TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir beginnen mit dem Antrag III-01-006. Frau Privatdozentin Dr. Claudia Borelli möchte, dass der jetzige Text in § 4 Abs. 6 Satz 2, der lautet:

Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Teilzeittätigkeit mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt

ersetzt wird durch:

Dies ist in jedem Fall gewährleistet, wenn die Teilzeittätigkeit mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Dann frage ich: Wer möchte gegen die Vorstandsüberweisung sprechen? – Keiner. Nur formal. Wer möchte das an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Bei sehr zahlreichen Gegenstimmen ist Vorstandsüberweisung beschlossen.

(Widerspruch)

– Glaubt ihr nicht? Dann wiederholen wir die Abstimmung. – Herr Bartmann möchte dazu noch etwas sagen.

Dr. Bartmann, Referent: Dass ich dazu etwas sagen wollte, wusste ich bis eben noch gar nicht. Aber wenn ich dazu aufgefordert werde, mache ich das natürlich gern.

Ich habe mich ja eben in meinem kurzen Abgesang schon geoutet, dass ich diesen Vorschlag spontan gut fand und dass ich dem auch zugestimmt hätte, bis der Einwand der Justiziarin kam, dass damit eventuell der Ermessensspielraum eher eingeschränkt als erweitert wird.

Sie sehen das Problem, das ich habe, wenn ich hier wertend Stellung nehme. Das ist natürlich in gewisser Weise ein Präjudiz. Andererseits bewahrt es uns eventuell davor, falsche Beschlüsse zu fassen.

Die Intention des Antrags ist völlig richtig. Ich habe den Antrag so verstanden: Wir wollen eine Flexibilisierung. Das ist auch unser Interesse. Deswegen könnte ich mit der Vorstandsüberweisung sehr gut leben, weil wir uns dessen positiv annähmen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Ich habe mich gerade bei der Frau Juristin noch einmal erkundigt. Sie sagt, das wäre für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eher eine engere Fassung als die Fassung, die wir jetzt haben.

Ich frage noch einmal: Wer möchte die Vorstandsüberweisung befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Frau Dr. Borelli braucht sich nicht zu grämen. Wir werden dieses Thema sehr intensiv diskutieren, weil wir natürlich wissen, dass unser Nachwuchs im Wesentlichen aus Ärztinnen bestehen wird.

© Bundesärztekammer 2010