festgelegtes Verfahren für eine größere Neufassung, für eine größere Novellierung eingebracht werden kann.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. – Herr Bartmann zur Gegenrede. Bitte.

Dr. Bartmann, Referent: Grundsätzlich, Herr Griebenow, rennen Sie bei mir damit offene Scheunentore ein. Wir haben der Politik in manchem Kontext vorgeworfen, dass sie zeitliche Rahmenbedingungen setzt, die einfach nicht einzuhalten sind. Ich fürchte, das wird in diesem Falle so sein. Ich möchte ungern in einem Jahr vor Ihnen stehen und sagen müssen: Sie haben das zwar vor einem Jahr beschlossen, aber wir konnten das in so kurzer Zeit nicht verbindlich leisten. Wir können Ihnen in einem Jahr möglicherweise vorstellen, wie der Aufbau einer modularen Ordnung aussehen könnte. Ich kann nur sagen: 2013 ist enorm knapp. Ich warne davor, Fristen zu setzen, die von vornherein kaum einzuhalten sind.

Wenn man die Befristung herausnehmen oder etwas großzügiger definieren würde, würde ich sagen: klar. Mir würde es helfen, wenn Sie hier entscheiden: Ja, wir wollen eine Novellierung, die in Richtung eines modularen Systems geht. Wir wollen das zeitnah und in einem Rahmen, der es erlaubt, dass wir in drei oder vier Jahren am Ziel sind.

Dann wäre das in Ordnung. Ursprünglich war der Antrag, dem Deutschen Ärztetag 2013 eine Novellierung der Weiterbildungsordnung vorzulegen, insbesondere unter Berücksichtigung eines modularen Aufbaus. Es ist schwierig, den Zeitrahmen 2013 einzuhalten.

Ein anderer Antrag fordert:

Innerhalb eines Jahres sollen von den Weiterbildungs- und Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer Vorschläge für verbindliche Regelungen in (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) und/oder (Muster-)­Berufsordnung (MBO) zur Beschränkung der ärztlichen Tätigkeit auf tatsächlich erlernte Inhalte und Fertigkeiten sowie die eigene Facharztkompetenz erarbeitet werden.

Dieser Antrag enthält sehr viele Elemente. Man muss ganz genau lesen, wenn man Beschlüsse in dieser Richtung fasst.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. – Jetzt stimmen wir zunächst einmal über den Geschäftsordnungsantrag ab, ob diese beiden Anträge vorgezogen werden. Sind Sie einverstanden? – Dann frage ich: Wer möchte, dass die Anträge 45 und 30 vor der weiteren Abstimmung der Weiterbildungsanträge abgestimmt werden? Wer befürwortet das? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? – Einige Enthaltungen. Dann tun wir das nicht, sondern diese Anträge bleiben Inhalt des Konvoluts, das nicht zu dem Block der Änderungsanträge zum Vorstandsantrag gehört.

Nun gibt es einen neuen Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte schön.

© Bundesärztekammer 2010