Dr. Veelken, Berlin:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wichtigste an dieser Befragung ist
bestimmt, dass sie stattgefunden hat, dass sich die Sache hoffentlich
institutionalisieren wird. Ich denke, man soll die Ergebnisse, so positiv sie
in mancher Hinsicht sind, derzeit nicht überbewerten, weder in die eine noch in
die andere Richtung. Entscheidend ist, dass es wieder stattfindet und dass man
es bis dahin hinbekommt, sowohl die Weiterbilder als auch die Ärzte in
Weiterbildung dazu zu ermutigen. Bei den Weiterbildern ist es relativ einfach.
Ich habe keine Zweifel: Wenn die Befragung regelmäßig stattfindet, werden gute
Ergebnisse ein Vorteil bei der Besetzung von Weiterbildungsstellen sein. Ich
kann mir vorstellen, dass die Noten, die vergeben werden, irgendwann auch in
den Stellenanzeigen aufgeführt sind, zumindest dann, wenn sie gut sind. Die
Weiterbildungsbefugten haben sicher ein Interesse daran, dass sie gute
Bewertungen erhalten, indem sie gute Weiterbildung anbieten können.
Herr Bartmann sagte: Normalerweise
beteiligen sich immer diejenigen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die
unzufrieden sind. Das ist wahrscheinlich richtig. Allerdings war es in diesem
Fall so, dass diejenigen, die unzufrieden sind, gar keinen Code bekommen haben.
Ich weiß, dass es in manchen Abteilungen so war. Deshalb kann man nicht die
Notwendigkeit überbewerten, dass die Weiterbildungsassistenten unbedingt
angesprochen werden.
Viele Kammern haben die
Schwierigkeit, dass sie gar nicht wissen, wie viele Ärzte sich in welchen
Fächern in Weiterbildung befinden. Deshalb muss man sich fragen: Braucht man
eine formale Anmeldung für die Weiterbildung? Im letzten „Deutschen Ärzteblatt“
ist ein schöner Leserbrief erschienen, in dem steht: Jede Ärztekammer schafft
es, auch noch in der entferntesten Ecke der Kammer die Ärzte ausfindig zu
machen, wenn es darum geht, die Beiträge zu erheben. Insofern kann man
natürlich auch jeden Assistenten fragen, in welchem Fach und in welcher Klinik
er sich derzeit in Weiterbildung befindet. Ich bitte dringend darum, dass das
geschieht.
(Beifall)
Ein weiteres Problem ist die Frage,
warum haben so wenige Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung an der Befragung
teilgenommen? Ich glaube, das Image der Ärztekammer gerade zu Beginn der
Weiterbildung ist eher – wenn man überhaupt schon einmal etwas von der
Ärztekammer gehört hat – das eines Prüfungsamts am Ende der Weiterbildung. Ich
denke, alle Ärztekammern müssen eine Umarmungsaktion starten, dass sie dem
Weiterzubildenden klar machen, dass sie ihn für die Dauer seiner Weiterbildung
begleiten. So stelle ich mir das vor. Dieses Bewusstsein ist bei jüngeren
Ärztinnen und Ärzten sicherlich überhaupt nicht vorhanden.
Mein Vorschlag ist neben der
Erfassung, dass man sich in Weiterbildung befindet, sowohl dem
Weiterzubildenden als auch dem Befugten nahezulegen, jeweils das Protokoll des
jährlichen Weiterbildungsgesprächs, das nach der neuen Weiterbildungsordnung
vorgeschrieben ist, an die Ärztekammer zu schicken. Das muss man gar nicht
auswerten, sondern kann es dort abheften. Man muss es nur auswerten, wenn es
Probleme gibt. So stelle ich mir das vor. Auf diese Weise können beide
nachweisen, dass das Weiterbildungsgespräch tatsächlich stattgefunden hat. Das
halte ich für extrem wichtig. Man kann, wenn es im Nachhinein Probleme gibt,
nachweisen, dass ein solches Gespräch nicht stattgefunden hat. Ferner kann man
dem Weiterzubildenden die Idee vermitteln, dass die Ärztekammer ihn bei seiner
Weiterbildung tatsächlich begleitet. Das ist im Moment überhaupt nicht der
Fall.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. Ich bin fast versucht, jetzt einen eigenen Beitrag
zu liefern. Aber das verkneife ich mir. – Jetzt bitte Herr Bertram zur
Geschäftsordnung.
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