TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Jetzt kommen wir zum Antrag III-01-017:

Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Qualitätsmanagement sind anzupassen. Der Erwerb der Bezeichnung soll allen Ärztinnen und Ärzten möglich sein. Voraussetzung soll deshalb eine klinische Tätigkeit von mindestens 24 Monaten sein.

Dazu bitte Franz Bartmann.

Dr. Bartmann, Referent: Vorstandsüberweisung wäre hier gut. Das Anliegen ist nachvollziehbar. Aber ich würde das gern noch einmal durch die Gremien gehen lassen. Aus meiner Sicht wäre die Vorstandsüberweisung der klügste Weg.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Möchte jemand gegen die Vorstandsüberweisung sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte überweisen? – Wer nicht? – Auch dieser Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Damit kommen wir zum Antrag III-01-001. Hier ist das Wichtige:

Am Ende des Kapitels „Weiterbildungszeit“ werden folgende Worte eingefügt: „Die Kurse, praktischen Akupunkturbehandlungen und die Fallseminare müssen sich über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten erstrecken“.

Dazu bitte Franz Bartmann.

Dr. Bartmann, Referent: Wenn das angenommen wird, ist der nächste Antrag hinfällig, weil dies hier der weitergehende Antrag ist. Beide Anträge entsprechen der Intention, die falsch ausgedruckt worden ist. Wenn Sie diesen Antrag hier annehmen, ist damit der Antrag 005 hinfällig geworden. Wenn Sie den Antrag 001 ablehnen, aus welchem Grund auch immer, können Sie immer noch dem Antrag 005 zustimmen. Beide Anträge transportieren dasselbe Anliegen.

(Zuruf)

– Herr Scholz, Sie wissen ja, dass das beim Marburger Bund besprochen worden ist. Da ist eine Version erarbeitet worden, die dem Antrag 005 entspricht. Aber der Antrag 001 ist quasi von der Seite her eingebracht worden. Das wird in der Abstimmung zuerst behandelt, weil das weitergehend ist.

(Zuruf Dr. Mitrenga, Nordrhein)

– Kommen Sie bitte zum Rednerpult. Sie haben ja mit Herzblut an diesem Verfahren mitgearbeitet.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir haben allerdings Schluss der Debatte beschlossen.

Dr. Bartmann, Referent: Es ist gegen Vorstandsüberweisung, nehme ich einmal an.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann ist das eine Geschäftsordnungsdebatte. Sehr schön.

Dr. Mitrenga, Nordrhein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin gegen die Vorstandsüberweisung, denn letztlich kommt der Antrag ja vom Vorstand. Das ist ein Antrag der Ständigen Konferenz. Ich möchte erläutern, warum aus meiner Sicht der Antrag 005 hinsichtlich der Qualität der weitergehende Antrag ist. Dort steht ja, dass die 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für Akupunktur, verteilt auf 24 Monate, abzuleisten sind. Der qualitativ anspruchsvollere Antrag ist, Herr Präsident, der Antrag 005.

(Beifall)

Ich finde, wenn man die Akupunktur nur auf 24 Monate reduziert, mindert man die Qualität. Das kann nicht als ein Signal von diesem Ärztetag ausgehen.

Deshalb sollten Sie den Antrag 001 ablehnen. Eine Vorstandsüberweisung hilft nicht. Richtig ist der Antrag 005.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Ich verstehe das mal so, dass wir korrigiert werden: Der Antrag 005 ist der weitergehende Antrag. Wenn er angenommen wird, hat sich der Antrag 001 erledigt.

Dr. Bartmann, Referent: So kann man es auch sehen. Sie sehen, wie wichtig es ist, dass auch der Vorsitzende einmal Hilfestellung erhält, sozusagen die Stimme aus der Bevölkerung. Vielen Dank, Herr Mitrenga.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Die Rechtsabteilung sieht es anders.

Dr. Bartmann, Referent: Mein Votum entsprach dem der Rechtsabteilung. Ich habe aber auch Herrn Mitrenga verstanden.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Frau Güntert – da ist sie übrigens –

(Beifall)

sagt, der Antrag 001 sei der weitergehende Antrag, weil er sich auf die gesamte Weiterbildung zur Akupunktur bezieht, während sich der Antrag 005 nur auf den praktischen Teil bezieht.

(Dr. Mitrenga, Nordrhein: Aber der Befugte fällt weg!)

– Wir können ja auch beide Anträge annehmen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Dr. Bartmann, Referent: Darf ich jetzt einmal einen unkonventionellen Vorschlag machen? Wir haben einen Fehler gemacht. Wir haben das redaktionell an der falschen Stelle in den Text einfließen lassen. Sie geben uns den Auftrag, das zu korrigieren. Intendiert ist ja, dass die Crashkurse, die früher einmal angeboten wurden – 14 Tage Sylt, dann kann man Akupunktur –, abgeschafft werden. Es soll auf 24 Monate gestreckt werden. Wenn Sie uns vertrauen, werden wir die richtige Formulierung auch in der Beratung mit den Juristen finden. Es wird passieren, weil es passieren muss. Man kann redaktionelle Fehler nicht stehen lassen. Das wird kurzfristig geändert.

Wenn Sie abstimmen, beide Anträge an den Vorstand zu überweisen, dann werden wir während der nächsten Ausschusssitzung eine diesbezügliche Entscheidung treffen. Da möchte ich jetzt aber gar nichts präjudizieren. Die Intention der Spreizung auf 24 Monate würde ja durch beide Anträge erfüllt.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wer ist denn dafür, dass das gespreizt wird? – Dann ist schon einmal alles klar, dann können wir es überweisen. Dann kann man sich Gedanken darüber machen, wie gespreizt wird. Wer ist dagegen, dass gespreizt wird? – Gut. Dann frage ich jetzt: Wer möchte diese Anträge III-01-005 und III-01-001 an den Vorstand sozusagen als Beratungsunterlage überweisen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann sind die beiden Anträge an den Vorstand überwiesen.

(Beifall)

Damit kommen wir jetzt klar.

© Bundesärztekammer 2010