TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. Veelken, Berlin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wichtigste an dieser Befragung ist bestimmt, dass sie stattgefunden hat, dass sich die Sache hoffentlich institutionalisieren wird. Ich denke, man soll die Ergebnisse, so positiv sie in mancher Hinsicht sind, derzeit nicht überbewerten, weder in die eine noch in die andere Richtung. Entscheidend ist, dass es wieder stattfindet und dass man es bis dahin hinbekommt, sowohl die Weiterbilder als auch die Ärzte in Weiterbildung dazu zu ermutigen. Bei den Weiterbildern ist es relativ einfach. Ich habe keine Zweifel: Wenn die Befragung regelmäßig stattfindet, werden gute Ergebnisse ein Vorteil bei der Besetzung von Weiterbildungsstellen sein. Ich kann mir vorstellen, dass die Noten, die vergeben werden, irgendwann auch in den Stellenanzeigen aufgeführt sind, zumindest dann, wenn sie gut sind. Die Weiterbildungsbefugten haben sicher ein Interesse daran, dass sie gute Bewertungen erhalten, indem sie gute Weiterbildung anbieten können.

Herr Bartmann sagte: Normalerweise beteiligen sich immer diejenigen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die unzufrieden sind. Das ist wahrscheinlich richtig. Allerdings war es in diesem Fall so, dass diejenigen, die unzufrieden sind, gar keinen Code bekommen haben. Ich weiß, dass es in manchen Abteilungen so war. Deshalb kann man nicht die Notwendigkeit überbewerten, dass die Weiterbildungsassistenten unbedingt angesprochen werden.

Viele Kammern haben die Schwierigkeit, dass sie gar nicht wissen, wie viele Ärzte sich in welchen Fächern in Weiterbildung befinden. Deshalb muss man sich fragen: Braucht man eine formale Anmeldung für die Weiterbildung? Im letzten „Deutschen Ärzteblatt“ ist ein schöner Leserbrief erschienen, in dem steht: Jede Ärztekammer schafft es, auch noch in der entferntesten Ecke der Kammer die Ärzte ausfindig zu machen, wenn es darum geht, die Beiträge zu erheben. Insofern kann man natürlich auch jeden Assistenten fragen, in welchem Fach und in welcher Klinik er sich derzeit in Weiterbildung befindet. Ich bitte dringend darum, dass das geschieht.

(Beifall)

Ein weiteres Problem ist die Frage, warum haben so wenige Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung an der Befragung teilgenommen? Ich glaube, das Image der Ärztekammer gerade zu Beginn der Weiterbildung ist eher – wenn man überhaupt schon einmal etwas von der Ärztekammer gehört hat – das eines Prüfungsamts am Ende der Weiterbildung. Ich denke, alle Ärztekammern müssen eine Umarmungsaktion starten, dass sie dem Weiterzubildenden klar machen, dass sie ihn für die Dauer seiner Weiterbildung begleiten. So stelle ich mir das vor. Dieses Bewusstsein ist bei jüngeren Ärztinnen und Ärzten sicherlich überhaupt nicht vorhanden.

Mein Vorschlag ist neben der Erfassung, dass man sich in Weiterbildung befindet, sowohl dem Weiterzubildenden als auch dem Befugten nahezulegen, jeweils das Protokoll des jährlichen Weiterbildungsgesprächs, das nach der neuen Weiterbildungsordnung vorgeschrieben ist, an die Ärztekammer zu schicken. Das muss man gar nicht auswerten, sondern kann es dort abheften. Man muss es nur auswerten, wenn es Probleme gibt. So stelle ich mir das vor. Auf diese Weise können beide nachweisen, dass das Weiterbildungsgespräch tatsächlich stattgefunden hat. Das halte ich für extrem wichtig. Man kann, wenn es im Nachhinein Probleme gibt, nachweisen, dass ein solches Gespräch nicht stattgefunden hat. Ferner kann man dem Weiterzubildenden die Idee vermitteln, dass die Ärztekammer ihn bei seiner Weiterbildung tatsächlich begleitet. Das ist im Moment überhaupt nicht der Fall.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. Ich bin fast versucht, jetzt einen eigenen Beitrag zu liefern. Aber das verkneife ich mir. – Jetzt bitte Herr Bertram zur Geschäftsordnung.

© Bundesärztekammer 2010